Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Deutschland. 131 
selbst für den übrigbleibenden Rumpf nach Innen die Einheit, die Freiheit 
und den bürgerlichen Frieden. Unzufriedenheit der Nation und Erfolglosig- 
keit der Politik hat sich an jeden der Schritte geheftet, welche in jüngster Zeit 
mit Verleugnung des förderativen Geistes in den deutschen Verhältnissen ge- 
than worden sind. Solches war die Folge der geringen Nachhaltigkeit und 
Empfänglichkeit für die officielle Initiative der Bundesreform, der wenig bun- 
desgenössischen Gesinnung, welche die handelspolitische Krisis herbeigeführt und 
bis zu ihrem Ausgange bezeichnet hat, der Unentschlossenheit, beim Heran- 
treten der praktischen Probe dem Bundesverhältnisse einen neuen nationalen 
Geist einzuhauchen, es war endlich die Folge der Rücksichtslosigkeit, womit 
man von der einen Seite und um kurz berechneter Erfolge willen über das 
Recht des Bundes, des deutschen Volkes und eines seiner edelsten Stämme 
sich hinwegsetzt, der rathlosen Schwäche, womit man von der andern Seite 
diese Hinwegsetzung hingenommen hat und ohne den Rückhalt einer na-- 
tionalen Vertretung wohl hinnehmen mußte. Nur das kräftige 
und einmüthige Eintreten des deutschen Volkes hat eine noch 
schlimmere Entwicklung abgewendet. Indem wir diese Ueberzeu- 
gung aussprechen, können wir uns nicht verhehlen, daß es bei der Zerfahren- 
heit der deutschen Verhältnisse und bei der Ungewißheit ihrer nächsten 
weiteren Entwicklung zweckmäßig ist, die Berufung der Generalversammlung 
auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir vertrauen, daß die Vereins- 
genossen diesen Schritt billigen und in dem gemeinsamen Kampfe für die gute 
Sache nicht ermüden werden. Selbst wenn die nächstberufenen Träger 
den Erfolg der Reformbestrebungen preisgeben, werden die letzteren einst 
vor dem Richterstuhle der vaterländischen Geschichte Rechtfertigung finden.“ 
23./24. Oct. Zweiter Vereinstag deutscher Arbeitervereine in Leipzig. 
25. Oct. (Mecklenburg-Schwerin). Erlaß des Großherzogs an den 
 
Magistrat der Stadt Rostock: 
„Mit Befremden haben Wir zuerst aus öffentlichen Blättern, nunmehr aber 
auch aus den mit euerem Berichte vom 17. d. M. eingereichten hieneben zu- 
rückerfolgenden Acten ersehen, daß ihr einen von dem dortigen Polizeiamte 
gegen mehrere dortige Einwohner wegen Theilnahme an dem sogenannten 
Nationalverein im December v. J. erlassenen polizeilichen Strafbescheid 
durch eine polizeiliche Entscheidung des Raths aus dem Grunde wiederauf- 
gehoben habt, weil ihr euch erdreistet, dem bestehenden Verbote des ge- 
dachten Vereins in Unseren Landen die verbindliche Kraft abzusprechen. — 
Wir sind nicht gemeint, diesen offenbaren Mißbrauch, dessen ihr euch in der 
Handhabung der euch zustehenden Polizeigewalt Unseren landespolizeilichen An- 
ordnungen gegenüber schuldig gemacht habt, ungerügt dahingehen, noch auch 
denselben in seinen Wirkungen fortbestehen zu lassen, wollen jedoch vor Wei- 
terem eure Vernehmlassung und Rechtfertigung solcherhalb entgegennehmen, 
was ihr etwa annoch zu eurer Rechtfertigung anführen zu können vermeint. 
Bei dem Befehle Unseres Ministerii des Innern vom 14. d. M., zur Ver- 
meidung scharfen landesherrlichen Einsehens, das in dem Publicate 
vom 1. October 1859 enthaltene Verbot der Theilnahme an der hier zur 
Frage stehenden und anderen politischen Verbindungen aufrecht zu halten und 
zu handhaben, behält es übrigens das Bewenden.“ 
26.  „ (Hamburg). Die Bürgerschaft fügt sich endlich dem Willen 
des Senats bezüglich der Bürgerrechtserwerbung und genehmigt die 
drei zusammenhängenden Gesetze über Staatsangehörigkeit und Bürger- 
recht, über Gewerbeverhältnisse (Gewerbefreiheit) und über Entschä- 
digung wegen Aufhebung dev Realrechte. 
27. „ (Oesterreich). Graf Rechberg erhält die am 21, d. M. nach-