Schwetz. 447
23. Juli. Der Ständerath weist die Recurse der kathol. Jurassier auch
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seinerseits mit 27 gegen 10 und mit 26 gegen 9 Stimmen ab.
„ Schluß der Bundesversammlung.
Aug. Oberst Hammer (Solothurn) wird zum Gesandten in Berlin
und an den süddeutschen Höfen ernannt.
„ Der Congreß der deutschen Arbeiter-Bildungsvereine in der
Schweiz beschließt in Neuenburg fast einstimmig den Anschluß dieser
Vereine an den internationalen Arbeiterbund.
„ Der Bundesrath ladet durch Circularnote an die Mächte die-
selben neuerdings zu einer Conferenz nach Genf ein behufs Erwei-
terung der ebendort am 23. August 1864 abgeschlossenen Ueberein-
kunft zur Verbesserung des Looses verwundeter Militärs im Kriege.
Der Bundesrath erwähnt in seiner Note zuerst, daß jene Convention gegen-
wärtig von sämmtlichen europ. Staaten angenommen und dadurch zu einem
Bestandtheile des allgemeinen europäischen Völkerrechts geworden ist. Die krie-
gerischen Ereignisse des Jahres 1866 hätten insbesondere die Wohlthat ihrer
Bestimmungen ins hellste Licht gesetzt, die damals gemachten Erfahrungen
aber andererseits auch den Wunsch nach einer Ergänzung und Erweiterung
der Grundsätze dieser Vereinbarung erzeugt. Schon im August 1867 habe
sich die italienische Regierung an den Bundesrath mit der Bemerkung gewen-
det, daß sie insbesondere eine Ausdehnung der stipulirten Grundsätze auch
auf den Seekrieg für nothwendig erachte. Von verschiedenen Seiten sei eben
so eine weitere Ausdehnung der Neutralisation auf das sanitarische Personal
und Material befürwortet, von anderer Seite hinwieder auch eine bessere
Begrenzung einzelner Bestimmungen der Convention, wie namentlich der
Dispensation von Truppen-Einquartirungen und der Neutralisation von
Verwundeten (Art. 5 und 6) angeregt worden. Eine Vereinigung von Re-
präsentanten der verschiedenen Hilfsvereine in Paris habe eine noch weiter-
gehende Revision der Convention mit den bekannten Zielpunkten in Aussicht
genommen. Durch vorläufige Erkundigungen habe sich der Bundesrath über-
zeugt, daß bei den Vertragsstaaten mindestens Geneigtheit zur Ausdehnung
der für den Landkrieg festgesetzten Grundsätze auch auf den Seekrieg unter
sichernden Bestimmungen vorhanden sei, und eine Discussion der übrigen
Punkte möglicher Weise auch noch zu weiteren Verständigungen führen dürfte.
So scheine schon die Wichtigkeit des ersteren Punktes den Zusammentritt einer
Conferenz von Repräsentanten der Vertragsstaaten zu rechtfertigen, sei es nun
zu einer förmlichen Revision der bestehenden Convention oder für Zusätze in
der Form von Additional-Artikeln. Der Bundesrath halte sich daher zur Er-
greifung einer erneuerten Initiative verpflichtet und lade mithin zur Bethei-
ligung an einer solchen Conferenz ein, für welche er, als historisch gegebenen
Vereinigungspunkt, die Stadt= Genf und als Zeitpunkt des Zusammentrittes
den 5. Oct. l. J. vorschlage.
„ Enthüllung eines Polendenkmals in Rapperswyl. Der amerik.
Consul nimmt an der Feierlichkeit als solcher Theil und vertheidigt
sich deßhalb in einer Zuschrift an die „Times" mit dem Beifügen:
„Wo es sich um eine Wahl zwischen Rußland und fast allen übrigen Na-
tionen handelte, würde Amerika auf Nußlands Seite stehen, dagegen in dem
Streite zwischen Rußland und den unterdrückten Polen ergreifen 40,000,000
Amerikaner für Polen Partei. Wenn Polen und die Union auf demselben
Continent lägen, so würde in wenigen Monaten Polen wieder ausstehen.“