AUebersicht der Ereignisse des Tahres 1871. 523
dann noch eine der zahllosen Stellen der Civiltä Cattolica hinzu, die das
Gegentheil erweisen, so die vom 18. März 1871: „Der Papst ist oberster
Richter der bürgerlichen Gesetze. In ihm laufen die beiden Gewalten, die
geistliche und die weltliche, wie in ihrer Spitze zusammen, denn er ist der
Stellvertreter Christi, welcher nicht nur ewiger Priester, sondern auch König
der Könige und Herr der Herrschenden ist" — „der Papst ist kraft seiner
hohen Würde auf dem Gipfel beider Gewalten."“
Wir mußten diese Sätze ganz hier wiedergeben, denn sie sprachen
aus, was Hunderttausende dachten und empfanden; sie faßten zusammen die
Entrüstung des Verstandes, den Aufschrei des Gewissens, die Empörung des
nationalen Gefühls wider dies unerhörte Attentat wälschen Pfaffenthums.
Und eben dies stempelte die Kundgebung vom 28. März zu einem geschichtlichen
Ereigniß, ganz abgesehen von dem mächtigen Echo, das sie in
der bisher stumm gehorchenden katholischen Welt geweckt hat. Seit den Debatten
im Reichstag, seit dem Pronunciamento Döllingers hatte die kirchliche
Frage ihren confessionellen Character abgestreift, ihre Lösung war zu einer
Sache der ganzen Nation geworden. Man erinnerte sich jetzt an Vorgänge,
die unter den Aufregungen des Kriegs, unter dem Festjubel beim Heimzug
der Sieger der Aufmerksamkeit weiterer Kreise entgangen waren. Der Abfall
der deutschen Bischöfe von der Opposition, die sie auf dem Concil dem
neuen Dogma entgegengesetzt, ja ihre Offensive gegen Alle, die sich nicht
so rasch umzudenken vermochten, war längst eine vollzogene Thatsache. Schon
Ende August 1870 hatten sie in einem gemeinsamen Hirtenbrief von Fulda
aus für dasselbe Dogma, dessen Definition sie gerade ein Jahr vorher gleichfalls
in einem Hirtenbrief aus Fulda ziemlich unzweideutig für undenkbar
erklärt hatten, die widerspruchslose Unterwerfung aller Katholiken verlangt
und waren dann gegen die Proteste aus den katholisch-theologischen Facultäten
von München, Bonn und Breslau mit Suspensionen und Vorlesungsverboten
eingeschritten. In Bayern war mit offener Verletzung des königlichen
Placet das neue Dogma verkündigt worden, in Preußen, wo dasselbe
nicht besteht, hatte selbst das Ministerium Mühler durch seine Erlasse vom
29. und 30. Dec. 1870 die Rechte der Staatsgewalt gegen die Uebergriffe
der Bischöfe von Köln und Breslau ausdrücklich wahren müssen. Der Conflict
also zwischen beiden Gewalten war schon ausgebrochen, als er seit Ende
März und Anfang April parlamentarisch und literarisch auf die offene Bühne
trat und seitdem stand zweierlei fest. Erstens: die Centrumsfraction im
Reichstag war die „Mobilmachung der Feinde des neuen Reichs“ unter