114 Deutschland.
Die neuen Zollvereinsverträge auf Grundlage des franz. Handels-
vertrags werden in Berlin zwischen Preußen, Sachsen, Baden, Kur-
hessen, den thüringischen Staaten, Braunschweig und Frankfurt
vollzogen. Die Unterhandlungen über den Beitritt auch Oldenburgs
sind noch nicht beendigt. Bayern und seinen Zollverbündeten wird
der Beitritt und der Eintritt in dieselben Vortheile bis zum 1. Oct.
vorbehalten. Schluß der Berliner Zollconferenz.
28. Juni. (Hannover). Die Conferenz beider Kammern verständigt sich
bezüglich der Synodalangelegenheit.
29. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Die Preußen nehmen Alsen.
„ „ (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beharrt mit 33 gegen
6 Stimmen auf ihrem früheren von der I. Kammer abgelehnten
Beschlusse bez. Verfassungsreformen in der evang. Kirche.
30. „ (Lauenburg). Die Ritter= und Landschaft protestirt in einer
Eingabe an die Bundesversammlung gegen eine Entscheidung über
die Souveränetät des „freilich geringen, aber doch unbestritten selb-
ständigen, deutschen Bundeslandes“ ohne ihre Mitwirkung und Zu-
stimmung:
„.. Um so zuversichtlicher dürfen wir erwarten, daß nur mit Erhaltung
der Selbständigkeit und seitherigen Verfassung so wie aller Rechte des
Landes, wenn solches nach dem Gange der Ereignisse und in Folge der
Anträge der Fürstenhäuser, welche Ansprüche aus dem Grunde des
Erbrechts auf das Land zu haben vermeinen, geschehen muß, nur unter
unserer Mitwirkung und Beistimmung Verfügung über das Land
getrossen werden wird., Das Recht der Landstände, bei den Hand-
lungen, welche eine Abänderung und Feststellung der Staatserbfolge bezwecken,
oder eine Landesveräußerung involviren, zugezogen zu werden, mag davon in
früheren Zeiten auch in einzelnen Fällen thatsächlich abgewichen sein, wird
man heutigen Tages nicht in Abrede stellen wollen. Eine der-
artige Mitwirkung der Landstände wird schon deshalb als erforderlich angesehen
werden müssen, weil dieselben die Landesverfassung gegen Beeinträchtigungen
zu wahren berufen sind. Wir bitten demnach ehrerbietigst: „„Hohe Bundes-
versammlung wolle, im Falle der Entscheidung über die auf das Herzogthum
Lauenburg erhobenen Successionsansprüche oder der im Wege der politischen
Transaction über das Land zu treffenden Verfügung es nicht gestatten, daß die
eine oder die andere geschehe, ohne daß die Selbständigkeit des Landes, als
eines eigenen deutschen Herzogthums und die verfassungsmäßigen Rechte
desselben in ihrem ganzen Umfange gesichert werden, auch nicht anders als
unter Mitmirkung und Zustimmung der gesetzmäßigen Landesvertretung.““
„ „ (Sachsen). Die J. Kammer beschließt einstimmig, die Regierung
zu ersuchen, beim Bunde dahin zu wirken, daß derselbe sich an der
Fortsetzung des Krieges gegen Dänemark betheilige und die Erb-
folgefrage schleunigst erledige. Der Cultusminister erklärt, der
sächsische Bundestagsgesandte sei bereits dahin instruirt und hält das
Eintreten des Bundes in den Krieg und die Anerkennung des
Herzogs Friedrich für unzweifelhaft.
„ „ (Hessen-Darmstadt). Die II. Kammer beharrt mit 28 bis
30 Stimmen gegen 8 bis 10 auf ihren früheren Beschlüssen be-
treffend die rechtliche Stellung der Kirchen im Staate.