Das deulsche Rtich und seiue einjelnen Glieder. (Dec. 10 11) 195
dieser Stadt, welche soeben ihre Liebe und Verehrung für (ihren theuren
Kaiser in ebenso glänzender als würdiger Weise ausgedrückt hat
10. December. (Preußen.) Abg.-Haus: verweist die er-
neuerte Vorlage eines Communalsleuergesetzes an eine Commission.
Das Zustandekommen desselben ist zweifelhaft. Löwe (Verlin) spricht
sich gegen die Vorlage als reaktionär und unannehmbar aus,
Miquel dagegen erklärt das Zustandekommen des Gesehes sei ein
dringendes Bedürfniß und meint, die Regierung habe ihre Aufgabe
im Allgemeinen richtig gelöst.
11. December. (Preußen.) Abg.-Haus: Debatte über einen
weiteren Antrag Windthorst's auf Abänderung des Gesetzes über die
Aufhebung geistlicher Orden. Cullminister Falk erklärt jedoch, die
Regierung setze den auf Vernichtung der Gesetzgebung gegen die
Uebergriffe der katholischen Kirche gerichteten Anträgen Windthorst's
ein unbedingtes Nein! entgegen. Der Minister erkennt die Friedens-
liebe des Papstes an. Auch die Regierung sei bereit zum Frieden
auf der Vasis des Schreibens des Kronprinzen an den Papst, müsse
aber einen staatlich möglichen, dauerhaften, mit Garantien versehenen
Frieden haben und könne ihre schwer errungene Position nicht nutz-
los ausgeben. „Der Besitz der betreffenden Gesetze war, ist und
bleibt eine Nothwendigkeit für die Regierung.“ Das Haus geht
über den Autrag zur einfachen Tagesordnung über gegen die Stim-
men der Ultramontanen und Altconservaliven.
Die Rede Falks: erörtert zuerst die thatsächliche Lage der Frage
der Orden und berichtigt die Angaben und Behauptungen der Ultramon-
tauen, worauf er fortfährt: „M. H. Von dem Standpunkte des Bedürf-
nisses ist der Antrag ungerechtfertigt; aber er ist auch nach verschiedenen
anderen Gesichtspunkten hin ungerechtfertigt. Die Schwierigkeilen, welche der
Ansführung des Gesetzes vom 31. Mai 1875 enlgegenstanden, sind durchaus
nicht groß. Wir haben eine Ueberfülle von Lehrern und Lehrerinnen katho-
lischer Confession; allein in der „Abrinprovinz bilden zur Zeit nicht weniger
als zehn staatliche Seminare Lehrer aus und zwei slaalliche Seminare
Lehrerinnen. Es bestehen neben diesen zu gleichen Zwecken Muäbildungs-
curse in Köln, Düsseldorf, Koblenz, Aachen. Die katholische Lehrerinnen-
Bildungsanstalt zu Münstereifel ist durch einen erheblichen Staats zuschuß
in ihrem Bestande gesichert. In der Provinz Westfalen sind die Anstalten
u Hörde und Paderborn weiter ausgedehnt und eine Anstalt zu Ninteln
gegründet. Für Hildesheim und Osnabrück wird durch die Ausdehnung des
Seminars in Hildesheim ausreichend gesorgt; das Seminar für Montabaur
ist wesenklich ausgedehnt worden und in ein unens Stadium getreten. Es
ist auch nicht die Bedürftigleit der Communen, welche die Durchführung des
Gesetzes besonders erschwert hätte; denn nachdem in dem Etat für 18706 der
Landtag der Monarchie der Staatsregierung jenen bekannten Fonds für die
Unterstühung von Töchterschulen bewilligt hatte, find die Miltel vorhanden
gewesen, durch welche die Communen Anstalten gründen und unterhalten
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