Die süddeutschen Staaten. 159
selbständige Bewegung innerhalb der für die nordd. Bundesarmee bestehenden
Normen verbleibe, und ihr die Ausführung auf ihre eigene Verantwortung
hin zufalle. Da man sich nun der Verpflichtung nicht entziehen könne, alle
in militärischer Beziehung für das nordd. Bundesheer geltenden Bestimmun-
gen auch bei den großh. Truppen zur Anwendung zu bringen, so werde
man dafür auch unter den im nordd. Bund geltenden Satz von 225 Thlrn.
pro Kopf nicht auskommen können. Die neue Verwaltung hofft dem ent-
sprechend die Unterhaltung der Truppen in diesem Jahre mit einem Pausch-
quantum von 225 Thlrn. pro Kopf — im Gesammtbetrag von 3,088,181 1/4 fl.
— bestreiten zu können und, indem sie von der Ansicht ausgeht, daß auch
die Unterhaltung der hessischen Truppen ebenso wie im nordd. Bunde für
die Uebergangszeit nur durch die Gewährung eines Pauschquantums erfolgen
könne, stellt sie das Ansinnen an die Stände, die erwähnte Summe für 1868
zu bewilligen, bei welcher für 1868 bereits bewilligte 1,807,469 fl. 40½ kr.
in Abrechnung kommen sollen. Als Pflicht und als Wunsch wird es bezeich-
net, über obige Summe nachträglich bald thunlichst den Ständen „Rechnung
zu legen- , und dabei die Frage angeregt: ob es nicht zweckmäßig sein dürfte,
in Zukunft auch die Rechnungen der Militärverwaltung der Oberrechnungs-
kammer zur Prüfung und Decharge vorzulegen. Neben diesem ordentlichen
Geldbedarf werden für außerordentliche Bedürfnisse (Bauten, Bekleidung,
Waffen etc.) 910,945 fl. in Anspruch genommen, wobei eine Stundung bez.
der an die preußische Militärverwaltung für zu lieferndes Kriegsmaterial zu
leistenden Summe in Aussicht gestellt wird. An weitern 1,966,500 fl., die
für Casernenbauten etc. gefordert worden waren, soll mõglichst gespart werden,
und ist zu dem Ende die Verlegung eines Theils der hessischen Truppen vor-
übergehend oder dauernd nach Mainz in Aussicht genommen. Zum Schlusse
spricht sich die Denkschrift gegen die seither eingeführte Verlegung der Truppen
in wechselnde Cantonnements, sowie gegen die Erbauung der kostspieligen
Casernen an kleineren Orten aus, und werden die Vorschläge der Stände
über die Beschleunigung erwartet, mit welcher die allmäliche Casernirung der
Truppen ins Werk gesetzt werden soll.
30. April. (Bayern). II. Kammer: Budget, außerord. Militäretat. Der-
selbe wird mit geringen Modificationen im Betrage von 2,580,341 fl.
bewilligt, doch werden 480,000 fl. für 15,000 neue Hinterlader ge-
strichen und nur 50,000 fl. für 1000 Stück zugestanden und
211,000 fl. für die Festung Ulm gestrichen, bis eine Uebereinkunft
mit Württemberg wirklich abgeschlossen sei.
2. Mai. (Bayern). Landtag: Beide Kammern einigen sich über das
definitive Finanzgesetz für die IX. (zweijährige) Finanzperiode. Die
ursprünglich von der öffentlichen Meinung befürchtete und von der
k. Staatsregierung selbst in Aussicht gestellte Erhöhung der Steuern,
vielleicht um 50 Proc., ist dadurch gar nicht eingetreten und selbst
die kleine, nur um der einfacheren Berechnung willen vorgeschlagene
Erhöhung der Grundsteuer von 2 14/15 Simpla auf volle 3 wird von
der II. Kammer abgelehnt, obgleich der Mehrbetrag nur 152,500 fl.
betragen hätte, um auch den Schein einer Steuererhöhung zu ver-
meiden. Vertagung des Landtags bis zum Herbst oder Winter.
6.5. (Baden). Das Freiburger Domkapitel überreicht der Regie-
rung die. erste Vorschlagsliste für die Wiederbesetzung des erzbischöf-
lichen Stuhles.