Uebersicht der Ertignisse des Jahres 1867.
481
von Grundrechten wie in der preuß. Verfassung hervorzuheben und Aordd.
ausdrücklich zu gewährleisten, der Antrag aber in namentlicher Ab-
stimmung mit der großen Mehrheit von 180 gegen bloß 65 Stim-
men und wenige Tage später auch die Aufnahme negativer Grund-
rechte, d. h. die Feststellung derjenigen persönlichen und staatsbürger-
lichen Befugnisse, welche kein Bundesstaat seinen Angehörigen
vorenthalten dürfe, verworfen, doch bloß mit 130 gegen 128 Stimmen.
Dagegen wurde am 20. und 21. März der Kreis der gemeinsamen
Angelegenheiten fast einstimmig noch um das Obligationenrecht,
Strafrecht, Handels= und Wechselrecht, das gerichtliche Verfahren,
das Staatsbürgerrecht, Paßwesen und die Fremdenpolizei erweitert,
namentlich aber (mit 125 gegen 122 Stimmen) die fehr bedeut-
same Möglichkeit der Einführung directer Bundessteuern neben den
Matricularumlagen beschlossen. Vom 23. bis zum 27. März wurde
die Organisation der eigentlichen Bundesregierung und die Stellung
derselben zum Reichstage behandelt. Die Errichtung eines förmlichen
Bundesministeriums mit verantwortlichen Ministern wurde beantragt,
aber mit 177 gegen 86 Stimmen verworfen und selbst der Antrag,
dem Bundeskanzler wenigstens „Vorstände der einzelnen Verwalt-
ungszweige beizugeben, welche nach dem Inhalt dieser Verfassung
zur Competenz des Präsidiums gehören"“, unterlag mit 126 gegen
127 Stimmen und, nochmals eingebracht, nochmals mit 124 gegen
140 Stimmen. Der Bundeskanzler blieb der einzige Vertreter der
Regierung gegenüber dem Reichstage und ihm blieb es überlassen,
wie er sich mit dem Bundesrathe und mit dem preuß. Staats-
ministerium abfinden wollte, nur daß wenigstens ausdrücklich fest-
gesetzt wurde, daß „alle Anordnungen und Verfügungen des Bundes-
präsidiums zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Bundes-
kanzlers bedürfen, der dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt",
freilich nur eine moralische. Am 28. März wurde der vom Ent-
wurf verlangte Ausschluß der Beamten aus dem Reichstage beseitigt
und im Gegentheile bestimmt, daß sie zum Eintritte in denselben
keines Urlaubs bedürften und am 29. wiederum gegen die Absichten
der Regierung beschlossen, daß „wahrheitsgetreue Berichte über die
Verhandlungen des Reichstags von jeder Verantwortlichkeit frei sein
sollten", am 30. sogar trotz einer energischen Erklärung Bismarcks
die Gewährung von Diäten und Reisekosten an die Reichstagsmit-
31
Bund.