Deutschland. 99
in dem es sich um Sein oder Nichtsein handelte, bei den ruhmreichen Thaten
Anderer Zuschauer sein mußte. Mir ist es mehr als Allen schwer geworden,
eine gleiche Stellung einzunehmen. Es war meine Pflicht, die ich im Interesse
des Landes erfüllte. Ich bin mir wohl bewußt, daß ich diese Stellung nur
durchführen konnte gegenüber einer so loyalen und beharrlichen Bevölkerung,
wie die schleswig-holsteinische. Die Kampfgenossen der schleswig-holsteinischen
Armee, die sich in Rendsburg unter ihren Corpszeichen versammelten, sind
nicht nur die Zeugen einer thatkräftigen Vergangenheit, sondern auch die
Bürgen, daß es dem Lande im Augenblicke der Noth an Vertheidigern nicht
fehlen wird. Ein König von Dänemark wird über dieses Land
nicht wieder herrschen. Ich bin überzeugt, daß ich auf die ganze Kraft
meines Volkes für die Erreichung des gemeinsamen Zieles rechnen kann.
Möge das Land überzeugt sein, daß auch ich für das Recht des Landes freudig
meine Person einsetzen werde."
12. Mai (Hannover). Die I. Kammer lehnt einstimmig den Beschluß der
II. Kammer gegen den Minister Grafen Platen ab, „in der Ansicht,
die Mittheilungen des engl. Blaubuches seien ungeeignet zu einer
richtigen Beurtheilung der Politik des Grafen Platen und im Ver-
trauen, es werde der Regierung gelingen, mit ihren Bundesgenossen
einen befriedigenden Abschluß der Nationalsache zu finden.“
,, „ (Nassau). Die II. Kammer beschließt, mit 16 gegen 6 Stimmen,
die Regierung aufzufordern, die Verhandlungen mit Preußen und
zwar auf Grundlage des Handelsvertrags mit Frankreich, sofort wieder
aufzunehmen.
13. „ (Schleswig). Der Oberpräsident Nosen und der gesammte Magistrat
so wie das Deputirtencollegium von Flensburg werden wegen fort-
gesetzter Renitenz von den Civilcommissären entlassen.
, ,, ,(Kurhessen). Die Ständeversammlung verwirft die von der Re-
gierung vorgeschlagene Nothcivilehe gegen 9 Stimmen, die von der
Linken beantragte obligatorische Civilehe gegen 6 Stimmen und
nimmt die facultative Civilehe gegen 8 Stimmen an.
, ,, ,(Anhalt). Debatte des Landtags über die „Ordre“ des Herzogs v.
11. d. M. Erklärung des Staatsministeriums. Verwahrung des
Langtags gegen die Ordre des Herzogs.
Erklärung des Staatsministeriums: „ Mir wollen jedoch
hierbei Gelegenheit nehmen, uns gegen den Landtag über zwei Punkte aus-
zusprechen, die denselben, wie uns nicht unbekannt geblieben, bei der bisherigen
Bearbeitung der ihm vorgelegten Gesetzentwürfe vorzugsweise beschäftigt haben
und principiell so wichtig sind, daß wir wünschen müssen, daß die Stellung
der Staatsregierung zu ihnen dem Landtage völlig klar sei. Der erste Punkt
ist der, ob der Landtag zu den Gesetzentwürfen nur Beirath nach § 18
oder Zu stimmung nach § 19 der Landschaftsordnung zu ertheilen habe.
Wir müssen ganz entschieden daran fest halten, daß diesen Paragraphen gemäß
hier nur von Beirath die Rede sein könne, nicht von einer Zustimmung.
Hierauf sind wir nicht nur durch unsere innigste Ueberzeugung, sondern auch
durch höchsten Befehl hingewiesen. Wir müssen daher den Landtag ersuchen,
es als sicher ansehen zu wollen, daß von diesem Standpunkte nicht abgewichen
werden werde. Der zweite Punkt ist der der Revision der dem Landtage vor-
gelegten Gesetze in materieller Hinsicht. Die Staatsregierung hat in Bezug
auf sämmtliche Vorlagen, wie schon in dem Schreiben vom 21. März an den
Herrn Unterdirector hervorgehoben worden, nur den Zweck verfolgt, das