Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfzehnter Jahrgang. 1874. (15)

Die  österreichisch-ungarische  Monarchie.  297

schaftlicher  Beziehung  wichtig  sind,  angeregt  und  gefördert  und  dadurch  Arbeit

  für  fleißige  Hände  und  Verdienst  für  zahlreiche  Gewerbe  geschaffen

werde.  Ich  bin  überzeugt,  daß  die  Bestrebungen  Meiner  Regierung  in  dieser
  Richtung  auch  bei  den  Vertretungskörpern  und  Gemeinden  willfähriges

Entgegenkommen  und  kräftige  Mitwirkung  finden  werden.  Mein  Ministerium

  hat  in  diesem  Sinne  wie  bisher  von  Fall  zu  Fall  die  geeigneten

Vorkehrungen  zu  treffen."

8.  Febr.  (Oesterreich.)  Abg.-Haus:  Die  Arbeiter  Wiens  richten  an
dasselbe  eine,  wie  von  allen  Seiten  auerkannt  wird,  sehr  maßvolle
Petition.

Die  Pelition  schildert  zuerst  den  unläugbaren  Nothstand  der  Arbeiter  in
Folge  der  eingetretenen  und  andauernden  Krisis  und  knüpft  daran  folgende
Begehren:  „Wir  wollen  keine  Sonderstellung,  keine  neuen  Privilegien.  Mas
wir  verlangen,  ist  die  politische  Gleichberechtigung  aller  Staatsbürger.  Die
Herrschaft  einer  Classe  über  die  andere  verursacht  große  gesellschaftliche  Schäden,
  und  entspricht  nicht  einem  humanen  Zeitalter.  Wir  erstreben  deßhalb
das  allgemeine,  gleiche  und  directe  Wahlrecht  für  alle  Vertretungskörper  ohne
beschränkende  i*  u#eln,  und  wir  hoffen,  durch  aufklärende  und  belehrende
Thätigkeit  die  Bürgschaften  für  einen  günsligen  Erfolg  desselben  zu  erringen.
Wir  hegen  die  Ueberzeugung,  daß  das  allgemeine  Stimmrecht  allein  im
Stand  ist,  ein  getreues  Bild  zu  geben  von  dem  thatsächlichen  Zustande  des
Staates  und  der  Stärke  der  Parteien.  Wir  sind  der  Meinung,  daß  das
allgemeine  Wahlrecht  niemals  dauernd  der  fortschreitenden  Entwicklung  eines
Landes  gefährlich  ist.  Denn  so  wenig  ein  Parlament  von  Männern  der
vorgeschrittensten  Richtung  es  vermag,  Reformen  durchzuführen,  für  welche
die  socialen  Voraussehungen,  Bedürfniß  und  Verständniß,  sehlen,  ebensowenig
  könnte  eine  aus  Vrrtretern  der  finstersten  Reaction  bestehende  Gesetzgebung,

  ohne  ihre  Existenz  zu  bedrohen,  die  vorhandenen  gesellschaftlichen
Mechtsackouen  verletzen.  Die  in  der  religiösen  Frage  schwebenden  parlamentarischen
  Kämpse,  wie  die  so  häufig  in  esterreich  eintretenden  unparlamen-=tarischen
  Ueberraschungen  beweisen  zudem,  daß  gewisse  Gefahren  ohne  das
Walten  des  allgemeinen  Stimmrechtes  vielleicht  in  noch  höherem  Maße  vorhanden
  sind.  Wenn  aber  auch  der  hohe  Reichsrath  eine  so  tiefgreifende
Verfassungsänderung,  wie  sie  unsern  Grundsäßen  entspricht,  nicht  sofort  vornehmen
  könnte,  so  liegt  doch  kein  ernstes  Hinderniß  vor  bis  zur  Einführung
des  allgemeinen  Wahlrechts  auf  Grund  der  in  unsern  Petitionen  erörkerten
Prineipien  die  Errichtung  von  Arbeiterkammern  in  allen  Haudelslammerezirken
  vermittelst  einer  kurzen  Gesehnovelle  zu  votiren.  Solche  Körperschaften
  seien  geeignet,  bei  dem  immer  größere  Dimensionen  annehmenden
Muthstand  praktische  Vorschläge  zur  Abhilfe  zu  machen.  Alle  Wünsche  der
rbeiter  würden  zur  —  öffentlichen  Discussion  gelangen,  und  der
hohe  Reichsrath  habe  über  schätzenswerthes  Material  für  die  unentbehrlich
gewordene  Fabrik-Gesehgebung  zu  verfügen.“  In  zweiter  Linie  haben  wir
die  Presse  im  Auge,  deren  Be  rückung  durch  den  Staat  auf  ihre  Siellung
nicht  ohne  Einfluß  bleiben  konnte.  Die  Erfahrungen  der  jüngsten  Zeit  sin
eine  ernste  Mahnung  an  die  Gesetzgeber:  eine  auf  die  politische  und  sociale
Entwicklung  der  Echemmtbevolern  so  großen  Einfluß  nehmende  Institntion
  von  Fesseln  zu  befreien,  die  nur  auf  Kosten  des  allgemeinen  Wohles
getragen  werden  Die  Arbeiterschaft  Oesterreichs  hat  gewiß  mit  Beteiedigung
von  der  Aufhebung  der  Inseratensteuer  Kenntniß  genommen.  Doch  können
wir  nicht  unterlassen  auszusprechen,  daß  auch  die  Aufhebung  des  Zeitungsstempels
  ein  Gebot  der  öffentlichen  Moral  ist.  Die  auf  unreellen  Gewinn
und  Erpressung  abzielenden  Journale,  welche  ein  hochgestellter  Freund  des
Zeitungsstempels  gegen  dessen  Aufhebung  auführte,  erscheinen  bekanntllich
meistens  nur  in  wenigen  Exemplaren,  und  die  Erzeuger  solcher  Druckschrif-