Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

116 Deutschland. 
v. Oldenburg um möglichste Beschleunigung der Begründung seiner 
Successionsansprüche auf Schleswig-Holstein zu ersuchen. 
7. Juli. (Zollverein). Wiederaufnahme der Münchener Zoll-Sonder- 
conferenz.  
9. „ (Schleswig). Mißlungener Versuch, eine Versammlung von 
Vertrauensmännern in Flensburg zu einer Meinungsäußerung für 
„engsten“ Anschluß an Preußen zu veranlassen. 
10. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Die Alliirten setzen über den 
Lymfjord und besetzen ganz Jütland. 
11. „ (Zollverein). Auch Hannover und Oldenburg treten dem neuen 
Zollverein mit Preußen bei, indem sich Hannover dadurch wenigstens 
einen Theil seines bisherigen Präcipuums sichert. 
12. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Dänemark sucht bei Oesterreich 
und Preußen um Waffenstillstand und Frieden nach. 
,,  „ Zollverein). Die Münchener Zoll-Sonderconferenz, von Kurhessen 
u. Hannover bereits verlassen, verständigt sich über folgende Punctationen: 
„Unter thunlichster Aufrechthaltung und Fortbildung der Bestimmungen 
der Verträge vom 19. Februar 1853 (des Handels= und Zollvertrags, des 
Zoll= und Münzkartells) im Sinne weiterer gegenseitiger Annäherung und 
mit dem Ziele der Anbahnung der allgemein deutschen Zolleinigung werden 
zwischen Oesterreich und dem Zollvereine neue Verträge auf die Dauer der 
nächsten Zollvereinsperiode abgeschlossen werden. Für die Ordnung der gegen- 
seitigen Verkehrsbeziehungen hinsichtlich der Zölle sollen nachstehende Punkte 
zur Grundlage dienen: 1) Ueber möglichste Annäherung und Gleichstellung 
der beiderseitigen Zolltarise, sowohl in Bezug auf die Zollsätze als auf die 
Fassung der einzelnen Tarifpositionen und Unterabtheilungen werden Verhand- 
lungen gepflogen. Als Ausgangspunkt wird von Seiten Oesterreichs der 
Entwurf vom 18. November 1863, auf Seite des Zollvereins der neureste 
preußische Tarifentwurf dienen. 2) Die in dem Handels= und Zollvertrage 
vom 19. Februar 1853 für den Zwischenverkehr vereinbarten gegenseitigen 
Zollbefreiungen und Zollbegünstigungen sollen, so weit es mit Rücksicht auf 
die Differenz der neuen Tarife thunlich erscheint, aufrecht erhalten und im 
Sinne der Verabredung unter Ziffer 3 Absatz 1 des Schlußprotokolls zu 
Artikel 3 des genannten Vertrags weiter ausgedehnt werden. 3) Jeder der 
beiden vertragschließenden Theile wird, wenn er eine Ermäßigung oder Ab- 
schaffung des Außenzolls für einen im Zwischenverkehr von dem anderen 
Theile begünstigten Artikel für nothwendig erkennen sollte, hierüber vorläufig 
mit dem anderen Theile Rücksprache pflegen. — Letzterer, welcher von dem 
gefaßten Beschlusse jedenfalls wenigstens drei Monate vor dessen Ausführung 
benachrichtigt werden soll, wird berechtigt sein, seinen Zwischenzoll bis zu einem 
die Differenz der beiden Außenzölle um 10 pCt. des höheren derselben über- 
steigenden Betrage zu erhöhen. 4) Die bestehende Durchfuhrzollfreiheit in beiden 
Zollgebieten bleibt aufrecht. 5) Wenn später die Möglichkeit eintritt, zu einer 
größeren Annäherung der beiderseitigen Tarife, als gegenwärtig zu erreichen 
sein wird, zu gelangen, sollen Verhandlungen über weitergehende gegenseitige 
Verkehrserleichterungen stattfinden." 
„ „ (Württemberg). Eröffnung des Landtags. Thronrede des Königs. 
13. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Die Alliirten besetzen die Insel Sylt. 
„ „ (Hannover). Ausgleichung der abweichenden Beschlüsse beider 
Kammern. Auch die verstärkte Conferenz über die Domänenaus- 
scheidung ist resultatlos geblieben.