Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

Frankreich. 399 
30. Mai. Der Bey von Tunis unterzeichnet den Vergleich mit Frankreich; 
31. 
der französische Consul nimmt seine Beziehungen zu demselben wie- 
der auf. 
„ Gesetzgeb. Körper: Debatte über den von der Regierung vorge- 
legten Gesetzesentwurf behufs Gründung einer Arbeiterversicherungs- 
kasse unter Garantie und mit einer namhaften Subvention des 
Staates: 
Das Gesetz ist der eigensten Initiative des Kaisers entsprungen. Die 
Hauptartikel desselben lauten: „Art. 1. Es wird unter der Garantie des 
Staates errichtet: eine Versicherungskasse, um bei dem Sterbfall eines Ver- 
sicherten dessen Erben und Erbberechtigten eine nach den im Art. 2 festgesetzten 
Grundlagen zu bestimmende Summe auszubezahlen; 2) eine Versicherungs- 
kasse gegen Unglücksfälle, um den versicherten Personen, welche durch eine 
bei ihren ländlichen oder gewerblichen Beschäftigungen erhaltene Beschädigung 
dauernd arbeitsunfähig werden, eine lebenslängliche Pension, und den Wittwen 
und minderjährigen Kindern der Versicherten, welche bei den gedachten Ar- 
beiten ums Leben kommen, Unterstützungen zu /geben. Art. 2. Die Betheiligung 
an der Versicherung geschieht durch Zahlung einmaliger oder jährlicher Prä- 
mien. Art. 3. Jede Versicherung, die innerhalb zweier Jahre vor dem Tode 
des Versicherten erfolgt ist, bleibt wirkungslos. In diesem Falle werden die 
geleisteten Zahlungen nebst 4 Proc. Zinsen den Erbberechtigten zurückerstattet. 
Das Gleiche findet statt, wenn der Tod des Versicherten, gleichviel zu welcher 
Zeit, durch gewisse, in den Berstcherungspolicen aufgestellten Ausnahmursachen 
erfolgt ist. Art. 4. Die auf den Kopf versicherte Summe darf nicht über 
3000 Fr. betragen. Sie sind unangreifbar und unübertragbar bis zum Be- 
trag der Hälste, ohne daß jedoch der unangreifbare und unübertragbare Theil 
unter 600 Fr. heruntergehen darf.“ Die Garantie des Staates erslreckt sich 
aber nicht bloß auf die Sicherung der Rente für den Versicherten und auf 
die Organisation, Leitung und Aussicht, sie stipulirt auch einen Zuschuß aus 
Staatemitteln, der für das erste Jahr über 14 Mill. betragen soll. Die Ar- 
beiter erringen damit wenigstens theilweise bereits Staatshilfe. Gegen diesen 
gefährlichen Grundsatz erheben sich in der übrigens kurzen Debatte energisch 
Louvet und Ollivier. Allein das Gesetz wird mit geringer Modification doch 
fast einstimmig angenommen. 
„ Unruhen im Departement der Charente gegen die Pfarrer. Die- 
selben legen neuerdings die Unwissenheit und den crassen Aberglau- 
ben des franz. Landvolks an den Tag. 
„ Horn's Broschüre: Le bilan de PEmpire. Die Beschäftigung 
mit der Finanzfrage ist nachgerade in größeren Kreisen eine sehr 
lebhafte geworden. 
1. Juni. Prinz Napoleon geht wie früher nach Berlin und Norddeutsch- 
3. 
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land so nun zu längerem Aufenthalte nach Süddeutschland, Wien 
und Constantinopel ab. 
„ Gesetzgeb. Körper: Beginn der Debatte über die von der Regie- 
rung vorgelegten sechs Verträge mit den bestehenden Eisenbahncom- 
pagnien bez. Herstellung des sog. dritten Eisenbahnnetzes, das 8119 
Kilometer umfassen soll. 
„ Exrscheinen der „Lanterne“ Rochefort's, der die Regierung und