138 Preußen und der norddeutsche Bund.
3. Aug. (Preußen: Hannover). Schluß der Versammlung hannover—
scher Vertrauensmänner in Berlin.
Da die Verhandlungen nicht öffentlich waren, so gibt einer der Vertrauensmänner,
der Stadtsyndicus Albrecht, den städtischen Cellegien von Hannover
in öffentlicher Sitzung Bericht über ihre Thätigkeit mit dem Beifügen, nach
den Aeußerungen des Ministers Eulenburg glaube er hoffen zu dürfen, daß
Preußen keinen der Wünsche und Vorschläge der Vertrauensmänner unbeachtet
lassen würde. Auf die Ausscheidung eines Provinzialfonds für Hannover
gebe er indessen sehr wenig Aussicht. Die Vertretung des Landes auf
den Provinzial= und Commnnallandtagen sowie auf den Kreistagen solle
durchweg aus ritterschaftlichen, städtischen und ländlichen Abgeordneten bestehen,
jedoch unter Beseitigung des Adelsersordernisses bei den ersteren, und
in gleicher Anzahl für jeden der drei Stände. Daß dieses System den Vertrauensmännern
allen erwünscht sei, wolle er keineswegs behaupten; aber es
sei nicht zu beseitigen, so lange die Reform in Preußen selbst nicht durchgeführt
sei.
„ (Preußen). Die österr. Kaiserfamilie bedankt sich in Berlin
für die so thätige Verwendung des preuß. Gesandten in Mexico,
Hrn. v. Magnus, zu Gunsten des unglücklichen Kaisers Max.
„ (Norddeutscher Bund). Beginn der Verhandlungen mit Hamburg,
Bremen und Lübeck und den beiden Mecklenburg über ihren
Eintritt in den Zollverein oder die Feststellung eines Aversums als
Entschädigung der Bundeskasse.
„ (Preußen: Nassau). Der ehemalige Herzog protestirt umsonst
bei allen Landesoberschultheißereien gegen die Uebertragung der Domänen
auf den preußischen Fiscus.
12. „ (Norddeutscher Bund). Durch Präsidialerlaß des Königs
von Preußen wird ein Bundeskanzleramt errichtet „für die dem
Bundeskanzler obliegende Verwaltung und Beaussichtigung der durch
die Verfassung des nordd. Bundes zu Gegenständen der Bundesverwaltung
gewordenen, beziehungsweise unter die Aufsicht des Bundespräsidiums
gestellten Angelegenheiten, so wie für die dem Bundeskanzler
zustehende Bearbeitung der übrigen Bundesangelegenheiten“
und das Präsidium dieser neuen Behörde dem Geh.-Rath Delbrück
übertragen.
14. „ (Preußen: Nassau). Der König verläßt Ems, um wieder nach
Berlin zurückzukehren, nachdem er durch öffentlichen Erlaß sich über
seine Aufnahme in Nassau sehr befriedigt ausgesprochen hat.
15. „ (Norddeutscher Bund). Eröffnung des Bundesraths. Der
Bundeskanzler macht demselben Vorlagen bez. der neuen Zollvereinsverträge
mit Süddeutschland und bez. eines zu erlassenden Postgesetzes,
Heimathsgesetzes und Consulatsgesetzes.
„ (Preußen: Frankfurt). Besuch des Königs in Frankfurt. Beim
Empfang der Senatsdeputation erklärt er unumwunden, es seien
Mißverständnisse und Irrthümer in Beziehung auf Frankfurt rergefallen;
er hoffe dieselben von Berlin aus zu beseitigen.