zum Geschichtskalender 1865. 35
gierung in keiner Weise zu einer Beruhigung dienen, welche sie über die
Unzulänglichkeit der Bundesverfassung selbst hinwegsehen ließe.
„Im Angesicht drohender österreichischer Rüstungen ist die kgl. Regierung
von den übrigen deutschen Regierungen auf den Art. XI. der Bundesacte
verwiesen worden, d. h. auf einen in der Bundesversammlung zu stellenden
Antrag, während dessen Prüfung und Berathung die Rüstungen und Kriegsvorbereitungen
ihren Fortgang gehabt haben würden und voraussichtlich lange
vor der Fassung eines Bundesbeschlusses auf einem Punkt gediehen sein dürften,
wo sich der Krieg unmittelbar aus denselben entwickelt hätte. Ein solcher
Hinweis auf Artikel XI. kann daher nur bedeuten, daß Preußen in dem
bezeichneten Falle ganz allein auf sich und seine eigene Kraft angewiesen
sein und ihm die Hülfe des Bundes in jedem Falle zu spät kommen
würde.
„In verstärktem Maße aber wird diese Verspätung bei jeder europäischen
Complication oder jeder Bedrohnng durch eine auswärtige Macht eintreten und
mit Preußen auch das übrige Deutschland einem auswärtigen Angriffe unvorbereitet
gegenüber stellen.
„Bei der jetzigen Organisation der Militärmacht in allen großen Staaten
entwickeln sich Kriege rascher, als die Bundesbeschlüsse unter den bisherigen
Formen. Soll Preußen aber in den großen europäischen Krisen auf seine
eigenen Kräfte angewiesen bleiben, so verlieren die Bundeseinrichtungen
nicht allein ihren Werth für dasselbe, sondern sie
werden ihm zu Hindernissen und Hemmungen in der Entfaltung
seiner Kräfte und der Fassung seiner Entschlüsse: ein Verhältniß, bei welchem
jedes naturgemäße und richtige Maß von Leistungen und Gegenleistungen fehlt.
„Wenn die königl. Regierung in erster Linie die politische und militärische
Mangelhaftigkeit der Bundesinstitutionen hervorheben zu müssen geglaubt
hat, so ist es kaum nöthig, noch besonders darauf hinzuweisen, wie
viele das Interesse der Nation in ihrer inneren Entwickelung nahe
berührende Fragen auf anderen Gebieten durch eine entsprechende Mangelhaftigkeit
des Bundes unerledigt geblieben sind.
„Der Zollverein hat nach einer Seite hin dem Bedürfnisse, welches der
Bund nicht befriedigen konnte, abgeholfen, aber es bleiben noch genug andere
Bedürfnisse des Volkes übrig, um auch mit Rücksicht auf diese das Verlangen
nach einer Reform zu begründen.
„Von allen Seiten her drängt sich demnach die Nothwendigkeit auf, die
große Frage nicht länger zu verschieben. Eine hervorragende deutsche Regierung
hat in ihrer nach Berlin und Wien gerichteten neuerlichen Mittheilung
den Gedanken ausgesprochen, daß die gegenwärtige zwischen
Preußen und Oesterreich drohende Kriegsgefahr der Ausdruck des Mißbehagens
über die mangelhafte Gestaltung der Bundesverhältnisse sei, und es ist
hieran der Ausdruck der Bereitwilligkeit geknüpft worden, ihrerseits auf Verhandlungen
über eine Umgestaltung der Bundesverhältnisse einzugehen. Die
königl. Regierung selbst kann um so weniger an einer gleichen Bereitwilligkeit
aller ihrer hohen Mitverbündeten zweifeln, als solche eben so sehr durch
das Interesse jedes einzelnen deutschen Staates wie des gesammten Vaterlandes
geboten ist.
„Denn wenn Deutschland in derjenigen Verfassung, in welcher es sich
gegenwärtig befindet, großen europäischen Krisen entgegengehen sollte, so wird
es entweder der Revolution oder der Fremdherrschaft verfallen.
„Zu der Frage nun von der Neugestaltung der Bundesverfassung
selbst kann sich die königl. Regierung, was ihren eigenen Standpunkt
betrifft, im Wesentlichen auf die an die deutschen Regierungen unter dem
22. Sept. 1863 gerichtete Eröffnung einfach zurückbeziehen.
„Sie glaubt indeß schon jetzt darauf bedacht sein zu sollen, daß neuen
Verhandlungen ein besserer Erfolg als bisher gesichert werde, und daß die
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