Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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England. 
(Schatzkanzler), einem Adullamiten, der neuerdings die Nachbildung der 
amerikanischen Staatsverhältnisse und die Reform des Oberhauses auf sein 
Programm geschrieben hat, Göschen (Armenpflege), cinem City-Fürsten, und 
John Bright. Es läßt sich nicht leugnen, daß Gladstone, Cardwell, Lowe 
und Bright im Unterhaus eine Phalanx in der Debatte bilden, gegen welche 
die Opposition nur Hrn. Disraeli als ebenbürtigen Kämpfer in's Feld führen 
kann. Dagegen wird behauptet, daß dieselben alle in ihrer gegenwärtigen 
Stellung eigentlich nicht ganz am Platze seien, und daß daher das Cabinet 
künstlich zusammengesetzt und in Wahrheit ziemlich schwach sei. Der schwächste 
Punkt ist jedenfalls der Lordkanzler im Oberhause. Der aus Mangel einer 
ganz geeigneten Persönlichkeit dazu ernannte Richter Paye Wood gilt zwar 
für einen guten Juristen, aber sehr mäßigen Redner und ist jedenfalls dem 
abtretenden Lordkanzler Lord Cairns, dem schärfsten und gefährlichsten Tory- 
Redner, nicht gewachsen. 
10. Dec. Das neue Parlament — das achte unter der Regierung der 
15. 
Königin Victoria — tritt behufs seiner Constituirung zusammen. 
„Das Poarlament wird durch eine kgl. Commission bis nach Neu— 
jahr vertagt. Die Rede theilt nur mit, daß, da durch die Annahme 
verschiedener Regierungsämter von Seiten gewählter Mitglieder des 
Unterhauses mehrere Parlamentssitze erledigt seien, die Königin wünsche, 
daß Neuwahlen geschehen möchten, und daß dann zur geeigneten 
Zeit das Parlament zur Berathung der ihm vorzulegenden Fragen 
zusammentrete. 
„Das richterliche Comité des Geheimenraths entscheidet gegen die 
sog. Ritualisten der Hochkirche. 
Es fragte sich, ob die von den sog. Ritualisten in den Kirchendienst ein- 
geführten Ceremonien, die wie die Anwendung von Weihrauch, Kerzen, die 
Erhebung des Kelches bei der Consecration, Kniebeugungen und dergl. der 
kath. Kirche entlehnt sind, nach den Gesetzen der englischen Staatskirche zu- 
lässig seien oder nicht. Zum Austrage ist die Sache gekommen durch die 
gegen den Geistlichen einer Londoner Kirche, St. Albans in Holborn, den 
Rev. Mackonichie, gerichtete Klage, der in seiner Kirche die ritualistischen 
Ceremonien besonders auffallend pflegte. Vom geistlichen Gericht ward an 
den Geheimenrath appellirt und der hat nunmehr mit der größten Klarheit 
und Bestimmtheit gegen die Ritualisten entschieden. Die Entscheidung geht 
von dem Grundsatz aus, daß das Parlament in Zusammenwirkung mit der 
Geistlichkeit die höchste Autorität für die Form des Gottesdienstes bilde, und 
daß alle Formen verboten seien, welche das Parlament nicht ausdrücklich gut 
geheißen habe. Zugleich wird dadurch das durchaus protestantische Princip 
neuerdings festgehalten, daß in der englischen Kirche die höchste Gewalt nicht 
der Priesterschaft, sondern den Laien zustehe.