Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

322 Spanien. 
7. Juli. Staatsstreich des Cabinets Gonzalez Bravo: in Madrid werden 
die Generale Serrano (Herzog de la Torre), Dulce (Marquez von 
Castellflorite), Zavala (Marquez von Sierra Bullones) und Cordova 
(Marquez von Mendigorria) Serrano y Bedoys und Letona, in 
in S. Sebastian der General Echague, in Zamora der General 
Caballero de Nodas verhaftet und theils in verschiedene Städte im 
Innern theils nach den balearischen und canarischen Inseln abgeführt. 
Der in Sevilla residirende Herzog von Montpensier, der Gemahl 
der einzigen Schwester der Königin, wird aufgefordert, Spanien zu 
verlassen, da er den Feinden der Regierung als Fahne dienen könnte. 
16. „ Der Herzog von Montpensier schifft sich mit seiner Familie auf 
der Villa de Madrid nach Lissabon ein, um in der Nähe zu sein, 
nicht nach England zu seinen Familienangehörigen, wie die Regierung 
gehofft hatte. „ 
3. Aug. Der Herzog und die Herzogin von Montpensier erlassen von 
Lissabon aus einen Protest gegen ihre Verbannung an die Königzin. 
Sle constatiren därin, daß der kgl. Ausweisungsbesfehl keine ausdrückliche 
Beschwerde gegen sie enthält, über welche sie sich zu rechtfertigen hätten und 
sügen dann bei: „Das Land ist beunruhigt, die Revolutionäre bedienen sich 
unseres Namens als einer Fahne und machen ihn zum Ziele ihrer Machi- 
nationen, das sind die einzigen Erwägungen, worauf sich Ihre ungesetzliche 
und für unsere hohe Stellung verletzende Maßregel stützt, deren Sie absichtlich 
erwähnt haben, um uns noch mehr zu erniedrigen. Dergleichen Behauptungen 
verdienen keine Besprechung. Aber wenn wir es für angemessen hielten, uns 
gegen die unter durchsichtigen Anspielungen verhüllten Beschuldigungen zu 
vertheidigen, wenn man uns an die Pflichten der Loyalität erinnert, für 
welche man unser Gedächtniß nicht aufzufrischen braucht, so würden wir 
Ihrer Majestät sagen: wenn das unglückliche Spanien gegenwärtig eine 
schwierige Lage zu bestehen hat, welche wir von Herzen bedauern, so sind wir 
nicht die schaffende Ursache davon. Man muß, wenn eine solche besteht, 
anderswo nach dem Grunde der beklagenswerthen Aufregung suchen, welche 
als Vorwand gebraucht wird, um uns zu verurtheilen. Jedes Mal, wenn 
das Volk sich beunruhigt, ist es, weil ein ernstes Uebel dasselbe quält; denn 
es gibt weder Individualitäten noch Namen, die mächtig genug sind, um 
als Fahne zu dienen und eine Nation in ihr Gefolge zu nehmen. Gegen 
diese augenscheinliche Verletzung des Grundgesetzes des Staates und auch der 
ewigen Grundsätze der Gerechtigkeit durch die Maßregeln, welche die Regie- 
rung Ihrer Majestät ergriffen hat, protestiren wir mit aller Entschiedenheit, 
und wir berufen uns dabei weder auf die Rücksichten für unseren Nang, 
noch auf die Familienbande. Wenn durch die ersteren unser Protest ein 
großes Aufsehen macht, so fügen sie doch nichts zu der Ungerechtigkeit der 
begangenen Gewaltthat hinzu, und die zweiten müssen vergessen werden gegen- 
über der Willkür, die uns verbannt ohne offene Anklage; wir halten es unser 
nicht würdig, uns darauf zu berufen. Lediglich im Namen unserer Rechte, 
in unserer Eigenschaft als Spanier unter dem Schutze der allgemeinen Ge- 
setze des Landes erheben wir Widerspruch vor Ew. Mgjestät gegen die Ge- 
walt, welche uns aus unserm theuren Spanien entfernt. Wir erwarten, daß 
die Genugthuung ebenso öffentlich und förmlich sei, wie die erlittene Kränkung.“ 
5. „ Conflict zwischen den Civil= und Militärbehörden in Barcelona. 
Die Regierung löst ihn damit, daß sie den General Pezuela von