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Das deutsche Reich und seine einjelnen Glieder.
die Vertretung aller Einzelinteressen der Bundesstaaten gesichert sei,
und die betheiligten Regierungen ersuchen, anzuordnen, daß die etwa
noch an jenen Plätzen bestehenden Landesconsulate aufhören, sobald
die Reichsconsulate in Wirksamkeit treten, und von den erstern die
laufenden Akten und Archive an die letztern abgeliefert sein werden.
Ferner geht dem Bundesrathe eine Gesetzvorlage vom Reichskanzler
zu, über die amtliche Geschäftssprache in Elsaß-Lothringen.
Dieselbe soll mit dem 1. Juli ds. Is. (in den Bezirken mit ganz vor-
wiegend französisch redender Bevölkerung, was die amtlichen öffentlichen Be-
kanntmachungen betrifft auch später erst) in Kraft treten. Die sieben Para-
graphen der Vorlage setzen fest, daß alle schriftlichen Erlasse, Verfügungen
und Entscheidungen aller Art, die von den kaiserlichen Verwaltungsbehörden
ausgehen oder von denselben ausgenommen werden, in deutscher Sprache ab-
zufassen sind; das Gleiche gilt von allen Eingaben und Vorstellungen an die
genannten Behörden. Privaturkunden französischen Urtextes muß, sobald
dieselben bei den Behörden zur Einregistrirung gelangen, eine beglaubigte
deutsche Uebersetzung beigefügt sein. Auch für alle mündlichen Verhandlungen
uor d Bezirksräthen und kaiserl. Behörden ist die deutsche Sprache die ge-
etzmäßige.
.Febr. (Preußen.) Die Stadtverordnetenversammlung von Köln be-
schließt fast einstimmig, durch den Vertreter der Stadt im Herren-
hause eine Petition an dasselbe einzureichen, in welcher um unverän-
derte Annahme des Schulaufsichtsgesetzes gebeten wird. Die Clericalen
agitiren im entgegengesetzten Sinne.
„ (Sachsen.) II. Kammer: beschließt mit 48 gegen 24 Stimmen
die Niedersetzung einer Enquete-Commission behufs Verminderung der
Beamtenzahl.
„ (Coburg-Gotha.) Dem dießjährigen gegen die Mischehen ge-
richteten Hirtenbriefe des Bischofs Martin v. Paderborn wird das
placctum gubernü verweigert, so daß derselbe in den kathol. Kirchen des
Herzogthums nicht verlesen werden darf.
„ (Preußen.) Abg.-Haus: Die Budgetcommission einigt sich mit
dem Finanzminister fast durchweg über die Gehalterhöhung der Be-
amteten. Dem Princip, die Regierungsräthe ausschließlich nach der
Anciennität in die höheren Gehaltsstufen aufrücken zu lassen, widersetzt
sich Camphausen: „da wir, wie es den Anschein hat, mehr und mehr
constitutionell werden“, müsse die Regierung um so mehr die Beamten
in der Hand behalten.
„ —19. Febr. (Preußen.) Abg.-Haus: Debatte über das Oberrech-
nungskammer-Gesetz. Der Finanzminister erklärt bei den maßgebenden
Artikeln diejenigen Aenderungen der Commission für unannehmbar,
welche es einem großen Theile der liberalen Parteien allein möglich
gemacht hatten, auf ein Compromiß einzugehn. Bei der Abstimmung
werden die Anträge der Commission theils angenommen, theils abge-
lehnt, indem Windhorst es für passend erachtet, mit den Clericalen