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Spanien.
Monarchist auftritt, welcher das nationale Königthum und die Glaubens-
einheit will, diesen als einen Bundesgenossen, ohne nach seiner Herkunft
und politischen Vergangenheit zu forschen. Die Frage muß sich auf diese zwei
Bezeichnungen beschränken: Royalisten oder Republikaner. Der Herzog von
Madrid hat erklärt, daß er den freierwählten Cortes die schwierige Aufgabe
überlassen würde, das Land mit einer endgiltigen und zugleich echt spanischen
Verfassung zu beschenken. Das ist ein ganzes Programm, und es genügt.
Betheiligen wir uns entschlossen an den Municipalwahlen. Beweisen wir in
denselben, daß die Monarchisten in Spanien die stärksten an der Zahl sind.
Der Patriotismus, das Vaterland und die Vernunft werden das Uebrige
thun!“ Unterzeichnet ist das aus Paris datirte Actenstück: Graf v. Fuentes,
Präsident, Graf v. Samitier, Marquis v. Tamarit, Santiago Lino, Mit-
glieder, Pablo Novales, Secretär des carlistischen Comité's.
20. Nov. Die provisorische Regierung ernennt eine Reihe von Gesandten
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an den verschiedenen Höfen Europas.
„ Der Finanzminister stellt die von einer Anzahl revolutionärer
Junten in den ersten Tagen der Umwälzung aufgehobenen Zölle
wieder her.
„ Der Minister des Innern Sagasta verfügt nunmehr die wirkliche
Auflösung und Reorganisation der Freiwilligen der Freiheit bis zum
10. Dec. in Ausführung des Decrets vom 17. d. M.
In Madrid wurde seit dem Erlaß des letzteren Decrets mit der Auf-
lösung des seitherigen Corps in aller Stille begonnen, indem man dem Ba-
taillon, welches seither die Wache an der Puerta del Sol bezogen, erklärte,
daß das Ayuntamiento nicht länger seiner Dienste bedürse. Es wurde durch
ein unter der Hand gebildetes Freiwilligen-Bataillon ersetzt, und allein
dadurch ersparte das Ayuntamiento vom Tage an täglich 1000 Realen.
Den nicht länger bezahlten Mitglieder des ehemaligen Bataillons steht es
nun frei, sich Arbeit zu suchen, wo sie wollen und können; in den sog.
Nationalwerkstätten nimmt man jedoch keine neuen Ankömmlinge mehr an.
Einstweilen hatte man den Leuten ihre Gewehre gelassen, und da es trotzdem
zu keinen Ruhestörungen kam, so scheint die Regierung Muth bekommen zu
haben, einen Schritt weiter zu gehen. In der Einleitung des neuen Decrets
wird gesagt, daß nicht länger gesäumt werden dürfe, die Organisation der
Bürgergarde in den verschiedenen Städten des Landes mit den Bestimmungen
der Verordnung vom 17. Nov. in Uebereinstimmung zu bringen. Verfügt
wird darauf in dem Decrete des Ministers: 1) daß die Ayuntamientos sofort
nach den Bestimmungen des Erlasses vom 17. die Reorganisation in Angriff
zu nehmen haben; 2) daß alle Mitglieder der Bürgergarde, deren Namen
nicht bis zum 10. Dec. neu eingetragen sein werden, als entlassen zu be-
trachten sind und ihre Waffen abzuliesern haben; 3) daß diejenigen, welche
die Auslieferung ihrer Waffen verweigern, zu verhaften und vor die ordent-
lichen Gerichte zu verweisen sind.
Die auf den 1. Dec. angesetzten Gemeindewahlen im ganzen
Lande werden auf den 18. Dee. hinausgeschoben, wodurch auch die
Einberufung der Cortes in weitere Ferne gerückt wird.
Da an dem Anlehen von 2000 Mill. Realen erst ein sehr kleiner
Theil gezeichnet ist, so wird der Termin zum Schlusse der Sub-
scription auf unbestimmte Zeit verlängert.
„ Die Regierung setzt zwölf im ersten Augenblick ernannte demo-
kratische Provinzgouverneurs ab und ersetzt sie durch andere, auf die
sie sich eher verlassen kann.