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Nordd.
Bund.
Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1867.
glieder mit 136 gegen 130 Stimmen aufgenommen. Vom 3. bis
8. April wurde über die Bestimmungen bez. des Bundeskriegswesens
gekämpft: die Normirung der Friedenspräsenzstärke von 1 Procent
der Bevölkerung von 1867 wurde schließlich zugestanden, aber nicht
auf 10 Jahre, wie gefordert wurde, sondern mit 137 gegen 127
Stimmen nur bis zum 31. Dec. 1871 und ebenso wurde auch der
Kostenbeitrag von 225 Thlr. per Kopf zugestanden, aber mit 138
gegen 130 Stimmen wiederum nur bis zum 31. December 1871.
Am 9. April wurden mit 145 gegen 122 Stimmen jährliche Bud-
gets und damit auch jährliche Reichstage beschlossen. Am 10. April
wurde schließlich über das künftige Verhältniß zu den süddeutschen
Staaten verhandelt und die Fassung des Entwurfs: „Die Bezieh-
ungen des Bundes zu den süddeutschen Staaten werden sofort nach
Feststellung der Verfassung durch besondere dem Reichstage zur Ge-
nehmigung vorzulegende Verträge geregelt werden“ dahin erweitert,
daß „der Eintritt der süddeutschen Staaten oder eines derselben in
den Bund auf den Vorschlag des Bundespräsidiums im Wege der
Bundesgesetzgebung erfolge“. Das Werk war damit in verhältniß-
mäßig sehr kurzer Zeit erledigt; es fragte sich nur, ob die Regier=
ungen sich mit den vom Reichstage beschlossenen Aenderungen ihres
Entwurfs einverstanden erklären würden. Sie enischlossen sich dazu
nach der Erklärung des Grafen Bismarck vom 15. April bis auf
zwei Punkte, die Bewilligung von Diäten und die Sicherstellung der
Heereseinrichtungen auch nach dem 31. Dec. 1871. Der erste
Punkt, eine in der That offene Frage, machte geringe Schwierig-
keiten und wurde noch an demselben Tage mit 178 gegen 90
Stimmen zugestanden. Größeres Bedenken erregte die Militärfrage:
eine ansehnliche Partei der Versammlung war der Ansicht, daß wei-
tere Concessionen an die Regierung und zumal in diesem Punkte
absolut unstatthaft seien, und daß diese alle Ursache habe, mit dem,
was sie in der Verfassungsfrage überhaupt durchgesetzt, vollkemmen
zufrieden zu sein; eine noch größere und unzweifelhaft die Mehrheit
war zwar geneigt, der Regierung so weit möglich entgegenzukommen,
aber fest entschlossen, dieß nur zu thun, so weit es möglich sei, ohne
auf das volle Budgetbewilligungsrecht des Reichstags auch für den
Militäretat wenigstens vom 1. Jan. 1872 an zu verzichten. Nur
die streng conservative (feudale) Partei wollte auch darin der Re-