Full text : Europäischer Geschichtskalender. Ergänzungsheft zum Europäischen Geschichtskalender für 1865. (6a)

zum  Geschichtskalender  1865.  35

gierung  in  keiner  Weise  zu  einer  Beruhigung  dienen,  welche  sie  über  die
Unzulänglichkeit  der  Bundesverfassung  selbst  hinwegsehen  ließe.

„Im  Angesicht  drohender  österreichischer  Rüstungen  ist  die  kgl.  Regierung
von  den  übrigen  deutschen  Regierungen  auf  den  Art.  XI.  der  Bundesacte
verwiesen  worden,  d.  h.  auf  einen  in  der  Bundesversammlung  zu  stellenden
Antrag,  während  dessen  Prüfung  und  Berathung  die  Rüstungen  und  Kriegsvorbereitungen
  ihren  Fortgang  gehabt  haben  würden  und  voraussichtlich  lange
vor  der  Fassung  eines  Bundesbeschlusses  auf  einem  Punkt  gediehen  sein  dürften,
  wo  sich  der  Krieg  unmittelbar  aus  denselben  entwickelt  hätte.  Ein  solcher
  Hinweis  auf  Artikel  XI.  kann  daher  nur  bedeuten,  daß  Preußen  in  dem
bezeichneten  Falle  ganz  allein  auf  sich  und  seine  eigene  Kraft  angewiesen
  sein  und  ihm  die  Hülfe  des  Bundes  in  jedem  Falle  zu  spät  kommen
  würde.

„In  verstärktem  Maße  aber  wird  diese  Verspätung  bei  jeder  europäischen
Complication  oder  jeder  Bedrohnng  durch  eine  auswärtige  Macht  eintreten  und
mit  Preußen  auch  das  übrige  Deutschland  einem  auswärtigen  Angriffe  unvorbereitet
  gegenüber  stellen.

„Bei  der  jetzigen  Organisation  der  Militärmacht  in  allen  großen  Staaten
entwickeln  sich  Kriege  rascher,  als  die  Bundesbeschlüsse  unter  den  bisherigen
Formen.  Soll  Preußen  aber  in  den  großen  europäischen  Krisen  auf  seine
eigenen  Kräfte  angewiesen  bleiben,  so  verlieren  die  Bundeseinrichtungen
  nicht  allein  ihren  Werth  für  dasselbe,  sondern  sie
werden  ihm  zu  Hindernissen  und  Hemmungen  in  der  Entfaltung
seiner  Kräfte  und  der  Fassung  seiner  Entschlüsse:  ein  Verhältniß,  bei  welchem
jedes  naturgemäße  und  richtige  Maß  von  Leistungen  und  Gegenleistungen  fehlt.

„Wenn  die  königl.  Regierung  in  erster  Linie  die  politische  und  militärische
  Mangelhaftigkeit  der  Bundesinstitutionen  hervorheben  zu  müssen  geglaubt
  hat,  so  ist  es  kaum  nöthig,  noch  besonders  darauf  hinzuweisen,  wie
viele  das  Interesse  der  Nation  in  ihrer  inneren  Entwickelung  nahe
berührende  Fragen  auf  anderen  Gebieten  durch  eine  entsprechende  Mangelhaftigkeit
  des  Bundes  unerledigt  geblieben  sind.

„Der  Zollverein  hat  nach  einer  Seite  hin  dem  Bedürfnisse,  welches  der
Bund  nicht  befriedigen  konnte,  abgeholfen,  aber  es  bleiben  noch  genug  andere
Bedürfnisse  des  Volkes  übrig,  um  auch  mit  Rücksicht  auf  diese  das  Verlangen
nach  einer  Reform  zu  begründen.

„Von  allen  Seiten  her  drängt  sich  demnach  die  Nothwendigkeit  auf,  die
große  Frage  nicht  länger  zu  verschieben.  Eine  hervorragende  deutsche  Regierung
  hat  in  ihrer  nach  Berlin  und  Wien  gerichteten  neuerlichen  Mittheilung
  den  Gedanken  ausgesprochen,  daß  die  gegenwärtige  zwischen
Preußen  und  Oesterreich  drohende  Kriegsgefahr  der  Ausdruck  des  Mißbehagens
  über  die  mangelhafte  Gestaltung  der  Bundesverhältnisse  sei,  und  es  ist
hieran  der  Ausdruck  der  Bereitwilligkeit  geknüpft  worden,  ihrerseits  auf  Verhandlungen
  über  eine  Umgestaltung  der  Bundesverhältnisse  einzugehen.  Die
königl.  Regierung  selbst  kann  um  so  weniger  an  einer  gleichen  Bereitwilligkeit
  aller  ihrer  hohen  Mitverbündeten  zweifeln,  als  solche  eben  so  sehr  durch
das  Interesse  jedes  einzelnen  deutschen  Staates  wie  des  gesammten  Vaterlandes
  geboten  ist.

„Denn  wenn  Deutschland  in  derjenigen  Verfassung,  in  welcher  es  sich
gegenwärtig  befindet,  großen  europäischen  Krisen  entgegengehen  sollte,  so  wird
es  entweder  der  Revolution  oder  der  Fremdherrschaft  verfallen.

„Zu  der  Frage  nun  von  der  Neugestaltung  der  Bundesverfassung
  selbst  kann  sich  die  königl.  Regierung,  was  ihren  eigenen  Standpunkt
betrifft,  im  Wesentlichen  auf  die  an  die  deutschen  Regierungen  unter  dem
22.  Sept.  1863  gerichtete  Eröffnung  einfach  zurückbeziehen.

„Sie  glaubt  indeß  schon  jetzt  darauf  bedacht  sein  zu  sollen,  daß  neuen
Verhandlungen  ein  besserer  Erfolg  als  bisher  gesichert  werde,  und  daß  die

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