160 Die süddeutschen Staaten.
7. Mai. (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction
bringt wesentlich mit die beantragte Adresse an den König von
Preußen zu Fall. (s. Preußen.)
10.5. (Bayern). Durch k. Entschließung werden die Bestimmungen
für die neue Formation der Truppenabtheilungen der activen Armee
genehmigt. Durch dieselbe ist volle Uebereinstimmung mit der For-
mation und der Stärke der Regimenter etc. der Armee des nordd.
Bundes erzielt.
16.5. (Hessen). Verhandlungen zwischen dem Finanzausschusse der
II. Kammer und dem neuen Kriegsministerium in Folge der Denk-
schrift des letzteren.
Der Finanzausschuß verlangt zunächst nähere specificirte Vorlagen vom
Kriegsministerium und bezeichnet es ferner als eine Consequenz des Art. 70
der nordd. Bundesverfassung, daß die Rechenschaft der Militärverwaltung an
die Stände nicht in dreijährigen Perioden, wie bisher, vereinigt, sondern in
Jahresrechnungen abgelegt werde. „Eine andere als diese Veränderung der
Eintheilung der Rechnungsablage ist durch die Militärconvention nicht gegeben;
sämmtliche verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Rechenschaft, wie
solche der Art. 68 der hessischen Verfassung vorschreibt, sind unangetastet, und
werden von den Ständen behauptet werden.“ Die Antwort des Kriegs-
ministeriums ist möglichst entgegenkommend. Die Anforderung der Pausch-
summe von 225 Thlrn. pro Kopf der conventionsmäßigen Friedensstärke der
Division werde nur für das laufende Jahr 1868 gestellt, nachdem schon die
Verhandlungen des Finanzausschusses mit dem abgetretenen Ministerium es
als wünschenswerth hätten erscheinen lassen, von der Vorlage eines Special-
voranschlags für das Jahr 1868 abzusehen, und zur Bestreitung der ordent-
lichen Ausgaben für Unterhaltung des Militärs ein Pauschquantum. sowie
für die nothwendigsten einmaligen Ausgaben ein Extraordinarium anzufor-
dern. Bezüglich des letzteren ist im Wesentlichen die Vorlage des abgetretenen
Ministeriums aufrecht erhalten und werden Specialnachweisungen zugesagt,
die Scheidung des Aufwandes in Ordinarium und Extraordinarium wird
durch den Umstand motivirt, daß dem Großherzogthum neben der Unterhal-
tung des Militärs und der Militäranstalten die Beschaffung eines Kriegs-
materials für eine Contingentsvermehrung von ca. 7600 Mann, sowie die
Herstellung der Garnisonsanstalten für eine Vermehrung des Friedensstandes
von ca. 2300 Mann obliege. Was das Ordinarium betrifft, so würden für
die Unterhaltung der Division in der vollen Stärke und nach den preußischen
Etatsätzen für die Truppentheile etc. im Divisionsverband ca. 3,280,000 fl.
erforderlich sein. Die Minderanforderung von 3,088,181¼ fl. erklärt sich
hauptsächlich durch die Minderausgaben, welche sich durch den späteren Ein-
tritt der preußischen Verpflegungssätze ergeben. Gegen die Rechnungsablegung
wird nichts eingewendet.
18.5. (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction
erleidet eine empfindliche moralische Niederlage. (s. Preußen.)
22.5. (Zollverein). Zollparlament: Die sog. süddeutsche Fraction
erläßt eine Erklärung an ihre Wähler. (s. Preußen.)
24.5. (Baden). Die Regierung streicht auf der ihr vom Freiburger
Domkapitel eingereichten Liste alle Candidaten bis auf einen als
personae minus gratae und fordert das Kapitel auf, die Liste zu
ergänzen.