Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Deutschland. 129 
und befiehlt Aufrechthaltung der Verbote gegen den Nat.-Verein bei 
Vermeidung „scharfen landesherrlichen Einsehens.“ 
16. Oct. (36er Auschuß). Versammlung des 36er Ausschusses in Wei- 
mar. Die österr. Mitglieder sind sämmtlich ausgeblieben. Der Aus- 
schuß genehmigt den finanziellen Bericht der geschäftsleitenden Com- 
mission, der eine Gesammteinnahme von fl. 603,257 nachweist und 
beschließt einhellig: 
„daß die Bewegung mit allem Nachdruck weiterzuführen sei, und daß ins- 
besondere er selbst, als Organ der Versammlung von Mitgliedern deutscher 
Landesvertretungen, welche berufen ist, das leider noch immer nicht errungene 
Parlament zu ersetzen, seine Thätigkeit nicht einstellen dürfe, bis das na- 
tionale Programm in der schleswigs-holsteinischen Sache vollständig durchge- 
führt ist. Bis dahin muß somit auch die Vereinigung aller Patrioten, welche 
für diese, dem Streit der Parteien entrückte Sache geschlossen wurde, uner- 
schüttert aufrecht erhalten werden. 
„Es gilt insbesondere zu wachen für das bisher mißachtete und noch immer 
bedrohte Selbstbestimmungsrecht des schleswig-holsteinischen 
Volkes. Dieses Recht erheischt vor Allem die unverweilte Einberufung der 
nach dem Staatsgrundgesetze vom 15. Sept. 1848 gewählten Landesvertretung, 
wie nicht minder die endliche Anerkennung und Einsetzung des Herzogs Fried- 
rich; dieses Recht erheischt ferner freie, nur durch Deutschlands und die eigenen 
Interessen bestimmte Beschlußfassung des Landes über das neu zu ordnende 
Verhältniß zu Deutschland und über die Frage, ob und welche Verträge mit 
Preußen zu schließen seien; über den Anschluß Schleswig-Holsteins an den 
Zollverein, den Deutschland und die eigenen Interessen fordern; und endlich 
über den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund, welcher schon 
durch das Staatsgrundgesetz vorgesehen und für Schleswig wie für das ge- 
sammte Deutschland gleich unumgänglich ist. — Wir sind der festen Ueber- 
zeugung, daß das Volk von Schleswig-Holstein wie bisher seine Pflicht gegen 
sich und Deutschland treu erfüllen und im Festhalten an seiner innern Frei- 
heit nicht erlahmen, daß es insbesondere sein Staatsgrundgesetz gegen 
alle Angriffsversuche standhaft vertheidigen werde. Nur auf 
dem vom Staatsgrundgesetz selbst vorgeschriebenen Wege darf eine etwa er- 
forderliche Abänderung desselben erfolgen. Die gesammte deutsche Nation, wir 
hoffen es nicht minder zuversichtlich, wird den nordischen Brüdern in dem 
Kampfe für ihre Rechte und Freiheiten ohne Wanken zur Seite stehen. Je 
mehr ihr ein gemeinsames politisches Handeln erschwert wird durch die im 
Laufe des letzten Jahres so grell an's Licht getretenen Gebrechen der deutschen 
Gesammtverfassung und so lange ihr gerechter Anspruch auf ein deutsches Par- 
lament und eine verbesserte Centralgewalt nicht erfüllt ist: so lange tritt um 
so gebieterischer sowohl an die Landesvertretungen als an jeden einzelnen Bürger 
die Pflicht heran, diese große nationale Sache nicht zu verlassen, bis sie durch 
alle Mühen und Fährlichkeiten glücklich hindurch und das Recht Schleswig- 
Holsteins vollständig zum Siege geführt ist. Thun wir alle unsere Schul- 
digkeit, so wird dieses Ziel so gewiß erreicht, als die Erfolge, welche die Nation 
schon bis heute errungen hat.“ 
18. „ (Kurhessen). Die Ständeversammlung beschließt mit allen gegen 
2 Stimmen in die Berathung des Budgets einzutreten und verwirft 
den Antrag Traberts auf eventuelle Verweigerung der Budgetab- 
schlusses. 
19. „ (Lauenburg). Das Herzogthum soll durch Personalunion an 
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