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1. Noo. (Croatien). Der bisherige Hofkanzler Mazuranic wird ent—
lassen und (wie bezüglich Siebenbürgens bloß) provisorisch durch den
FML. v. Kussevie ersetzt.
3. „Abschluß eines Präliminarvertrags für den Zoll- und Handels—
vertrag mit England zu Wien.
6. „ (Siebenbürgen). Die sächsische Nationsuniversität beschließt
zu Hermannstadt eine Repräsentation an den Kaiser, um den Be—
denken gegen den bevorstehenden Landtag Ausdruck zu geben und
erklärt zwar schließlich die Bereitwilligkeit zum Eintreten in die Be-
rathung der Unionsfrage mit Ungarn, jedoch nur unter der Voraus-
setzung, daß der endgültigen Beschlußfassung darüber die definitive
Regelung der Stellung Ungarns zur Gesammtmonarchie im Sinne
des kaiserlichen Manifestes vom 20. Sept. vorauszugehen habe.
7. „ Ein kaif. Handschreiben an die Landeschefs befiehlt denselben, die
Actenstücke vom 20. Sept. (Manifest und Palent) den Landtagen bei
ihrer Eröffnung zur Kenntniß zu bringen:
„Ich habe in meinem Manifeste und dem dasselbe begleitenden Pakente
vom 21. Sept 1865 den Weg bezeichnet, welchen meine Regierung zu be-
treten hat, um eine dauernde Grundlage für cine Verfassung des Reiches zu
gewinmen, welche die Monarchie in ihrem einheitlichen Bestande und die ein-
zelnen Königreiche und Länder sowohl im Kreise ihrer Selbständigkeit, als
auc) als unzertrennlich verbundene Theile des Ganzen in ihren wohlbegrün-
deten Rechksansprüchen zu sichern geeignet ist. Bei der Wichtigleit dieses
Staataktes befehle Ich, den Landtagen meiner Königreiche und Länder im west-
lichen Theile des Reiches bei deren Eröffnung hievon Mittheilung zu machen.“
10. „ Ein Rundschreiben des Staatsministers Belcredi an die Statt-
halter und Landeschefs spricht sich sehr eindringlich für Vereinfachung
der Verwaltung, Beschränkung der Vielschreiberei. Einführung münd-
licher Verhandlungen und Heranziehung der Bevölkerung zur Selbst-
thätlgkeit aus.
Dem Unterstaatssecretär der Finanzen, Hrn. v. Becke, gelingt es
nach langen erfolglosen Bemühungen endlich, in Frankreich mit Fould,
Mallet und dem Crédit foncier ein Anlehen, das dem Staate
90 Mill. Silber einbringt und damit wenigstens auf einige Zeit die
finanziellen Schwierigkeiten hebt, zu Stande zu bringen, immerhin
nur unter äußerst drückenden Bedingungen, noch 10/ niedriger als
das letzte Anlehen des Hrn. v. Plener.
12. „ (Croatien). Eröffnung des Landtags. Das zur Erzffnung
vorgelesene kgl. Rescript stellt als Aufgabe des Landtags den Art. 42
des letzten Landtags von 1861 (den Verband mit Ungarn betressend)
in den Vordergrund, ohne der bereits im kgl. Rescript vom 8. Nov.
1861 erfolgten Sanction dieses Artikels zu erwähnen.
Kal. Rescript an den Landtag: . Die ererbten Inslitutionen,
Gesetze und gesetzlichen Gebräuche dieses Königreichs sind, so wie dessen Denk-
weise, Sprache und Nationalität ein wesentlicher Bestandtheil seiner innersten
Natur und zugleich die Grundlage des ganzen polittschen, intellectuellen und
socialen Gebäudes desselben. Diese natürliche Grundlage nehmen wic gerne
und mit aller Enkschiedenheit als Ausgangepunkl weiterer Fertbildung an.
Mict ale letztes Ziel dader soll uns des (eschictliche gelten, sondern bloß
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