Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achter Jahrgang. 1867. (8)

Oesterrrich. 293 
1. Nov. Der Gemeinderath stellt dem Cultusminister bez. der Errich- 
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tung einer Lehrerfortbildungsanstalt für die Commune Wien eine 
Art Ultimatum, auf das derselbe nunmehr eingeht, wodurch die 
Frage zur Erledigung gelangt. 
„ (Ungarn). Differenz der Regierung mit dem Pesiher Comitat. 
Die Generalcongregation beschließt in außerordentlicher General= 
versammlung gegen die Forderungen der Regierung an den Landtag 
zu appelliren, inzwischen aber zu gehorchen. In Folge davon unter- 
bleibt die angedrohte Sendung eines kgl. Commissärs. 
„ Reichsrath: Das Herrenhaus genehmigt auch das Staatsgrund- 
gesetz über die Richtergewalt in der Fassung des Abg.-Hauses und 
setzt für das Ehe= und das Schulgesetz einen confessionellen Aus- 
schuß von 15 Mitgliedern nieder, in welchen nur 5 Ultramontane 
gewählt werden. 
„ (Ungarn). Landtag: Schluß der achttägigen Debatte des Unter- 
hauses über die Maßregeln der Regierung gegen das widerspänstige 
Hereser Comitat, wegen welcher Tisza ihr ein Mißtrauen zu ertheilen, 
Graf Almasy Sandor sie geradezu in Anklagezustand zu versetzen 
beantragt hatte. Reden von Eötvös und Deak. Perczel und Pulßky 
treten entschieden auf Seite der Regierung gegen die Fortdauer der 
alten Comitatswirthschaft. Schließlich wird der Regierung gegen 
eine Minderheit von 80 Stimmen ein Vertrauensvotum ertheilt. 
„ Reichsrath: Das Abg.-Haus beginnt die Berathungen über das 
Delegationsgesetz sowie über die Ausgleichsgesetze mit Ungarn (Bei- 
träge zu den gemeinsamen Angelegenheiten, Beiträge zu den Zinsen 
der Staatsschuld und Zoll= und Handelsbündniß). 
„ Reichsrath: Schluß der Generaldebatte über das Delegations- 
gesetz im Abg.-Hause. Die Art. 1 und 2 desselben werden mit 
allen gegen 4 Stimmen angenommen. 
„ (Ungarn). Landtag: Das Unterhaus gestattet mit 183 gegen 
88 Stimmen die Einleitung eines Preßprocesses gegen den Depu- 
tirten Böszörmenyi wegen Veröffentlichung des Kossuth'schen Schreibens. 
„ Reichsrath: Das Abg.-Haus beräth das Delegationsgesetz zu 
Ende und genehmigt dabei mit mehr als Zweidrittelsmajorität die 
Wahl der Delegirten nach Gruppen nach der Vorlage der Regierung. 
„ (Ungarn). Eine in Folge des vom Cultusminister vom 10. 
Aug. an den Primas gerichteten Schreibens in Ofen zusammen- 
getretene Conferenz des ungarischen Episcopats beschließt, ohne den 
streng katholischen Standpunkt zu verläugnen, den Forderungen der 
Zeit Rechnung zu tragen. 
Bezüglich des Verhältnisses, in welchem die Schule zur Kirche zu stehen 
habe, eignek sie sich das Princip an, daß, sobald Garantien gegeben worden, 
daß eine Verweltlichung der Schule ihren religissen Zuecken keinen Eintrag 
thue, der Clerus den vom Zeitgeist gebietersch erbeischten Resormen nicht
	        
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