128 Deutschland.
1. Oct. (Schwarzburg-Rudolstadt). Das neue Gewerbegesetz mit Ge-
werbefreiheit tritt an diesem Tage in Kraft.
3. „ (Oesterreich). Die österr. Nordsee-Flotille segelt wieder ab, mit
Ausnahme der Fregatte Radetzky, die in Geestemünde überwintert.
4. „ (Württemberg.) Auch der bisherige Justizminister v. Wächter
wird entlassen und durch den Präsidenten des Geh. Raths v. Neu-
rath ersetzt.
,, „ (Kurhessen). Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Der
Präsident wirft zur Eröffnung einen schneidenden Rückblick auf die
unerquickliche Lage des Landes.
,, „ (Frankfurt), Die Bürger genehmigen in allgemeiner Abstim-
mung die Gleichstellung der Israeliten und der Landbewohner.
5. „ (Bayern). Der Minister des Auswärtigen und des Handels, Frhr.
v. Schrenk erhält seine am 21. Sept. nachgesuchte Entlassung.
,, „ (Baden). Die Wahlen zu den neuen Ortsschulräthen sind be-
endigt; in einer Anzahl kath. Ortschaften ist eine Wahl nicht zu
Stande gekommen; ein Erlaß des Ministeriums des Innern ordnet
eine zweite Wahl an, mit dem Beifügen, daß, wenn auch diese nicht
zu Stande komme, für einen Ersatz der zu wählenden Mitglieder
des Ortsschulraths durch die großh. Regierungsbehörden selbst werde
gesorgt werden.
6. „ (Bundestag). Oesterreich und Preußen beantragen, den Bun-
descommissären in Holstein zu eröffnen, daß der Abschluß von Tele-
graphenverträgen mit Hamburg und Lübeck eine Ueberschreitung ihrer
blos administrativen Befugnisse sei, welche eine formelle Ungültigkeit
implicire.
Die Bundesversammlung beschließt, den von der Commission von
Sachverständigen vorgelegten Entwurf eines allg. deutschen Nachdrucks-
gesetzes den Regierungen behufs ihrer Beitrittserklärung zur Kenntniß
zu bringen. Preußen stimmt dagegen mit der Erklärung, daß es
jedes weitere Vorgehen des Bundes in dieser Sache als einen Ein-
griff in die Landesgesetzgebung der einzelnen Staaten betrachte.
10. „ (Anhalt). Eine Petition gegen die neulich wieder octroyirten
Gesetze wird von der Regierung abgewiesen.
11. „ (Nassau). Die Regierung genehmigt den Verkauf des ehema-
ligen Klosters Marienstadt an eine geistliche Corporation trotz des
bestimmtesten Widerspruchs, den die II. Kammer dagegen erhoben hat.
12. „ (Zollverein). Vertrag Preußens, Sachsens 2c. mit Bayern,
Württemberg, Hessen-Darmstadt und Nassau über deren Beitritt zu
den neuen Zollvereinsverträgen v. 28. Juni und 11. Juli d. J.
14. „ (Mecklenburg-Schwerin). Ein Erlaß des Ministeriums des
Innern an den Rath der Stadt Rostock ertheilt demselben eine strenge
Rüge über die Aufhebung des polizeiamtlichen Strafbescheides gegen
etwa vierzig dortige Einwohner wegen Theilnahme am Nat.-Verein