Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Nußland. 205 
Aus dem Bericht der auf Befehl des Kaisers in Warschau aufgestellten 
Spxecialcommission für die Klosterfrage ergibt sich, daß sich bis zu diesem Zeit- 
punkt in Polen 155 Mönchsklöster mit 1635 Mitgliedern befanden, und 42 
Nonnenklöster mit 519 Mitgliedern, darunter 21 Congregationen der barm- 
herzigen Schwestern. Die Masse der Einzelangaben hat der einleitende Be- 
richt in die Form detaillirter Register über alle einzelnen Klöster gebracht. 
Nur das, was, wie der Bericht sagt, constatirt ist, hat Aufnahme gefunden, 
aber „bei aller Unvollständigkeit dieser Nachrichten mußte die Regierung den- 
noch aus den von ihr bearbeiteten Documenten die Ueberzeugung gewinnen, 
daß die Klöster cines der Hauptwerkzeuge der Revolution waren, indem sie 
an derselben mehr oder weniger thätigen Antheil nahmen"“. Der Bericht zer- 
fällt in folgende Capitel: Zustand der Klöster, allgemeiner Ueberblick über den 
Antheil der Klöster am Aufstande, Demonstrationen, Singen von Hymnen, 
Processionen, Versammlungen von Klostergeistlichen zur Vorbereitung des Auf- 
standes, Werbungen für die Banden und Theilnahme am bewaffneten Auf- 
stande, Verbergung von Banden, Anführern, Häng-Gendarmen, Dolchmän- 
nern 2c., Vereidigung der Dolchmänner rc., Betheiligung der Mönche an der 
revolutionären Organisation, endlich verübte Morde. Alle die in diesen Ca- 
piteln geschilderten einzelnen Züge geben „lange noch kein vollständiges Bild 
dieser complicirten Erscheinung, von welcher man kaum ein nur ährliches 
Beispiel in der Geschichte eines anderen Landes finden dürfte.“ 
10. Nov. (Polen). Der Generalstatthalter Graf Berg eröffnet in 
Warschau die Sitzungen des polnischen Staatsrathes. 
28. „ (Polen). Der bisher geheim gehaltene Ukas v. 8. d. M. wird 
in der Nacht vom 27. auf den 28. um 12 Uhr im ganzen König- 
reich zur Ausführung gebracht. 71 Mönchs= und 4 Nonnenklöster 
werden wegen nicht-canonischer Mitgliederzahl und 39 Klöster wegen 
Betheiligung an der Insurrection geräumt und geschlossen und ihre 
bisherigen Bewohner theils in andere Klöster, theils an die Gränze 
transportirt. 
„ „ (Transcaucasien). Ein kais. Ukas verfügt auch hier die Auf- 
hebung der Leibeigenschaft. 
2. Dec. Ein kais. Ukas übermittelt dem Senat zur Promulgirung die 
allgemeine Gerichtsorganisation, das Strafgesetzbuch, die Civilproceß= 
ordnung und die Criminalproceßordnung für die Friedensrichter, 
welche sämmtlich die kais. Sanction erhalten haben. 
7. „ Ein kais. Ukas befiehlt „behufs Vermehrung der Bankmittel im 
Interesse der Nationalindustrie“ die Emission eines inländischen 
Lotterieanlehens von 100 Mill. S. R. 
16. „ (Polen). Durch zwei Erlasse des Generalstatthalters Grafen 
Berg auf Grund kaiserl. Ermächtigung werden von den 5 Basili- 
canerklöstern der unirten Griechen 4 und ebenso die Congregation 
der Felicianerinnen in Warschau aufgehoben. 
— „ (Polen). Der bisherige Generaldirector der Finanzcommission 
Bagniewski, ein Pole, wird durch den Russen Koscheleff ersetzt. Es 
haben nunmehr das Departement des Innern, der Finanzen, des 
Cultus, des Unterrichts, die Oberrechnungskammer, die Bank, die 
Censur sämmtlich russische Chefs.