Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

160 Die süddeutschen Staaten. 
7. Mai. (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction 
bringt wesentlich mit die beantragte Adresse an den König von 
Preußen zu Fall. (s. Preußen.) 
10.5.  (Bayern). Durch k. Entschließung werden die Bestimmungen 
für die neue Formation der Truppenabtheilungen der activen Armee 
genehmigt. Durch dieselbe ist volle Uebereinstimmung mit der For- 
mation und der Stärke der Regimenter etc. der Armee des nordd. 
Bundes erzielt. 
16.5.  (Hessen). Verhandlungen zwischen dem Finanzausschusse der 
II. Kammer und dem neuen Kriegsministerium in Folge der Denk- 
schrift des letzteren. 
Der Finanzausschuß verlangt zunächst nähere specificirte Vorlagen vom 
Kriegsministerium und bezeichnet es ferner als eine Consequenz des Art. 70 
der nordd. Bundesverfassung, daß die Rechenschaft der Militärverwaltung an 
die Stände nicht in dreijährigen Perioden, wie bisher, vereinigt, sondern in 
Jahresrechnungen abgelegt werde. „Eine andere als diese Veränderung der 
Eintheilung der Rechnungsablage ist durch die Militärconvention nicht gegeben; 
sämmtliche verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Rechenschaft, wie 
solche der Art. 68 der hessischen Verfassung vorschreibt, sind unangetastet, und 
werden von den Ständen behauptet werden.“ Die Antwort des Kriegs- 
ministeriums ist möglichst entgegenkommend. Die Anforderung der Pausch- 
summe von 225 Thlrn. pro Kopf der conventionsmäßigen Friedensstärke der 
Division werde nur für das laufende Jahr 1868 gestellt, nachdem schon die 
Verhandlungen des Finanzausschusses mit dem abgetretenen Ministerium es 
als wünschenswerth hätten erscheinen lassen, von der Vorlage eines Special- 
voranschlags für das Jahr 1868 abzusehen, und zur Bestreitung der ordent- 
lichen Ausgaben für Unterhaltung des Militärs ein Pauschquantum. sowie 
für die nothwendigsten einmaligen Ausgaben ein Extraordinarium anzufor- 
dern. Bezüglich des letzteren ist im Wesentlichen die Vorlage des abgetretenen 
Ministeriums aufrecht erhalten und werden Specialnachweisungen zugesagt, 
die Scheidung des Aufwandes in Ordinarium und Extraordinarium wird 
durch den Umstand motivirt, daß dem Großherzogthum neben der Unterhal- 
tung des Militärs und der Militäranstalten die Beschaffung eines Kriegs- 
materials für eine Contingentsvermehrung von ca. 7600 Mann, sowie die 
Herstellung der Garnisonsanstalten für eine Vermehrung des Friedensstandes 
 von ca. 2300 Mann obliege. Was das Ordinarium betrifft, so würden für 
die Unterhaltung der Division in der vollen Stärke und nach den preußischen 
Etatsätzen für die Truppentheile etc. im Divisionsverband ca. 3,280,000 fl. 
erforderlich sein. Die Minderanforderung von 3,088,181¼ fl. erklärt sich 
hauptsächlich durch die Minderausgaben, welche sich durch den späteren Ein- 
tritt der preußischen Verpflegungssätze ergeben. Gegen die Rechnungsablegung 
wird nichts eingewendet. 
18.5.  (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction 
erleidet eine empfindliche moralische Niederlage. (s. Preußen.) 
22.5.  (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction 
erläßt eine Erklärung an ihre Wähler. (s. Preußen.) 
24.5.  (Baden). Die Regierung streicht auf der ihr vom Freiburger 
Domkapitel eingereichten Liste alle Candidaten bis auf einen als 
personae minus gratae und fordert das Kapitel auf, die Liste zu 
ergänzen.
	        
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