Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)


138        Preußen  und  der  norddeutsche  Bund.

3.  Aug.  (Preußen:  Hannover).  Schluß  der  Versammlung  hannover—







scher  Vertrauensmänner  in  Berlin.

Da  die  Verhandlungen  nicht  öffentlich  waren,  so  gibt  einer  der  Vertrauensmänner,
  der  Stadtsyndicus  Albrecht,  den  städtischen  Cellegien  von  Hannover
in  öffentlicher  Sitzung  Bericht  über  ihre  Thätigkeit  mit  dem  Beifügen,  nach
den  Aeußerungen  des  Ministers  Eulenburg  glaube  er  hoffen  zu  dürfen,  daß
Preußen  keinen  der  Wünsche  und  Vorschläge  der  Vertrauensmänner  unbeachtet
  lassen  würde.  Auf  die  Ausscheidung  eines  Provinzialfonds  für  Hannover
  gebe  er  indessen  sehr  wenig  Aussicht.  Die  Vertretung  des  Landes  auf
den  Provinzial=  und  Commnnallandtagen  sowie  auf  den  Kreistagen  solle
durchweg  aus  ritterschaftlichen,  städtischen  und  ländlichen  Abgeordneten  bestehen,
  jedoch  unter  Beseitigung  des  Adelsersordernisses  bei  den  ersteren,  und
in  gleicher  Anzahl  für  jeden  der  drei  Stände.  Daß  dieses  System  den  Vertrauensmännern
  allen  erwünscht  sei,  wolle  er  keineswegs  behaupten;  aber  es
sei  nicht  zu  beseitigen,  so  lange  die  Reform  in  Preußen  selbst  nicht  durchgeführt
  sei.

„  (Preußen).  Die  österr.  Kaiserfamilie  bedankt  sich  in  Berlin

für  die  so  thätige  Verwendung  des  preuß.  Gesandten  in  Mexico,
Hrn.  v.  Magnus,  zu  Gunsten  des  unglücklichen  Kaisers  Max.

„  (Norddeutscher  Bund).  Beginn  der  Verhandlungen  mit  Hamburg,

  Bremen  und  Lübeck  und  den  beiden  Mecklenburg  über  ihren
Eintritt  in  den  Zollverein  oder  die  Feststellung  eines  Aversums  als
Entschädigung  der  Bundeskasse.

„  (Preußen:  Nassau).  Der  ehemalige  Herzog  protestirt  umsonst

bei  allen  Landesoberschultheißereien  gegen  die  Uebertragung  der  Domänen
  auf  den  preußischen  Fiscus.

12. „  (Norddeutscher  Bund).  Durch  Präsidialerlaß  des  Königs
von  Preußen  wird  ein  Bundeskanzleramt  errichtet  „für  die  dem
Bundeskanzler  obliegende  Verwaltung  und  Beaussichtigung  der  durch
die  Verfassung  des  nordd.  Bundes  zu  Gegenständen  der  Bundesverwaltung
  gewordenen,  beziehungsweise  unter  die  Aufsicht  des  Bundespräsidiums
  gestellten  Angelegenheiten,  so  wie  für  die  dem  Bundeskanzler
  zustehende  Bearbeitung  der  übrigen  Bundesangelegenheiten“
und  das  Präsidium  dieser  neuen  Behörde  dem  Geh.-Rath  Delbrück
übertragen.

14. „  (Preußen:  Nassau).  Der  König  verläßt  Ems,  um  wieder  nach
Berlin  zurückzukehren,  nachdem  er  durch  öffentlichen  Erlaß  sich  über
seine  Aufnahme  in  Nassau  sehr  befriedigt  ausgesprochen  hat.

15. „  (Norddeutscher  Bund).  Eröffnung  des  Bundesraths.  Der
Bundeskanzler  macht  demselben  Vorlagen  bez.  der  neuen  Zollvereinsverträge
  mit  Süddeutschland  und  bez.  eines  zu  erlassenden  Postgesetzes,
  Heimathsgesetzes  und  Consulatsgesetzes.

„  (Preußen:  Frankfurt).  Besuch  des  Königs  in  Frankfurt.  Beim

Empfang  der  Senatsdeputation  erklärt  er  unumwunden,  es  seien
Mißverständnisse  und  Irrthümer  in  Beziehung  auf  Frankfurt  rergefallen;
  er  hoffe  dieselben  von  Berlin  aus  zu  beseitigen.