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Provinz Preußen, Negierungebezirk Marienwerder.
Zins-Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Strasburger Kreises
Littr. *-über
Thaler Preußisch Kurant.
Inhaber dieses empfängt in der Zeit vom 1. Juli 18. (resp. vom
1. Januar 18..) ab, gegen Rückgabe dieses Kupons an halbjährigen Zinsen
aus der Kreis-Kommunalfose in Strasburg
Thaler Silbergroschen.
Strasburg, den 18.
Die ständische Kommission des Strasburger Kreises für die
Kreis-Chausseebauten.
Dieser Kupon ird ungültig, wenn sein
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach
der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden
Halbjahres gerechnet, erhoben wird.
(Nr. 4485—4486.) (Nr. 4486.)