116 Deutschland.
v. Oldenburg um möglichste Beschleunigung der Begründung seiner
Successionsansprüche auf Schleswig-Holstein zu ersuchen.
7. Juli. (Zollverein). Wiederaufnahme der Münchener Zoll-Sonder-
conferenz.
9. „ (Schleswig). Mißlungener Versuch, eine Versammlung von
Vertrauensmännern in Flensburg zu einer Meinungsäußerung für
„engsten“ Anschluß an Preußen zu veranlassen.
10. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Die Alliirten setzen über den
Lymfjord und besetzen ganz Jütland.
11. „ (Zollverein). Auch Hannover und Oldenburg treten dem neuen
Zollverein mit Preußen bei, indem sich Hannover dadurch wenigstens
einen Theil seines bisherigen Präcipuums sichert.
12. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Dänemark sucht bei Oesterreich
und Preußen um Waffenstillstand und Frieden nach.
,, „ Zollverein). Die Münchener Zoll-Sonderconferenz, von Kurhessen
u. Hannover bereits verlassen, verständigt sich über folgende Punctationen:
„Unter thunlichster Aufrechthaltung und Fortbildung der Bestimmungen
der Verträge vom 19. Februar 1853 (des Handels= und Zollvertrags, des
Zoll= und Münzkartells) im Sinne weiterer gegenseitiger Annäherung und
mit dem Ziele der Anbahnung der allgemein deutschen Zolleinigung werden
zwischen Oesterreich und dem Zollvereine neue Verträge auf die Dauer der
nächsten Zollvereinsperiode abgeschlossen werden. Für die Ordnung der gegen-
seitigen Verkehrsbeziehungen hinsichtlich der Zölle sollen nachstehende Punkte
zur Grundlage dienen: 1) Ueber möglichste Annäherung und Gleichstellung
der beiderseitigen Zolltarise, sowohl in Bezug auf die Zollsätze als auf die
Fassung der einzelnen Tarifpositionen und Unterabtheilungen werden Verhand-
lungen gepflogen. Als Ausgangspunkt wird von Seiten Oesterreichs der
Entwurf vom 18. November 1863, auf Seite des Zollvereins der neureste
preußische Tarifentwurf dienen. 2) Die in dem Handels= und Zollvertrage
vom 19. Februar 1853 für den Zwischenverkehr vereinbarten gegenseitigen
Zollbefreiungen und Zollbegünstigungen sollen, so weit es mit Rücksicht auf
die Differenz der neuen Tarife thunlich erscheint, aufrecht erhalten und im
Sinne der Verabredung unter Ziffer 3 Absatz 1 des Schlußprotokolls zu
Artikel 3 des genannten Vertrags weiter ausgedehnt werden. 3) Jeder der
beiden vertragschließenden Theile wird, wenn er eine Ermäßigung oder Ab-
schaffung des Außenzolls für einen im Zwischenverkehr von dem anderen
Theile begünstigten Artikel für nothwendig erkennen sollte, hierüber vorläufig
mit dem anderen Theile Rücksprache pflegen. — Letzterer, welcher von dem
gefaßten Beschlusse jedenfalls wenigstens drei Monate vor dessen Ausführung
benachrichtigt werden soll, wird berechtigt sein, seinen Zwischenzoll bis zu einem
die Differenz der beiden Außenzölle um 10 pCt. des höheren derselben über-
steigenden Betrage zu erhöhen. 4) Die bestehende Durchfuhrzollfreiheit in beiden
Zollgebieten bleibt aufrecht. 5) Wenn später die Möglichkeit eintritt, zu einer
größeren Annäherung der beiderseitigen Tarife, als gegenwärtig zu erreichen
sein wird, zu gelangen, sollen Verhandlungen über weitergehende gegenseitige
Verkehrserleichterungen stattfinden."
„ „ (Württemberg). Eröffnung des Landtags. Thronrede des Königs.
13. „ (Deutsch-dänischer Krieg). Die Alliirten besetzen die Insel Sylt.
„ „ (Hannover). Ausgleichung der abweichenden Beschlüsse beider
Kammern. Auch die verstärkte Conferenz über die Domänenaus-
scheidung ist resultatlos geblieben.