Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr.  5885.)  Allerhoͤchster  Erlaß  vom  18.  Mai  1864.,  betreffend  die  Genehmigung  eines

Regulativs  über  die  Bildung  Westpreußischer  Pfandbriefe  ohne  die  Bezeichnung
  der  Spezialhypothek.

Ar  Ihren  Bericht  vom  9.  Mai  d.  J.  will  Ich  dem  beiliegenden,  aus  den
-b  Beschluͤssen  des  Generallandtages  der  Westpreußischen  Landschaft  hervorgegangenen

  und  von  Ihnen  modißzirten  „Regulativ  über  die  Bildung  Westpreußischer
  Pfandbriefe  ohne  die  Bezeichnung  der  Spezialhypothek“
  hierdurch  Meine  landesherrliche  Genehmigung  ertheilen.

Dieser  Erlaß  ist  nebst  dem  Regulativ  durch  die  Gesetz-Sammlung  zu
veröffentlichen.

Berlin,  den  18.  Mai  1864.

Wilhelm.

Gr.  zur  Lippe.  Gr.  zu  Eulenburg.
An  den  Justizminister  und  an  den  Minister  des  Innern.

Regulativ

über

die  Bildung  Westpreußischer  Pfandbriefe  ohne  die  Bezeichnung
der  Spezial-Hypothek.

F.  1.

Der  Name  des  verpfändeten  Gutes,  des  Kreises  und  Departements  wird
in  den  Pfandbriefen  der  Westpreußischen  Landschaft  nicht  mehr  genannt.  Oieselben
  werden  vielmehr  nach  beiliegendem  Formular  unter  fortlaufenden  Litter#n

und  Nummern  im  Bezirke  der  ganzen  Westpreußischen  Landschaft  ausgefertigt.

Es  erhalten

ittr.  A.  die  Points  zu  1000  Rethlr.

77  B.  77  77  77  500  77

77  C.  77  7*  77  200  77

7*  D.  7  77  77  100  7*7

7°  E.  7  77  7  50  7

7*“  F.  77  7*  77  40  77

77  G.  7  77  77  25  77
II.  7  *%  7  20  77

Points