Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)


102               Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.

Antwort  Bismarcks:  „Ich  würde  mich  zu  einer  erschöpfenden  Beantwortung
  der  von  dem  Herrn  Interpellanten  angeregten  Frage  in  Vertretung
der  hohen  verbündeten  Regierungen  nur  dann  bereit  erklären  können,  wenn
die  Frage  von  der  großherzoglich  hessischen  Regierung  gestellt  würde.  Der
Herr  Interpellant  ist  von  der  Voraussetzung  ausgegangen,  daß  der  Wunsch
der  großherzoglichen  Regierung,  das  ganze  Großherzogthum  jetzt  in  den
norddeutschen  Bund  ausgenommen  zu  sehen,  amtlich  feststände.  Ich  kann
dies  nicht  bestäligen.  Die  großherzoglich  hessische  Regierung  hat  uns  allerdings
  in  einer  Note  vom  14.  August  vorigen  Jahres  den  Wunsch  ausgesprochen,
  mit  dem  ganzen  Großherzogthume  in  den  Bund  ausgenommen  zu
werden.  Es  geschah  dies  aber  in  einer  anderen  Lage  der  Dinge,  als  es  die
heutige  ist.  Die  preußische  Regierung  hatte  damals  in  den  Friedensverhandlungen
  die  Forderung  gestellt,  das  gesammte  Oberhessen  mit  Homburg  und
Meisenheim  der  preußischen  Monarchie  einzuverleiben  gegen  Entschädigung
des  Großherzogthums  Hessen  auf  Kosten  Bayerns.  Um  diesen  Gebietsaustausch
  abzuwehren,  bot  die  großherzogliche  Regierung,  wie  aus  dem  Inhalt
der  Note  vom  14.  August  zu  ersehen  sein  würde,  den  Eintritt  des  gesammten
Großherzogthums  in  den  norddeutschen  Bund  an.  Nachdem  jener  Territorial=Austausch
  aus  anderen  Rücksichten  ausgegeben  war,  hat  die  großherzogliche
Regierung  denselben  Wunsch  nicht  erneuert.  Die  verbündeten  Regierungen
sind  weit  entfernt,  die  Uebelstände  zu  verkennen,  welche  aus  der  Theilung
des  Großherzogthums  in  einen  der  Gesetzgebung  des  norddeutschen  Bundes
unterworfenen  und  einen  davon  freien  Theil  hervorgehen.  Es  ist  sogar  verauszusehen,
  daß  diese  Uebelstände  sich  noch  beträchtlich  steigern  würden,  wenn
es  nicht  gelingen  sollte,  dem  Zollverein  eine  weitere  Ausdehnung,  als  das
Gebiet  des  norddeutschen  Bundes  es  bedingt,  zu  erhalten.  Wir  finden  daher
die  Uebelstände,  welche  der  Herr  Interpellant  hervorgehoben  hat,  nicht  nur
unzweifelhaft  vorhanden,  sondern  auch  die  Gefahr,  daß  sie  in  Zukunft  wachsen
könnten.  Es  kommt  dazu,  daß  das  gesammte  Großherzogthum  schon  in
wesentlichen  Theilen  seiner  Organisation  in  die  Rechtssphäre  des  norddeutschen
Bundes  bineingezogen  wird,  namentlich  in  Betreff  der  Verwaltung  der  Post
und  der  Telegraphie,  und,  wie  demnächst  durch  den  Abschluß  einer  Militär=Convention
  zu  erwarten  steht,  auch  in  Bezug  auf  die  militärischen  Angelegenheiten.
  Als  Aequivalent  dafür  blieben  dem  Großherzogthum  zu  reclamiren
die  Rechte,  die  den  vorher  angedeuteten  Leistungen  entsprächen,  nämlich  die
Rechte  einer  stärkeren  Vertretung  im  Bundesrathe  wie  im  Reichstage,  und
die  Bürgschaften  einer  vollen  territorialen  Garantie,  die  sich  bisher,  juristisch
wenigstens,  auf  Rheinhessen  und  auf  Starckenburg  nicht  erstreckten.  Der
Frage,  ob  nach  dem  Inhalte  des  Prager  Friedens  der  Aufnahme  des  gesammten
  Großherzogthums,  welches,  von  der  territorialen  Seite  ausgefaßt,
zur  Hälfte  ein  norddeutscher,  zur  Hälfte  ein  süddeutscher  Staat  ist,  Hindernisse
  entgegenstehen,  würden  wir  näher  treten,  sobald  uns  von  der  großherzoglichen
  Regierung  in  amtlicher  Form  der  Wunsch  dazu  ausgessrochen
würde.  Wir  würden  dann,  da  wir  mit  Oesterreich  auf  der  Basis  des
Prager  Friedens  und  in  Betreff  der  Auslegung  desselben,  im  Einverständnisse
zu  leben  beabsichtigen,  zunächst  mit  der  kaiserlich  österreichischen  Regierung
in  freundschaftliche  Verhandlungen  darüber  treten,  wie  sie  ihrerseits  die
Frage  auffasse,  und  nach  der  bisherigen  Haltung  der  kaiserlichen  Regierung
glauben  wir  kaum,  daß  der  Gedanke  auf  einen  bestimmten  Widerstand  stoßen
würde,  sobald  die  Wünsche  der  großherzoglich  hessischen  Regierung  sich  unzweideutig
  manifestirt  hätten.  Wir  würden  demnächst,  nachdem  ich  mich  der
Ueberzeugung  hingeben  darf,  daß  innerhalb  des  engeren  Bundes  ein  Widerspruch
  nicht  erhoben  werden  würde,  es  doch  für  nützlich  und  den  gegenseitigen
Beziehungen  entsprechend  halten,  mit  unseren  süddeutschen  Bundesgenossen,
und  namentlich  mit  Bayern,  auch  über  diese  Frage  ins  Vernehmen  zu  treten,
um  zu  ermessen,  ob  die  dortige  Politik  durch  dieses  Vorgehen  gekreuzt  oder