Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreizehnter Jahrgang. 1872. (13)

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16. 
Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder. 
die Vertretung aller Einzelinteressen der Bundesstaaten gesichert sei, 
und die betheiligten Regierungen ersuchen, anzuordnen, daß die etwa 
noch an jenen Plätzen bestehenden Landesconsulate aufhören, sobald 
die Reichsconsulate in Wirksamkeit treten, und von den erstern die 
laufenden Akten und Archive an die letztern abgeliefert sein werden. 
Ferner geht dem Bundesrathe eine Gesetzvorlage vom Reichskanzler 
zu, über die amtliche Geschäftssprache in Elsaß-Lothringen. 
Dieselbe soll mit dem 1. Juli ds. Is. (in den Bezirken mit ganz vor- 
wiegend französisch redender Bevölkerung, was die amtlichen öffentlichen Be- 
kanntmachungen betrifft auch später erst) in Kraft treten. Die sieben Para- 
graphen der Vorlage setzen fest, daß alle schriftlichen Erlasse, Verfügungen 
und Entscheidungen aller Art, die von den kaiserlichen Verwaltungsbehörden 
ausgehen oder von denselben ausgenommen werden, in deutscher Sprache ab- 
zufassen sind; das Gleiche gilt von allen Eingaben und Vorstellungen an die 
genannten Behörden. Privaturkunden französischen Urtextes muß, sobald 
dieselben bei den Behörden zur Einregistrirung gelangen, eine beglaubigte 
deutsche Uebersetzung beigefügt sein. Auch für alle mündlichen Verhandlungen 
uor d Bezirksräthen und kaiserl. Behörden ist die deutsche Sprache die ge- 
etzmäßige. 
.Febr. (Preußen.) Die Stadtverordnetenversammlung von Köln be- 
schließt fast einstimmig, durch den Vertreter der Stadt im Herren- 
hause eine Petition an dasselbe einzureichen, in welcher um unverän- 
derte Annahme des Schulaufsichtsgesetzes gebeten wird. Die Clericalen 
agitiren im entgegengesetzten Sinne. 
„ (Sachsen.) II. Kammer: beschließt mit 48 gegen 24 Stimmen 
die Niedersetzung einer Enquete-Commission behufs Verminderung der 
Beamtenzahl. 
„ (Coburg-Gotha.) Dem dießjährigen gegen die Mischehen ge- 
richteten Hirtenbriefe des Bischofs Martin v. Paderborn wird das 
placctum gubernü verweigert, so daß derselbe in den kathol. Kirchen des 
Herzogthums nicht verlesen werden darf. 
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Die Budgetcommission einigt sich mit 
dem Finanzminister fast durchweg über die Gehalterhöhung der Be- 
amteten. Dem Princip, die Regierungsräthe ausschließlich nach der 
Anciennität in die höheren Gehaltsstufen aufrücken zu lassen, widersetzt 
sich Camphausen: „da wir, wie es den Anschein hat, mehr und mehr 
constitutionell werden“, müsse die Regierung um so mehr die Beamten 
in der Hand behalten. 
„ —19. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: Debatte über das Oberrech- 
nungskammer-Gesetz. Der Finanzminister erklärt bei den maßgebenden 
Artikeln diejenigen Aenderungen der Commission für unannehmbar, 
welche es einem großen Theile der liberalen Parteien allein möglich 
gemacht hatten, auf ein Compromiß einzugehn. Bei der Abstimmung 
werden die Anträge der Commission theils angenommen, theils abge- 
lehnt, indem Windhorst es für passend erachtet, mit den Clericalen
	        
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