10. Schweden und Norwegen.
17. Jan. Eröffnung des Reichstags. Die Thronrede
kündigt die Absicht der Regierung an, denselben einen neuen Landesver-
theidigungsplan vorzulegen, dessen Grundlage die allgemeine Wehrpflicht und
Belbehaltung der durch die Institution der „eingetheilten Armee" nothwen-
digen Permanenz der Cadres sei. Die Anfertigung verbesserter Gewehre
werde zukünftig der einheimischen Industrie ausschließlich übertragen werden,
da diese voraussichtlich dazu ausreiche.
— Febr. Die I. und II. Kammer haben sich gegen die Aufhebung der
Todesstrafe erklärt.
26. März. Eine kgl. Botschaft theilt dem Reichstage mit, daß die neue
Armee-Reorganisation in dieser Session nicht mehr vorgelegt wer-
den solle.
9. April. Die Minister des Aeußern (Graf Manderström), des Innern,
der Finanzen und des Kriegs geben, unzufrieden über einzelne
Beschlüsse des Reichstags bei der Berathung des Budgets, ihre Ent-
lassung ein. "6
25. „ Große Volksversammlung in Stockholm,
um zu berathen, was in Schweden für Religionsfreiheit und Toleranz
noch geschehen könne, und ob man, wie dieß Siljestrom beim Reichstage be-
antragt hat, das norwegische Gesetz vom 16. Juli 1845 auch für Schweden
maßgebend machen wolle. Die Mehrheit der Versammlung ist der Mei-
nung, daß der Art. 16 der schwedischen Verfassung, wenn er nur folgerichtig
durchgeführt werde, allen Anforderungen genüge. Es wird also beschlossen,
der Nationalvertretung die Durchführung des Princips jenes Art. 16 in allen
seinen Consequenzen anzuempsehlen und gegen jede Unduldsamkeit und Aus-
sperrung Protest einzulegen.
16. Mai. Schluß des Reichstags. In der Thronrede des Königs wird
die Ueberzeugung ausgesprochen, daß bei der nächsten Versammlung
des Reichstags keine Unterbilanz in der Staatsrechnung vorhanden
sein werde.