Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

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Schwelz. 
Anhandnahme solcher Vorschläge zu sordern, und die Pflicht der Räthe, darauf 
einzutreten. Um nichts geringeres also handelt es sich, als eure bisherige 
Scheinsouveränetät zu einer wirklichen und wahrhaften Volkssouveränetät zu 
entwickeln, die maßgebende Macht und Gewalt aus den Händen Einzelner 
auf die starken Schultern der Gesammtheit zu verlegen. Hier liegt die Ent- 
scheidung — da haltet fest!" 
26. Jan. (Zürich). Allgemeine Volksabstimmung über die Frage einer 
Rerision der Verfassung durch einen Verfassungsrath oder durch den 
Gr. Rath. Mit überwältigender Mehrheit wird die Revision und 
zwar durch einen Verfassungsrath beschlossen. 
Von 65.534 Stimmberechtigten nehmen 59.027 an der Abstimmung 
Theil. Jür die Revision erklären sich 50,687, dagegen nur 7376 Stimmen 
und für eine solche durch einen Verfassungsrath 47,776, durch den Gr. Rath 
10,057 Stimmen. 
— Febr. (Zürich). Der Obergerichtspräsident Ullmer zieht seine Klage 
9. 
10. 
27. 
gegen den Pamphletisten Locher zurück und gibt seine Sache damit 
für verloren. Die überwiegende öffentliche Meinung geht dahin, 
daß Ullmer's Sturz durchaus kein unverdienter sei. 
„ (Thurgau und Aargauy). Auch hier werden Verfassungs- 
revisionen im Sinne der demokratischen Bewegung von Zürich an- 
geregt. 
„ (Freiburg). Der Gr. Rath beschließt mit 51 gegen 34 
Stimmen die Wiedereinführung der von dem früheren radicalen 
Regimente abgeschafften Todesstrafe. 
„ (Zürich). Der Gr. Rath genehmigt die Anträge seiner Com- 
mission bez. der Justizverwaltung des Kantons und nimmt das Ent- 
lassungsgesuch des Obergerichtspräsidenten Ullmer als Mitglied des 
Gr. Rathes, als Mitglied und als Präsident des Obergerichts an. 
„ (Neuenburg). Der Gr. Rath beschließt mit 56 gegen 12 
Stimmen, die Frage einer Revision der Verfassung der Abstimmung 
des Volks vorzulegen. 
1. März. Der Bundesrath weist einen Recurs der jurassischen Groß- 
räthe des Kantons Bern gegen den Beschluß des dortigen Gr. Rathes 
bez. Verminderung der katholischen Feiertage als unbegründet ab. 
„ (Bern). Der Gr. Rath bestätigt in zweiter Berathung mit 
134 gegen 50 Stimmen seinen Beschluß vom 22. Nov. 1867, der 
die Mitglieder religiöser Orden (namentlich die sog. Lehrschwestern) 
vom öffentlichen Unterricht ausschließt, was im katholischen Jura zu 
einiger Aufregung, in Pruntrut zu aufrührerischen Placaten führt. 
Die jurassischen Großräthe und der Nuntius protestiren gegen den 
Beschluß und die ersteren recurriren auch dagegen an den Bundesrath. 
„ Der Bundesrath beschließt definitiv die Einführung des Vetterli- 
Repetirgewehrs (verbessertes Winchester-Gewehr) als Ordonnanz in 
der schweiz. Armce.
	        
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