Preußen und der norddeutsche Bund. 69
des deutschen Volkes zu gemeinsamer gesetzgeberischer Thätigkeit in Einer
Versammlung das Unterpfand stetiger Fortentwicklung nationaler Institutionen
gewährt und dem berechtigten Anspruche der Nation auf eine wirksame Einig-
ung ihrer Staatskräfte eine befriedigende Erfüllung sichert; in Erwägung
ferner, daß ein einmüthiges Zusammenwirken für die dem Zollparlamente
obliegenden Aufgaben die Erreichung dieses Ziels am Meisten zu fördern
geeignet ist, über den Antrag der Abgg. Metz und Genossen zur Tagesordnung
überzugehen.“ II. Vom Abg. Duncker (unterstützt von der preußischen Fort-
schrittspartei): „Das Zollparlament wolle beschließen: In Erwägung, daß
die Begründung des Zollvereins, sein stetiges Anwachsen, seine Erhaltung
durch alle Krisen des politischen Lebens der Nation hindurch und seine jetzige
Neugestaltung, welche die Vertreter des deutschen Volkes zu gemeinsamer ge-
setzgeberischer Thätigkeit in Einer Versammlung vereinigt — ein Unterpfand
dafür gewährt, daß der Rechtsanspruch der Nation auf eine alle Stämme
derselben umschließende Verfassung und auf Entscheidung aller ihrer gemein-
samen Interessen in einem deutschen Parlamente seine Erfüllung finden wird,
sobald derselben die Entwickelung der politischen Freiheit ebenso verbürgt ist,
als diejenige der wirthschaftlichen Freiheit im Zollverein; in Erwägung ferner,
daß zunächst ein einmüthiges Zusammenwirken im Zollparlamente zur fer-
neren Entfesselung des Verkehrs und Erleichterung der dem deutschen Volke
in den indirecten Steuern auferlegten Lasten die Erreichung dieses Zieles zu
fördern geeignet ist, über den Antrag der Abgg. Metz und Genossen zur Tages-
ordnung überzugehen.“ — Von drei Seiten: 1) von den Conservativen,
v. Blanckenburg und Gen., 2) von den Bundesstaatlich - Constitutionellen,
Reichensperger und Gen., 3) von der „süddeutschen particularistischen Frac-
tion“, v. Aretin und Gen., ist die einfache Tagesordnung beantragt.
In der Debatte sprechen sich sowohl der Referent v. Bennigsen
(für) als der Correferent v. Thüngen (gegen) äußerst gemäßigt aus.
Bei der Abstimmung wird die einfache Tagesordnung mit 186 gegen
150 Stimmen angenommen.
11. Mai. (Zollverein). Das Zollparlament genehmigt mit 246 gegen
17 (schutzzöllnerische) Stimmen den Handelsvertrag mit Oesterreich
und damit eine Herabsetzung der bisherigen Zollsätze für eine ganze
Reihe von Importartikeln.
14.5. (Preußen). Die beiden ältesten Jahrgänge der Landwehr
werden durch k. Cabinetsordre von der Dienstpflicht entlassen.
15.5. (Zollverein). Der Vertrag über den Eintritt Lübeck's in
den Zollverein wird zu Berlin unterzeichnet.
16.5. (Zollverein). Zollparlament: Debatte über den vom Zoll-
bundesrath vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung
des Tabaks.
Anträge: 1) Regierungsvorlage: Bodensteuer 6 Sgr. per 3 Quadrat-
ruthen und Erhöhung des Eingangszolles auf 6 Thlr. per Centner; 2) An-
trag Schlör: Bodensteuer 3 Sgr. und Eingangszoll 5 Thlr.; 3) Antrag
Twesten: Bodensteuer 3 Sgr. und Eingangszoll 4 Thlr.
Bei der Abstimmung wird die Regierungsvorlage mit sehr großer
Majorität (dafür fast nur die Conservativen) abgelehnt, ebenso der
Antrag Schlör mit 259 gegen 31 Stimmen und dagegen der Antrag
Twesten mit 167 gegen 134 (die preußische Fortschrittspartei, die Linke
und alle Süddeutsche bis auf einige wenige) Stimmen angenommen.