Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zehnter Jahrgang. 1869. (10)

Preußen und der norddeutsche Bund. 51 
Erklärung des Finanzministers: Beim „Eintritte" Frankfurt's in 
den preußischen Staatsverband waren diejenigen Einnahmen zu sondern, 
welche dem preußischen Staate, als dem Rechtsnachfolger des Staates Frank- 
furt, zufielen, von den Einnahmen der Commune. Dieß war der Natur der 
Sache nach mit großen Schwierigkeiten verbunden. Es wurde ein Commissär 
nach Frankfurt gesandt, um mit dem Senate und der Vertretung der Bürger- 
schaft einen Receß zu vereinbaren; dieser war auch bereits paraphirt, doch 
wurde er schließlich von den städtischen Bevollmächtigten nicht genehmigt. Die 
Stadt Frankfurt wurde hierauf zu neuen   aufgefordert, aber 
die städtischen Collegien nahmen Anstand, ihrerseits überhaupt auf ein defini- 
tives Arrangement einzugehen; sie wünschten, daß vorher die Organisation 
der neuen Verwaltung und die Einsetzung der definitiven Behörden abge- 
wartet würde. Als die neuen Behörden eingesetzt waren, erging an dieselben 
die Aufforderung, Deputirte hieher zu senden, welcher Aufforderung auch ent- 
sprochen wurde. Es lag der Staatsregierung daran, bei diesem Anlaß der 
Gesinnung des Wohlwollens Ausdruck zu geben, welche der König und die 
Staatsregierung für die Stadt Frankfurt, im Hinblick auf ihre frühere 
Stellung, hegen: die Verhandlungen waren auch beinahe zu einem Resultat 
geführt, als die Deputirten erklärten, daß sie zu einem definitiven Abschlusse 
nicht ermächtigt seien und über das Resultat erst ihren Mandanten Bericht 
erstatten müßten. So wurde die Regulirung auf's Neue verzögert. Die 
Regierung erklärte nun, daß sie, damit die Regulirung nicht noch länger 
verzögert werde, den Weg der gesetzlichen Regulirung beschreiten werde. Es 
verging eine geraume Zeit, bis die Stadt Frankfurt Sr. Maj. dem Könige 
ein Rechtsgutachten des Professors Zöpfl überreichte und erklärte, ihren bis- 
herigen Standpunkt verlassend, auf der Basis dieses Gutachtens in neue Ver- 
handlungen eingehen zu wollen. Die Krone vernahm über dieses Gutachten 
ihren höchsten juristischen Beirath, das Kronsyndikat; dasselbe hat sein Gut- 
achten ganz vor Kurzem erstattet. Es kam nun darauf an, wie die Sache 
weiter und zu Ende zu führen sei. Von dem Kronsyndikate wurden die Rechts- 
ansichten des Professors Zöpfl verworfen, und dasselbe kam ungefähr zu dem- 
selben Ergebniß, zu welchem die bisherigen Verhandlungen geführt hatten. 
Die Regierung hat immer den Wunsch einer direkten Verständigung gehabt, 
um den Receß dann der Landesvertretung zur Genehmigung vorzulegen. 
Andererseits muß sie aber auch wünschen, daß die Auseinandersetzung nicht 
aufs Ungewisse verzögert werde, weil der jetzige Zustand von Uebelwollenden 
zum Gegenstand der Agitation benutzt wird, und außerdem auch der Sta- 
haushalt erst dann aufgestellt werden kann, wenn eine Basis der Auseinander- 
setzung gewonnen ist. Dieß hat zu dem Beschlusse geführt, den gegenwärtigen 
Gesetzentwurf, welcher auf dem Gutachten des Kronsyndikats beruht, der Lan- 
desvertretung vorzulegen; gleichzeitig aber haben Se. Maj. der König einen 
allerh. Bescheid an die Stadt Frankfurt ergehen lassen, in welchem, unter 
Beifügung des Gesetzentwurfes, des Gutachtens des Kronsyndikats und der 
sonstigen Anlagen, der Stadt Frankfurt noch freigestellt wird, auch noch wäh- 
rend der Vorverhandlungen über diesen Gesetzentwurf in direkte Verhandlungen 
über einen Ausgleich einzugehen. 
Der Vorlage ist ein Heft Actenstücke, worunter namentlich das 
Gutachten der Kronsyndici, beigelegt; dieselbe wird dem durch die 
beiden Frankf. Abgg. verstärkten Budgetausschuß überwiesen. 
4. Febr. (Preußen). Abg.-Haus: Schluß der Berathung der Städte- 
ordnung für Schleswig-Holstein. Mit großer Mehrheit wird das 
allg. und direkte Wahlrecht abgelehnt und das Censussystem beibehalten. 
Die Regierung erklärt im Ausschuß, daß sie bei der gegenwär- 
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