Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)

Deutschland. 93 
 
tokoll (Programm ihrer gemeinsamen Politik in der schleswig-hol- 
steinischen Frage):   
      „Die Stellung der k. österr. und der k. preuß. Regierung ist durch den 
Vertrag bedingt, welchen beide in Gemeinschaft mit den Regierungen von 
Frankreich, Großbrittannien, Rußland und Schweden 1852 in London mit 
der Krone Dänemark abgeschlossen haben, nachdem die Vorbedingungen 
desselben durch Verhandlungen mit Dänemark im Laufe der Jahre 1851/52 fest- 
gestellt worden waren. Beide Regierungen fassen die Gesammtheit dieser Ver- 
abredungen als ein untrennbares Ganzes auf, welches durch den Lon- 
doner Vertrag seinen Abschluß erhalten hat. Nachdem der Fall, welchen dieser 
Vertrag im Auge hatte, nunmehr eingetreten ist, sind beide Regierungen zur 
Ausführung des Vertrages bereit, wenn die Krone Dänemark ihrer- 
seits die vorgängigen Verabredungen ausführt, deren Verwirklichung eine 
Voraussetzung der Unterzeichnung des Londoner Vertrages durch Preußen 
und Oesterreich bildete. Die Suecession in Lauenburg steht dem König 
Christian von Dänemark nach Ansicht beider Regierungen auch dann zu, wenn 
der Londoner Vertrag hinfällig wird, nachdem der nächstberechtigte Erbe wei- 
land König Friedrichs, der Prinz Friedrich von Hessen, seine Rechte auf Kö- 
nig Christian übertragen hat. Die Zulassung des vom Könige von Däne- 
mark für Lauenburg ernannten Gesandten in dem Maße, wie die Vertreter 
der einzelnen Bestandtheile stimmberechtigter Curien zur Theilnahme an den 
Sitzungen berechtigt sind, erscheint daher nicht anfechtbar. Für Einräumung 
des auf der Gesammtcurie Holstein und Lauenburg ruhenden Stimmrechts 
aber vermögen beide Regierungen nur dann zu votiren, wenn der König 
Christian diejenigen Zusagen erfüllt, im Vertrauen auf welche beide Mächte 
den Londoner Vertrag, welcher ihnen gegenüber den Succeessionstitel des Kö- 
nigs in Holstein bildet, angenommen haben.“ 
28. Nov. (Oesterreich). Der Gemeinderath von Wien beschließt eine 
Adresse an den Kaiser zu richten um Schutz für die Rechte der 
Herzogthümer Schleswig-Holstein. 
29. „ (Nassau). Ungnädige Antwort des Herzogs an die Deputation 
einer Volksversammlung von Wiesbaden: er wisse, was er von dem 
Vertrauen, das man zu ihm zu haben vorgebe, zu halten habe; der 
Ausfall der Landtagswahl habe ihn hierüber belehrt; die Rechte 
des sog. Herzogs von Augustenburg seien noch unklar; er liebe 
überhaupt Deputationen nicht, die aus dem Schooße von Volks- 
versammlungen hervorgegangen seien. 
„ „ (Hamburg). Der Bürgerausschuß lehnt den Antrag, die Bür- 
gerschaft möge den Senat zu Anerkennung des Herzogs Friedrich 
auffordern, mit 10 gegen 8 Stimmen ab. 
30. „ (Schwarzburg-Sondershausen). Eröffnung des Land- 
tags. Die Regierung erklärt, daß sie fest auf ihrem früheren 
Standpunkte, dem Antrage Oldenburgs auf Rücktritt von den Ver- 
einbarungen mit Dänemark von 1851/52, beharre. 
1. Dec. (Zollverein). Die Zollconferenz in Berlin beginnt die Be- 
rathungen über den Handelsvertrag mit Frankreich, nachdem sie 
diejenigen über die Tarifreform zu Ende geführt hat. 
„ „ (Holstein). Herzog Friedrich ist bis jetzt theils förmlich theils
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.