Preußen und der norddeutsche Bund. 125
entwurf bez. einer neuen Eigenthumsverwerthung und einer Grund-
buchordnung vor, mit dem Beifügen:
die Regierung traue sich den Muth zu, den Gedanken einer weitern Aus-
dehnung auf den norddeutschen Bund und selbst jenseits des Mains zu ver-
wirklichen. Daß der Zeitpunkt der Realisirung für den norddeutschen Bund
nicht ferne liege, beweise die Einführung des Bundes-Oberhandelsgerichts.
Löwe interpellirt die Regierung bez. der Prämienanleihe.
Der Handelsminister verliest seine gestrige Erklärung im Herrenhause,
doch ohne den Schluß, wonach die Regierung sich befugt erachte, in dieser
Frage ohne Concurrenz der Landesvertretung vorzugehen. Es knüpft sich
daran eine Debatte, in der sich auch das Abg.-Haus einem Prämienanlehen
entschieden abgeneigt zeigt, ohne daß indeß sofort ein bestimmter Antrag gestellt
wird, was erst einige Tage später geschieht.
Der Eindruck der Debatten im Herren- und im Abg.-Hause
über die Prämienanleihe ist der einer unzweifelhaften Schlappe des
Ministeriums.
13. Oct. (Preußen). Die Frankfurter Ausweisungsangelegenheit wird,
da der schweiz. Bundesrath sich der mit Ausweisung Bedrohten nicht
annimmt, und die öffentliche Meinung in der Schweiz sich entschieden
gegen den von einigen Gemeinden getriebenen Bürgerrechtsschacher
ausspricht, für erledigt betrachtet: die Betheiligten fangen an, die
Wiederaufnahme in den preuß. Staatsverband nachzusuchen und die
noch nicht erledigten Entlassungsgesuche zurückzuziehen.
15. „ (Preußen). Ein unlängst von Privatpersonen in Celle auf-
gestelltes Langensalza-Denkmal wird (weil angeblich auf dem Militär-
fiskus gehörigem Grund und Boden) von einer dazu commandirten
Truppenabtheilung niedergerissen, obgleich das betr. Amtsgericht der
Militärbehörde insinuirt hatte, die Angelegenheit in statu quo zu
lassen unter Androhung einer Strafe von 100 Thlrn.
16—17. „ Delegirtenversammlung der deutschen Volkspartei in Braun-
schweig.
Es sind fast alle Theile Deutschlands außer Deutsch-Oesterreich durch Abgeord-
nete vertreten. Die Berichte derselben zeugen von der zunehmenden Kräftigung der
Partei; freilich finden sich in manchen Gegenden kaum die ersten Elemente zu
einer Parteibildung. Die Verhandlungen betreffen zunächst ein Organisations-
statut, das nach vielfachen Modificationen endlich folgendermaßen festgestellt
wird: „1) Zu wirksamerer Entfaltung der Parteithätigkeit beschließt die Ver-
sammlung die Gründung eines sich über das gesammte Deutschland erstrecken-
den, auf dem in Stuttgart beschlossenen Programm beruhenden Vereins, wel-
cher den Namen „Deutsche Volkspartei“ führen soll. Sämmtliche Mitglieder
der gegenwärtig bestehenden demokratischen (Volks-) Vereine werden eingeladen,
diesem Gesammtvereine beizutreten. 2) Zur Leitung des Vereins wird ein
Vorstand gewählt, dessen Funktion bis zur nächsten Generalversammlung dauern
soll, und welcher die Stellen des Vorsitzenden, Schriftführers und Kassirers
aus seiner Mitte besetzt. Neben dem Vorstande wird ein von demselben in
allen wichtigen Parteiangelegenheiten zu befragender, alljährlich zu erneuernder
Ausschuß niedergesetzt, worin jede Landschaft, in welcher die Partei Mitglieder
zählt, einen Vertreter haben soll. Die Wahl dieser Vertreter wird durch die
Generalversammlung oder durch die den betr. Landschaften angehörigen Partei-