Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1879. (28)

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Provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Marienwerder.

Zins-Kupon

zu  der
Kreis-Obligation  des  Strasburger  Kreises
Littr.  *-über
  Thaler  Preußisch  Kurant.

Inhaber  dieses  empfängt  in  der  Zeit  vom  1.  Juli  18.  (resp.  vom
1.  Januar  18..)  ab,  gegen  Rückgabe  dieses  Kupons  an  halbjährigen  Zinsen
aus  der  Kreis-Kommunalfose  in  Strasburg

Thaler  Silbergroschen.
Strasburg,  den  18.

Die  ständische  Kommission  des  Strasburger  Kreises  für  die
Kreis-Chausseebauten.

Dieser  Kupon  ird  ungültig,  wenn  sein
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schlusse  des  betreffenden
Halbjahres  gerechnet,  erhoben  wird.

 

(Nr.  4485—4486.)  (Nr.  4486.)