Utbersicht der Ertignisse des Jahrts 1868. 517
so kriegerisch der Franzose im Feuer ist, so wenig liebt er im All- Frank-
gemeinen den Militärdienst im Frieden. Es kostete den Kaiser und wec
seine Regierung nicht geringe Anstrengung, bevor er die öffentliche
Meinung und den gesetzgeb. Körper dahin brachte, seinem Begehren
im Interesse der Machtstellung des Reichs zu entsprechen. Der erste
Gedanke Napoleons war dahin gegangen, auch in Frankreich die
allgemeine Wehrpflicht wie in Preußen oder doch ähnlich wie in
Preußen einzuführen. Allein er mußte bald darauf verzichten und
im Wesentlichen wenigstens bei der Grundlage der Conseription ver-
bleiben. Die allgemeine Wehrpflicht bestand schon vor 1866 außer
Preußen in der republikanischen und überwiegend deutschen Schweiz
und ist seither ohne alle Schwierigkeit in den süddeutschen Staaten,
in Oesterreich und Dänemark durchgeführt worden, sie wird es ohne
Zweifel auch in Schweden werden, d. h. in allen germanischen oder
doch überwiegend germanischen Ländern, wenn wir von England
und Holland, den beiden Handelsstaaten und ihren ganz besonderen
militärischen Institutionen absehen. Dagegen hat sich bis jetzt kein
einziger romanischer oder auch nur überwiegend romanischer Staat,
weder Frankreich, noch Italien, noch Spanien dazu entschließen
können, selbst nicht das überwiegend französische oder doch französi-
sirte Belgien. Italien und Spanien sind mit einer Reform ihrer
Heeresorganisation überhaupt noch im Rückstande und in Frankreich
mußte die ursprüngliche Vorlage der Regierung wiederholt modificirt
werden, bevor es endlich gelang, sich mit der Volksvertretung zu
vereinbaren. Die Verhandlungen, resp. Unterhandlungen zwischen
der Regierung, den einflußreichsten Militärs, dem Staatsrath und
der Commission der Volksvertretung dauerten vom Herbst 1866 bis
zum Herbst 1867 und die förmliche Behandlung der endlich fest-
gestellten Vorlage konnte von letzterer erst am 19. Dec. 1867 in
Angriff genommen werden, wurde erst am 14. Jan. 1868 erledigt.
Auch ohne Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ist die Verände-
rung für Frankreich immerhin eine gewaltige und nähert sich ihr
wenigstens bezüglich der mobilen Nationalgarde, die mehr oder we-
niger der deutschen Landwehr entsprechen soll. Bisher hatte die
active Armee, von den Kriegsjahren abgesehen, unter dem zweiten
Kaiserreiche im Durchschnitt und in den letzten Jahren vor 1866 die
Zahl von 400,000 Mann nicht wesentlich überstiezen, wozu denn