6. Die Schweiz.
13. Januar. (Bern.) Das Volk verwirft in allgemeiner
Abstimmung das von 14,000 Bürgern gestellte Referendumbegehren
betr. Revision der Versassung mit ?# gegen 18 der abgegebenen
Stimmen und spricht sich eventuell mit 12,000 Stimmen für eine
solche durch den Gr. Rath aus, während nur 2000 Stimmen für
einen Verfassungsrath abgegeben werden. Bezeichnender Weise er-
reicht die Zahl der Votanten für eine Verfassungsrevision nicht ein-
mal diejenige, welche das Neferendumbegehren gestellt hatte.
13. Jannar. (Tessin.) Die (ultram.) Regierung verlangt
von der Skadt Lugano die Kosten der vorjährigen willkürlichen und
daher vom Vundesrath aufgehobenen milikärischen Occupation und
droht, wenn der Betrag nicht binnen 5 Tagen entrichtet werde,
mit einer Wiederholung jener Maßregel. Die Stadt protestirt und
der Bundesrath muß neuerdings interveniren, bis die Regierung
nachgibt.
14. Jannar. (St. Gallen.) Das Verlangen der ultram.
Partei nach einer partiellen Verfassungsrevision bleibt in der all-
gemeinen Volksabstimmung um ca. 6000 Stimmen in der Minderheil.
17. Jannar. Die Commission zur Berathung eines neuen
Projectes für die Vertheilung der auf die Schweiz entfallenden
Nachfubvention von 8 Millionen Franken an das Gotthardbahn-
unternehmen spricht sich grundsätzlich dafür aus, daß dem Bunde
3,185,000 Fr. überbunden und der Rest auf alle betheiligten Kan-
tone und Gesellschaften vertheilt werden follte. Der stärkste Antheil
fällt dabei mit 800,000 Fr. auf den Kanton Zürich.
26. Jannar. (Genf.) Gr. Rath: verwirft mit 46 gegen 32
Stimmen einen Gesetz-Entwurf, durch welchen das Gesetz über den