Nußland. 205
Aus dem Bericht der auf Befehl des Kaisers in Warschau aufgestellten
Spxecialcommission für die Klosterfrage ergibt sich, daß sich bis zu diesem Zeit-
punkt in Polen 155 Mönchsklöster mit 1635 Mitgliedern befanden, und 42
Nonnenklöster mit 519 Mitgliedern, darunter 21 Congregationen der barm-
herzigen Schwestern. Die Masse der Einzelangaben hat der einleitende Be-
richt in die Form detaillirter Register über alle einzelnen Klöster gebracht.
Nur das, was, wie der Bericht sagt, constatirt ist, hat Aufnahme gefunden,
aber „bei aller Unvollständigkeit dieser Nachrichten mußte die Regierung den-
noch aus den von ihr bearbeiteten Documenten die Ueberzeugung gewinnen,
daß die Klöster cines der Hauptwerkzeuge der Revolution waren, indem sie
an derselben mehr oder weniger thätigen Antheil nahmen"“. Der Bericht zer-
fällt in folgende Capitel: Zustand der Klöster, allgemeiner Ueberblick über den
Antheil der Klöster am Aufstande, Demonstrationen, Singen von Hymnen,
Processionen, Versammlungen von Klostergeistlichen zur Vorbereitung des Auf-
standes, Werbungen für die Banden und Theilnahme am bewaffneten Auf-
stande, Verbergung von Banden, Anführern, Häng-Gendarmen, Dolchmän-
nern 2c., Vereidigung der Dolchmänner rc., Betheiligung der Mönche an der
revolutionären Organisation, endlich verübte Morde. Alle die in diesen Ca-
piteln geschilderten einzelnen Züge geben „lange noch kein vollständiges Bild
dieser complicirten Erscheinung, von welcher man kaum ein nur ährliches
Beispiel in der Geschichte eines anderen Landes finden dürfte.“
10. Nov. (Polen). Der Generalstatthalter Graf Berg eröffnet in
Warschau die Sitzungen des polnischen Staatsrathes.
28. „ (Polen). Der bisher geheim gehaltene Ukas v. 8. d. M. wird
in der Nacht vom 27. auf den 28. um 12 Uhr im ganzen König-
reich zur Ausführung gebracht. 71 Mönchs= und 4 Nonnenklöster
werden wegen nicht-canonischer Mitgliederzahl und 39 Klöster wegen
Betheiligung an der Insurrection geräumt und geschlossen und ihre
bisherigen Bewohner theils in andere Klöster, theils an die Gränze
transportirt.
„ „ (Transcaucasien). Ein kais. Ukas verfügt auch hier die Auf-
hebung der Leibeigenschaft.
2. Dec. Ein kais. Ukas übermittelt dem Senat zur Promulgirung die
allgemeine Gerichtsorganisation, das Strafgesetzbuch, die Civilproceß=
ordnung und die Criminalproceßordnung für die Friedensrichter,
welche sämmtlich die kais. Sanction erhalten haben.
7. „ Ein kais. Ukas befiehlt „behufs Vermehrung der Bankmittel im
Interesse der Nationalindustrie“ die Emission eines inländischen
Lotterieanlehens von 100 Mill. S. R.
16. „ (Polen). Durch zwei Erlasse des Generalstatthalters Grafen
Berg auf Grund kaiserl. Ermächtigung werden von den 5 Basili-
canerklöstern der unirten Griechen 4 und ebenso die Congregation
der Felicianerinnen in Warschau aufgehoben.
— „ (Polen). Der bisherige Generaldirector der Finanzcommission
Bagniewski, ein Pole, wird durch den Russen Koscheleff ersetzt. Es
haben nunmehr das Departement des Innern, der Finanzen, des
Cultus, des Unterrichts, die Oberrechnungskammer, die Bank, die
Censur sämmtlich russische Chefs.