Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Die süddeutschen Staaten. 
ungen der Pflicht nicht entbinden, die Verständigung und engste Verbindung 
unter sich zum Zwecke der Erhaltung der Selbständigkeit ihrer Staaten zu 
erstreben, und um so dringender ist die entschiedenste Vermeidung jedes 
Schrittes geboten, welcher unser Land in ein weiteres Abhängigkeitsverhältniß 
bringen, könnte. Niemals wird unser Volk der Aufgabe untreu werden, mit 
seiner Regierung Hand in Hand die nationalen Interessen zu pflegen und 
die nationalen Pflichten zu erfüllen. Aber es ist ihm auch an den Thatsachen 
das Bewußtsein gereift, daß die Einheit des Militärstaates, der sich andere 
deutsche Stämme mit Gewalt unterworfen hat, daß eine Einheit, die seine 
Freiheit und seinen Wohlstand schädigt, während sie doch nicht das ganze 
Vaterland umschließt, es nicht ist, für welche ihm Opfer zu bringen obläge; 
daß es vielmehr dieser Einheit zu widerstreben berufen ist, um eine Föde- 
ration möglich zu erhalten, welche die berechtigte Selbstregierung und mit 
ihr die freiheitliche Bewegung zu ihrem Principe hat. Von seiner Regierung 
darf das Volk die Uebereinstimmung mit diesen seinen Bestrebungen erwarten, 
und wir glauben eine Pflicht gegen Ew. k. Maj. zu erfüllen, wenn wir ehr- 
furchtsvoll darauf aufmerksam machen, daß das Vertrauen des Volkes 
sich einer Regierung vollkommen entziehen würde, welche zur 
Erhaltung der bedrohten autonomen Stellung unseres Staates nicht Alles, 
was in ihren Kräften steht, auf's Sorgfältigste anzuwenden bemüht wäre.“ 
— Der Entwurf schließt mit folgenden Worten: „Die Ereignisse verlangen 
gebieterisch die aufrichtige Einigung zwischen Regierung und Volk. Dem in 
sich nicht befriedigten Staat wird in dieser Zeit der Gewalt jeder Anstoß von 
Außen zum Verderben gereichen. Dem Regenten, der seinen festen Willen 
beweist, Staat und Volk nach Außen zu schützen, der in Gesetz und Ver- 
fassung dem Bedürfnisse eines zur Freiheit gereisten Volkes gerecht zu werden 
strebt, wird in der innigen Anhänglichkeit und dem festen Muthe seines 
Volkes die Kraft zu Theil werden, die drohenden Gefahren mit Erfolg zu 
bestehen.“ 
Entwurf. der ersten Minderheit (Regierungspartei, v. Hofer, 2 
Mitglieder) beantragt statt des Passus der Majorität über die deutsche Frage 
zu sagen: „Wir, die Vertreter des württembergischen Volkes, wünschen noch 
heute, wie früher, eine nationale Verbindung mit dem Norden unseres 
deutschen Vaterlandes. Allein wir sind noch jetzt der Ueberzeugung, daß, was 
der Eintritt in den norddeutschen Bund Württemberg an Opfern auferlegen 
würde, nicht dem Maße von Selbständigkeit und Freiheit entspricht, welches 
wir Württemberg erhalten wollen. Wir können daher diesen Eintritt 
nicht erstreben. Wir sind aber mit Ew. Maj. entschlossen, auf dem Boden 
des durch die Allianz- und Zollvereinsverträge begründeten öffent- 
lichen Rechtszustandes in Deutschland die Pflichten gegen das weitere Vater- 
land, vor Allem auch in gemeinsamer Abwehr gegen Angriffe von Außen, 
treu und patriotischen Sinnes zu erfüllen, und bereit, zur Förderung der 
nationalen Interessen mitzuwirken, namentlich die gemeinsame Gesetzgebung 
auf dem durch die Zolleinigung eröffneten Gebiet nach Bedürfniß auszu- 
dehnen. Dem erhabenen Regenten, der seinen festen Willen beweist, Staat 
und Volk nach Außen zu schützen, die nationalen Pflichten mit den Forder- 
ungen der berechtigten Selbständigkeit Württembergs in Einklang zu bringen, 
und in Gesetz und Verfassung den Bedürfnissen des Volkes in freiheitlichem 
Sinn gerecht zu werden strebt, wird in der innigen Anhänglichkeit und dem 
festen Muth seines Volkes die Macht zu Theil werden, drohende Gefahren 
mit Erfolg zu bestehen." 
Entwurf der zweiten Minderheit (deutsche Partei, Hölder, 4 
Mitglieder) will dafür sagen: „Die Worte, welche Ew. Maj. bei Eröffnung 
der Ständeversammlung über die nationalen Fragen gesprochen haben, er- 
muthigen uns, hierüber Ew. Maj. unsere Ansicht offen darzulegen. Den 
Pflichten gegen das engere und weitere Vaterland werden wir gerecht werden,