Da deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 21—22.) 47
anderweiten amtlichen Gebrauche nicht geunbfätlich abgeschnitten, sondern
nur zu einer Frage der Zeit gemacht werde. In dieser Hinsicht habe ich
mir gestattet, die Aufmerk semesnn Ew. auf eine in ihrer Bedentung
den Bereich der Schule iberschreitende Schulverordnung zu lenken und Hochderen
Unterstützung für dieselbe ganz ergebenst nachzusuchen.“
21. Januar. (Preußen.) Abg.-Haus: lehnt die sog. Schanksteuer-Vorlage
der Regierung und ebenso den Commissionsvorschlag,
letzteren mit 192 gegen 175 Stimmen, ab.
22. Jannar. (Deutsches Reich.) Bundesrath: der Reichskanzler
legt demselben den Entwurf eines neuen Reichsmilitärgesetzes
vor, welcher sich abändernd und ergänzend an das mit dem Ablauf
des Septennats am 31. December 1881 zu Ende gehende Reichsmilitärgesetz
vom 2. Mai 1874 anschließt.
Die Vorlage schlägt in erster Linie ein neues Septennat
vor: Die Friedensprösensstärte soll nach dem Enkwurf vom 1. April 1881
bis zum 31. März 1888 gesehlich fixrirt werden. Das Gesetz vom 2. Mai
1874 verfügte icth 133 Zeit vom 1. Jannar 1875 bis 31. Tecember 1881.
Die Verlegung des Beginns des Budgetsjahres auf den 1. April hat auch
diese Abänderung nöthig gemacht. Es zahi sich dadurch die in den neuen
Vorschlag einbegriffene Zeit einerseits auf sechs Jahre und drei Monate,
andererseis soll bder Präenzstand schon i bese Beitthe vom 1. April 1881
#3 31. December 1881, die noch unter das bestehende Militärgesetz fallen,
erhöbt werden. rdler sol# * Friedenspräsenzstärke der deutschen
Armee sehr 5 Weoenteub erhöht werden: Dem Gesetz vom 2. Mai 1874
ist die Bevölkerung nach der Zählung vom 1. December 1871 mit 41,610,150
Einwohnern zu Grunde gelegt; es ergäbe sich mit 1 Procent der Vevölkerung
daher 401,659 Mann Prsenzstärke. Der neue Vorschlag basirt auf der
Zählung vom 1. December 1875, die eine Bevölkerung von 42,727,360 ergab;
die Präsenzstärke soll sich demnach inskünftige auf 427, 270 Mann beziffern.
Danach sollen vom Anfang April 1881 an die Infanterie in 503
Bataillone, die Feldartillerie in 340 Batterien, die Fuharkillerie in 31 Bataillone
und die Pioniere in 19 Bataillone formirt und demnach neu errichtet
werden 11 Infanterieregimenter (acht preußische, ein bayerisches, zwei
sächsische), ein preußisches Feldartillerieregiment von acht Batterien, ein
preußisches Fußartillerieregiment, ein preußisches Pionierbataillon, ferner
treten zu bereits bestehenden Formationen 32 Feldbatterien 2 rauhiiche,
4 bayerische, je 2 sächsische, württenberisch) neu hinzu. Endlich wird
eine tief einschneidende Maßregel in der Heranziehung der Ersabreserve
erster Klasse zu Friedensübungen vorgeschlagen. Die
vier Uebungen derselben sollen im Ganzen zwanzig Wochen umfassen und
auf den Sommer nicht fallen. Es wird dadurch eine sehr bedeutende Anun
Dienstpflichtiger zum unmittelbaren Eintritt in die Armee vorbereitet.
Aus den dem Geseßentwurf beigegebenen sehr umfangreichen Motiven
heben wir folgende orientierende Stellen heraus: Ueber die Erhöhung der
Friedenspräsenzstärke wird gesagt: Der § 1 des Reichsmilitärgesetzes
vom 2. Mai 1874 hat die Friedenspräsenzstärke an Unteroffizieren und
Mannschaften für die Zeit vom 1. Jannar 1875 bis zum 31. December
1881 auf 401,659 Mann festgestelt Seitdem ist der Beginn des Etatsjahres
vom 1. Januar auf den 1. April verlegt, so daß schon der Ausseel
lung des Etats für das Jahr vom 1. April 1881 bis zum 31. März