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26. April. Der Kronprinz Humbert vermählt sich unter großen Festlich—
keiten in der alten Hauptstadt Turin mit der Prinzessin Margharita,
der Tochter der Herzogin von Genua. Zu der Festlichkeit sind auch
der Kronprinz von Preußen und der Prinz Napoleon, der Schwager
des Kronprinzen Humbert, eingetroffen. Der erstere ist auf dem
ganzen Wege von Verona an überall von der Bevölkerung freiwillig
gefeiert worden und auch in Turin der Löwe des Tags, der letztere
wird bei der gegenwärtigen Stimmung Italiens seit Mentana bez.
Frankreichs kaum beachtet.
14. Mai. II. Kammer: Die langen Berathungen über das Stempel—
und Registrirungsgesetz gelangen endlich, nicht ohne wesentliche Mo-
dificationen des Regierungsentwurfs, zum Abschluß und der Finanz-
minister verlangt, daß die Kammer nunmehr das Mahlsteuer= und
diese Gesetze zusammen votire, indem er beifügt: wenn diese Gesetze
zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichts nicht hinreichen, so
werde er einen Gesetzentwurf über eine Getränksteuer vorlegen. Die
Kammer beschließt, die Debatte darüber schon auf den folgenden
Tag anzusetzen.
21. „ II. Kammer: Abstimmung über die bis jetzt berathenen Steuer-
vorlagen. Die Concessionssteuer wird mit 240 gegen 136, die
Stempel= und Registrirungssteuer mit 232 gegen 143, die Mahl-
steuer mit 219 gegen 152 Stimmen genehmigt.
— Juni. Die Regierung muß energische außerordentliche Maßregeln er-
greifen, um die öffentliche Sicherheit in der Romagna gegen geheime
Gesellschaften, die ihren Hauptsitz in Navenna zu haben scheinen, zu
schützen. Gleichzeitig wird in Bologna eine Gesellschaft von Bank-
notenfälschern entdeckt, die bis in die Beamten= und in die höheren
Stände hinaufreicht.
1. „ II. Kammer: Ein Antrag Rattazzi's und der Linken, dem sich
selbst einige Mitglieder des Centrums und der Rechten anschließen:
„Die Unterzeichneten, in Anwendung des Rechtes der parlamentarischen
Initiative, schlagen den folgenden Gesetzentwurf vor, welcher schon in anderen
vorhergehenden Legislaturen mit Einstimmigkeit in Erwägung gezogen wurde.
Einziger Artikel: Alle Italiener aus den Provinzen, welche noch nicht zum
Königreich Italien gehören, werden in der Ausübung der bürgerlichen und
politischen Rechte gleichgestellt, falls sie, unter Vorlegung des Geburtsaktes
und unter Erfüllung der übrigen durch das Gesetz vorgeschriebenen Förm-
lichkeiten, sich in die Listen einer von ihnen zu wählenden Gemeinde ein-
schreiben“
wird von der Kammer beinahe einstimmig in Erwägung zu ziehen
beschlossen. Der Minister des Innern erklärt sich im Allgemeinen
damit einverstanden, doch unter dem Vorbehalt, bei der Berathung
des Entwurfs die ihm nöthig scheinenden Modificationen in Vor-
schlag zu bringen (namentlich statt des unbestimmten Ausdruckes