Full text : Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)


104                  Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.

rechnungshofes  wird  dem  nächsten  Reichstage  vorgelegt.  So  lange  dasselbe
nicht  ergangen  ist,  versieht  die  preuß.  Oberrechnungskammer  die  Functionen
des  Rechnungshofes.  —  Das  Bundespräsidlum  ernennt  den  Bundesfinanzminister,
  welcher  die  Bundesfinanzen  verwaltet  und  dafür  dem  Reichstage
verantwortlich  ist;  derselbe  kann  mit  dem  preuß.  Finanzminister  identisch  sein.
—  Amendement  Miquel  (National  -Liberale):  Ueber  die  Verwendung
aller  Einnahmen  des  Bundes  ist  vom  Präsidium  dem  Bundesrathe  und
dem  Reichstage  zur  Entlastung  jährlich  Rechnung  zu  legen.  —  In  Fällen
eines  außerordentlichen  Bedürfnisses  können  im  Wege  der  Bundesgesetzgebung
die  Aufnahme  einer  Anleihe,  sowie  die  Uebernahme  einer  Garantie  zu  Lasten
des  Bundes  erfolgen.

Bei  der  Abstimmung  wird  das  Amendement  Migquel  ohne  Zählung

  angenommen,  dasjenige  Dunckers  ebenso  verworfen.

Tit.  XIII  Art.  68—70  (Schlichtung  von  Streitigkeiten  und
Strafbestimmungen)  wird  mit  einigen  Modificationen  angenommen

und  zwar  mit  dem  von  Wiggers  (Mecklenburg)  vorgeschlagenen  Zusatze:

Wenn  in  einem  Bundesstaate  der  Fall  einer  Justizverweigerung  eintritt,
und  auf  gesetzlichen  Wegen  ausreichende  Hülfe  nicht  erlangt  werden  kann,  so
liegt  dem  Bundesrathe  ob,  erwiesene  und  nach  der  Verfassung  und  den  bestehenden
  Gesetzen  des  betreffenden  Bundesstaates  zu  beurtheilende  Beschwerden
über  verweigerte  oder  gehemmte  Rechtspflege  anzunehmen  und  darauf  die
gerichtliche  Hülse  bei  der  Bundesregierung,  die  zu  der  Beschwerde  Anlaß  gegeben
  hat,  zu  bewirken,

der  mit  138  gegen  113  Stimmen  angenommen  wird.

10.  April.  (Norddeutscher  Bund).  Reichstag:  Schluß  der  Verfassungs-=debatte.

  Der  großh.  hess.  Bundescommissär,  Reg.-Rath  Hofmann,
gibt  die  nachträgliche  Erklärung  ab:

„Ich  war  gestern  verhindert,  der  Interpellation  wegen  des  Eintritts  des
Großherzogthums  Hessen  beizuwohnen.  Ich  habe  die  Verhandlungen  in  den
stenographischen  Berichten  eingesehen  und  will  die  erste  Gelegenheit  benutzen,
dem  Herrn  Minister-Präsidenten  von  Preußen  meinen  Dank  auszudrücken
für  die  bundesfreundliche  und  rücksichtsvolle  Weise,  in  welcher  er  der  großherzoglichen
  Regierung  ihre  Stellung  zu  wahren  gewußt  hat.  Ich  bin  nicht
ermächtigt,  hier  auszusprechen,  ob  in  der  jetzigen  Lage  die  Frage  des  Eintritts
bereits  zur  Erklärung  reif  ist;  aber  ich  glaube  meine  Befugnisse  nicht  zu
überschreiten,  wenn  ich  sage,  daß  die  großherzogliche  Regierung  die  Erklärung
nur  mit  hoher  Befriedigung  aufgenommen  hat.  (Bravo !)  Es  kann  ihr  nur
willkommen  sein,  daß  die  preußische  Regierung  ihre  Zustimmung  zu  geben
sich  bereit  gezeigt  hat  und  sie  nur  abhängig  macht  von  dem  loyalen  Streben,
den  Bedingungen  des  Prager  Friedens  in  Beziehung  auf  Oesterreich  Rechnung
zu  tragen  und  ebenso  die  süddeutschen  Staaten  darüber  zuzuziehen.  Es  lassen
sich  die  Schwierigkeiten  nicht  verkennen,  welche  die  jetzige  Lage  dem  Großherzogthume
  bereitet.  Sie  lassen  sich  durch  einzelne  Verträge  vermindern;
aber  das  einfachste  Mittel  wird  der  Eintritt  des  gesammten  Gebietes  in  den
Bund  bleiben.  (Bravo !)  Durch  dieses  Mittel  wird  dem  Großherzogthume
auch  eine  größere  Anzahl  von  Vertretern  gesichert  werden.  Auf  der  anderen
Seite  läßt  sich  nicht  verkennen,  daß  dem  Großherzogthume  durch  den  Gesammteintritt
  größere  Lasten  auferlegt  werden.  Dies  ist  der  Grund,  weßhalb  die
großh.  Regierung,  ehe  sie  einen  Antrag  auf  Eintritt  stellt,  sich  das  volle
Einverständniß  mit  der  Landesvertretung  sichern  muß.  Ich  bin  aber  überzeugt,
  daß  dieses  keinem  Zweisel  unterliegt,  und  die  Landesvertretung  sich
von  dem  Geiste  beseelt  zeigen  wird,  welcher  in  der  Proclamation  Sr.  königl.
Hoheit  des  Großherzogs  Ausdruck  gesunden  hat.  Ich  glaube  daher,  daß  in