Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

Schweden nnd Norwegen. 469 
4. Juni. Das Ministerium reconstruirt sich endlich: Wachtmeister (schwe- 
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discher Gesandter in Kopenhagen), Auswärtiges; Staatsrath Thuls- 
trup, Marine; Hofgerichtspräsident Adlerkreutz, Inneres; der Finanz- 
minister und der Kriegsminister haben ihr Entlassungsgesuch zurück- 
gezogen und bleiben. 
15. Juli. Verlobung der einzigen Tochter des Königs, Prinzessin Lovisa, 
mit dem Kronprinzen von Dänemark. 
4. Aug. Eine schwedische Journalistenversammlung beschließt, Norwegen, 
Dänemark und Finnland künftig als „Inland“ zu behandeln. 
— Sept. Einführung der Freizügigkeit und Gewerbefreiheit zwischen 
3. 
- 
Schweden und Norwegen. 
„ Eröffnung der neuen Landessynode mit demselben militärischen 
Gepränge wie bei Eröffnung des Reichstags. 
Nach der früheren Verfassung bildete die Geistlichkeit einen der vier Stände. 
Als die ständischen Rechte derselben mit der neuen Versassung aushörten, 
bestimmte Art. 88 der letztern, daß der Reichstag und der König zwar be- 
rechtigt seien in kirchlichen Dingen die Gesetzgebung auszjuüben, daß aber zur 
Giltigkeit der in dieser Beziehung gefaßten Beschlüsse die Zustimmung der 
Generalsynode erforderlich sei. Der König sollte übrigens so lange das Inter- 
pretationsrecht der Kirchengesetze ausüben, bis von der Reichssynode eine an- 
dere Auslegung des betreffenden Gesetzes beschlossen sei. Die Verordnung 
über die Bildung der allgemeinen Kirchensynode datirt vom 16. Nov. 1863. 
Diese sollte gebildet werden: aus dem Erzbischof von Upsala, den 11 Landes- 
bischösen, 4 Professoren der theologischen Facultät, dem Pastor Primarius 
von Stockholm, aus 30 Geistlichen, deren je einer in jedem der 30 Kirchen- 
bezirke aus der Mitte der Geistlichen zu wählen sei, und aus 30 Laien, die 
in besonderen Wahlbezirken gewählt werden. Die Synode sollte alle fünf 
Jahre zusammentreten, um die Vorlagen der Regierung oder diejenigen An- 
träge in Berathung zu ziehen, welche aus der Initiative der Reichssynode 
hervorgehen sollten. Obgleich eine dringende Veranlassung zum Zusammen- 
tritte der Synode in diesem Jahre nicht vorhanden war, so entschied sich doch 
die Regierung für die Berufung derselben, um dadurch den Bestimmungen 
der Verfassung zu genügen. 
9. Oct. Eröffnung des norwegischen Storthings. Thronrede des Königs: 
„ .. Diie veränderte Organisation der Hauptwasse der Armee, welche ich, 
durch die Bewilligung des vorigen Storthings veranlaßt, beschlossen hatte, 
ist durchgeführt worden. Das dringendste Bedürfniß für die Armee ist augen- 
blicklich eine neue zeitgemäße Schießwasse. Die Anschaffung derselben erfor- 
dert indeß eine bedeutende Summe neben derjenigen des gewöhnlichen Armee- 
budgets, weßhalb dem Storthing ein besonderer Vorschlag hierüber vorgelegt 
werden wird. . .. Das Comité von norwegischen und schwedischen Männern, 
das niedergesetzt wurde, um zu untersuchen, welche Verbesserungen mit den 
zwischen den Reichen beslehenden unionellen Bestimmungen vorzunehmen seien, 
hat sich über einen Vorschlag zu einem neuen Unionsact geeinigt, welcher sich 
auf die Grundsätze für die Behandlung dieses Gegenstandes, so wie ich die- 
selben in meinem Dictamen vom 18. Febr. 1862 im zusammengesetzten Staats- 
rath vorgeschrieben hatte, stützt. Ich beabsichtige diesen Vorschlag den Reprä- 
sentanten beider Reiche gleichzeitig zur Behandlung in grundgesetzmäßiger 
Ordnung vorzulegen und hoffe, daß dieselben diese Sache stützen werden.
	        
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