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Die süddeutschen Staaten.
ungen der Pflicht nicht entbinden, die Verständigung und engste Verbindung
unter sich zum Zwecke der Erhaltung der Selbständigkeit ihrer Staaten zu
erstreben, und um so dringender ist die entschiedenste Vermeidung jedes
Schrittes geboten, welcher unser Land in ein weiteres Abhängigkeitsverhältniß
bringen, könnte. Niemals wird unser Volk der Aufgabe untreu werden, mit
seiner Regierung Hand in Hand die nationalen Interessen zu pflegen und
die nationalen Pflichten zu erfüllen. Aber es ist ihm auch an den Thatsachen
das Bewußtsein gereift, daß die Einheit des Militärstaates, der sich andere
deutsche Stämme mit Gewalt unterworfen hat, daß eine Einheit, die seine
Freiheit und seinen Wohlstand schädigt, während sie doch nicht das ganze
Vaterland umschließt, es nicht ist, für welche ihm Opfer zu bringen obläge;
daß es vielmehr dieser Einheit zu widerstreben berufen ist, um eine Föde-
ration möglich zu erhalten, welche die berechtigte Selbstregierung und mit
ihr die freiheitliche Bewegung zu ihrem Principe hat. Von seiner Regierung
darf das Volk die Uebereinstimmung mit diesen seinen Bestrebungen erwarten,
und wir glauben eine Pflicht gegen Ew. k. Maj. zu erfüllen, wenn wir ehr-
furchtsvoll darauf aufmerksam machen, daß das Vertrauen des Volkes
sich einer Regierung vollkommen entziehen würde, welche zur
Erhaltung der bedrohten autonomen Stellung unseres Staates nicht Alles,
was in ihren Kräften steht, auf's Sorgfältigste anzuwenden bemüht wäre.“
— Der Entwurf schließt mit folgenden Worten: „Die Ereignisse verlangen
gebieterisch die aufrichtige Einigung zwischen Regierung und Volk. Dem in
sich nicht befriedigten Staat wird in dieser Zeit der Gewalt jeder Anstoß von
Außen zum Verderben gereichen. Dem Regenten, der seinen festen Willen
beweist, Staat und Volk nach Außen zu schützen, der in Gesetz und Ver-
fassung dem Bedürfnisse eines zur Freiheit gereisten Volkes gerecht zu werden
strebt, wird in der innigen Anhänglichkeit und dem festen Muthe seines
Volkes die Kraft zu Theil werden, die drohenden Gefahren mit Erfolg zu
bestehen.“
Entwurf. der ersten Minderheit (Regierungspartei, v. Hofer, 2
Mitglieder) beantragt statt des Passus der Majorität über die deutsche Frage
zu sagen: „Wir, die Vertreter des württembergischen Volkes, wünschen noch
heute, wie früher, eine nationale Verbindung mit dem Norden unseres
deutschen Vaterlandes. Allein wir sind noch jetzt der Ueberzeugung, daß, was
der Eintritt in den norddeutschen Bund Württemberg an Opfern auferlegen
würde, nicht dem Maße von Selbständigkeit und Freiheit entspricht, welches
wir Württemberg erhalten wollen. Wir können daher diesen Eintritt
nicht erstreben. Wir sind aber mit Ew. Maj. entschlossen, auf dem Boden
des durch die Allianz- und Zollvereinsverträge begründeten öffent-
lichen Rechtszustandes in Deutschland die Pflichten gegen das weitere Vater-
land, vor Allem auch in gemeinsamer Abwehr gegen Angriffe von Außen,
treu und patriotischen Sinnes zu erfüllen, und bereit, zur Förderung der
nationalen Interessen mitzuwirken, namentlich die gemeinsame Gesetzgebung
auf dem durch die Zolleinigung eröffneten Gebiet nach Bedürfniß auszu-
dehnen. Dem erhabenen Regenten, der seinen festen Willen beweist, Staat
und Volk nach Außen zu schützen, die nationalen Pflichten mit den Forder-
ungen der berechtigten Selbständigkeit Württembergs in Einklang zu bringen,
und in Gesetz und Verfassung den Bedürfnissen des Volkes in freiheitlichem
Sinn gerecht zu werden strebt, wird in der innigen Anhänglichkeit und dem
festen Muth seines Volkes die Macht zu Theil werden, drohende Gefahren
mit Erfolg zu bestehen."
Entwurf der zweiten Minderheit (deutsche Partei, Hölder, 4
Mitglieder) will dafür sagen: „Die Worte, welche Ew. Maj. bei Eröffnung
der Ständeversammlung über die nationalen Fragen gesprochen haben, er-
muthigen uns, hierüber Ew. Maj. unsere Ansicht offen darzulegen. Den
Pflichten gegen das engere und weitere Vaterland werden wir gerecht werden,