Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Einundzwanzigster Jahrgang. 1880. (21)

Da  deulsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  21—22.)  47

anderweiten  amtlichen  Gebrauche  nicht  geunbfätlich  abgeschnitten,  sondern
nur  zu  einer  Frage  der  Zeit  gemacht  werde.  In  dieser  Hinsicht  habe  ich
mir  gestattet,  die  Aufmerk  semesnn  Ew.  auf  eine  in  ihrer  Bedentung
den  Bereich  der  Schule  iberschreitende  Schulverordnung  zu  lenken  und  Hochderen
  Unterstützung  für  dieselbe  ganz  ergebenst  nachzusuchen.“

21.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  lehnt  die  sog.  Schanksteuer-Vorlage
  der  Regierung  und  ebenso  den  Commissionsvorschlag,
letzteren  mit  192  gegen  175  Stimmen,  ab.

22.  Jannar.  (Deutsches  Reich.)  Bundesrath:  der  Reichskanzler
  legt  demselben  den  Entwurf  eines  neuen  Reichsmilitärgesetzes
vor,  welcher  sich  abändernd  und  ergänzend  an  das  mit  dem  Ablauf
des  Septennats  am  31.  December  1881  zu  Ende  gehende  Reichsmilitärgesetz
  vom  2.  Mai  1874  anschließt.

Die  Vorlage  schlägt  in  erster  Linie  ein  neues  Septennat
vor:  Die  Friedensprösensstärte  soll  nach  dem  Enkwurf  vom  1.  April  1881
bis  zum  31.  März  1888  gesehlich  fixrirt  werden.  Das  Gesetz  vom  2.  Mai
1874  verfügte  icth  133  Zeit  vom  1.  Jannar  1875  bis  31.  Tecember  1881.
Die  Verlegung  des  Beginns  des  Budgetsjahres  auf  den  1.  April  hat  auch
diese  Abänderung  nöthig  gemacht.  Es  zahi  sich  dadurch  die  in  den  neuen
Vorschlag  einbegriffene  Zeit  einerseits  auf  sechs  Jahre  und  drei  Monate,
andererseis  soll  bder  Präenzstand  schon  i  bese  Beitthe  vom  1.  April  1881
#3  31.  December  1881,  die  noch  unter  das  bestehende  Militärgesetz  fallen,
erhöbt  werden.  rdler  sol#  *  Friedenspräsenzstärke  der  deutschen
Armee  sehr  5  Weoenteub  erhöht  werden:  Dem  Gesetz  vom  2.  Mai  1874
ist  die  Bevölkerung  nach  der  Zählung  vom  1.  December  1871  mit  41,610,150
Einwohnern  zu  Grunde  gelegt;  es  ergäbe  sich  mit  1  Procent  der  Vevölkerung
daher  401,659  Mann  Prsenzstärke.  Der  neue  Vorschlag  basirt  auf  der
Zählung  vom  1.  December  1875,  die  eine  Bevölkerung  von  42,727,360  ergab;
  die  Präsenzstärke  soll  sich  demnach  inskünftige  auf  427,  270  Mann  beziffern.
  Danach  sollen  vom  Anfang  April  1881  an  die  Infanterie  in  503
Bataillone,  die  Feldartillerie  in  340  Batterien,  die  Fuharkillerie  in  31  Bataillone
  und  die  Pioniere  in  19  Bataillone  formirt  und  demnach  neu  errichtet
  werden  11  Infanterieregimenter  (acht  preußische,  ein  bayerisches,  zwei
sächsische),  ein  preußisches  Feldartillerieregiment  von  acht  Batterien,  ein
preußisches  Fußartillerieregiment,  ein  preußisches  Pionierbataillon,  ferner
treten  zu  bereits  bestehenden  Formationen  32  Feldbatterien  2  rauhiiche,
4  bayerische,  je  2  sächsische,  württenberisch)  neu  hinzu.  Endlich  wird
eine  tief  einschneidende  Maßregel  in  der  Heranziehung  der  Ersabreserve
  erster  Klasse  zu  Friedensübungen  vorgeschlagen.  Die
vier  Uebungen  derselben  sollen  im  Ganzen  zwanzig  Wochen  umfassen  und
auf  den  Sommer  nicht  fallen.  Es  wird  dadurch  eine  sehr  bedeutende  Anun
  Dienstpflichtiger  zum  unmittelbaren  Eintritt  in  die  Armee  vorbereitet.
Aus  den  dem  Geseßentwurf  beigegebenen  sehr  umfangreichen  Motiven
heben  wir  folgende  orientierende  Stellen  heraus:  Ueber  die  Erhöhung  der
Friedenspräsenzstärke  wird  gesagt:  Der  §  1  des  Reichsmilitärgesetzes
vom  2.  Mai  1874  hat  die  Friedenspräsenzstärke  an  Unteroffizieren  und
Mannschaften  für  die  Zeit  vom  1.  Jannar  1875  bis  zum  31.  December
1881  auf  401,659  Mann  festgestelt  Seitdem  ist  der  Beginn  des  Etatsjahres
  vom  1.  Januar  auf  den  1.  April  verlegt,  so  daß  schon  der  Ausseel
lung  des  Etats  für  das  Jahr  vom  1.  April  1881  bis  zum  31.  März