Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

92                                          Deutschland. 
Deutschland. 
26. Nov. (Anhalt). Eröffnung des ersten Landtags für das vereinigte 
 
 
 
 
  
 
 
 
Herzogthum Anhalt. 
„  „   (Hessen - Darmstadt). Die II. Kammer erklärt sich einstim- 
mig für eine etwaige Sequestration Holsteins und für alsbaldige 
Anerkennung des Herzogs Friedrich.  
27.  „ (Württemberg). Antwort Hügels auf eine Interpellation 
in der II. Kammer: Die Regierung habe allerdings dem Drängen 
nicht widerstanden und am 23. Nov. 1852 sich dem Londoner 
Protokoll angeschlossen, sehe sich aber durch die seitherigen Maß- 
regeln Dänemarks ven ihren Verbindlichkeiten vollständig befreit. 
Die Erbfolgefrage bedürfe der Prüfung, die Regierung sei jedoch 
darüber außer Zweifel, daß dem Bunde das Recht zustehe, zur 
Aufrechthaltung der inneren Ruhe und bis zur Regelung der Suc- 
cessionsfrage, welche auch auf Schleswig Anwendung finde, Holstein 
militärisch zu besetzen. Wenn Herzog Friedrich legitimirt sein werde, 
so könne derselbe den Bund auffordern, ihm Schleswig mit Waffen- 
gewalt zu verschaffen. In dieser Richtung werde er bei Sr. Maj. 
dem König seinen Antrag stellen. 
„  „ (Hessen-Darmstadt). Minister Dalwigk erklärt in der II. Kam- 
mer, die Regierung sei zu allen zur Wahrung der Rechte der Herzog- 
thümer erforderlichen Schritten bereit und sei ihr Bundestags- 
sandter dahin instruirt. 
„  „  (Hamburg). Die Polizei schließt das Bureau des schleswig- 
holsteinischen Comité als angebliches Werbebureau. 
„  „  (Holstein). Das in Kiel versammelte Plenum der schleswig- 
holsteinischen Ritterschaft beschließt mit allen gegen eine Stimme 
eine Eingabe an den Bund gegen die Ansprüche Christian IX. und 
für die legitimen Rechte des Herzogs Friedrich und um den Bund 
aufzufordern, die Rechte des Landes zu schützen. 
„  „   (Anhalt) erhebt alte Ansprüche auf die Erbfolge im Herzog- 
thum Lauenburg. 
28.  „ (Bundestag). Die Bundesversammlung entzieht dem dänischen 
Gesandten das Wort, so lang seine Vollmacht nicht anerkannt sei. 
Anhalt erklärt, daß der Herzog die Regierung des Herzogthums 
Lauenburg antrete und den Schutz des Bundes in Anspruch nehme. 
Sachsen stellt den von ihm angekündigten (s. 24. Nov.) Antrag, 
dem sich Württemberg sofort anschließt. Hessen-Darmstadt bean- 
tragt, die dänische Regierung aufzufordern, alle dänischen Truppen 
aus den Herzogthümern Holstein und Lauenburg zurückzuziehen und 
das holstein-lauenburgische Bundescontingent dem deutschen Bunde 
bis auf weiteres innerhalb des Bundesgebiets zur Verfügung zu 
stellen. Endlich beschließt die Bundesversammlung mit großer 
Mehrheit, die Führung der holstein-lauenburgischen Stimme zur 
Zeit zu suspendiren. Oesterreich und Preußen geben 
bei der Umfrage eine gemeinschaftliche Erklärung zu Pro-
	        
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