Das deuische Reich und seine einzelnen Glieder. (März 6—9.) 83
verhältnißmäßig wenig, wenn das Reich jene Gegenstände ganz für sich in
Anspruch nimmt. Freilich sind Schlußnoten in Hamburg und Lübeck,
terieloose in Bayern, Actien in Preußen, Mecklenburg-Schwerin, abt•k oot-Sachsen,
Gotha, Anhalt, Lübeck mit Stempelabgaben belegt. Schuldver-Eehreibungen
auf den Inhaber und Anerkenntnisse des Tiriehenspehmers
er den Empfang von Lombarddarlehen fallen ferner unter die Stempeltarif=
Nummern „Schuldverschreibungen“ oder eDarlehensverträge- einiger
Landesgesetze; nach anderen sind in solenner Form verkündete, sowie Gerichten
oder anderen Behörden überreichte Ouittungen stempelpflichtig. Immerhin
aber sind die landesgesehlichen Abgaben nicht zahlreich und der
Ausfall an Einnahmen, welchen durch ihre Beseiligung der eine oder der
andere Bundesstaat erleiden mag, wird dem Gesammtergebniß der Vorlage
gegenüber nicht ins Gewicht fallen und in dem der Reichskasse zusließenden.
Ertrage volle Deckung finden.“ Ueber die muthmaßlichen Erträge des Gesehes
besagen die Motive: „Der Bruttoertrag der Abgaben, welche *l dem
gleichnamigen, dem Reichstage am 10. Februar 1878 vorgelegten Gesetzentwurfe
miemmengefot waren, wurde damals, in annähernder ebereinstimmung
mit der Schähung in dem Entwurfe von 1875, auf 11 ½
deranschlacgt “ 6 Millionen auf die Lotterieloose gerechnet wurden.
Bessere Grundlagen für die Schähung stehen auch gett nicht zur Verfügung.
Durch die vorgeschlagenen Veränderungen bei den Abgaben für Schluotdh
und Rechnungen und für ausländische Werthpapiere, sowie durch die Verstärkung
der Controlmittel und durch die Besteuerung der Ouittungen und
Checks wird eine namhafte Erhöhung des Ertrages herbeigeführt werden.
Das Maß derselben entzieht sich allerdings jeder Berechnung. Der gesammte
Nohertrag aus dem Entwurse kann aber wohl nicht höher als auf 20
Mill. = geschätzt werden. Der Gebrauch der Checks hält sich noch in engen
Grenzen; der Ertrag aus ihrer Besteuerung wird Hunächst 300,000 schwerlich
übersteigen, aber voraussichtlich stetig zunehmen.“
6. März. (Deutsches Reich.) Reichstag: Berathung der
Denkschrift der preußischen Regierung über die auf Grund des Socialistengesetzes
getroffenen Anordnungen, namentlich über die Handhabung
des sog. kleinen Belagerungszustandes in Berlin.
Minister Eulenburg hebt gegenüber Bebel hervor, daß die Handhabung
des Socialistengesehbes in gesetzlicher Weise erfolge. Die Organisation
der Socialdemocratie habe fortbestanden in der Hoffnung auf ein
baldiges Erlöschen des Socialistengesehes. E wo die Verlängerung desselben
in Aussicht stehe, proclamire das officielle Organ der Socialdemocratie
offen die ungesezliche Agitation, Krieg gegen die Gesete. Das beweise am
besten, wie gerechtfertigt die Maßregeln der Regierung seien. Ueber die
Frage der Opportunität des sog. kleinen Belagerungszustandes auch für
andere Orte als Berlin sei allerdings verhandelt worden.
9. März. (Bayern.) Der König ertheilt die Bewilligung
zur Vornahme von Sammlungen im ganzen Lande gelegentlich des
bevorstehenden Wittelsbacher Jubiläums behufs Gründung einer
Wittelsbacher Stiftung und bezeichnet als Zweck dieser Stiftung die
„Förderung des bayerischen Handwerks in Stadt und Land“.
9.—12. März. (Mecklenburg.) Die in Schwerin geführten
Commissionsberathungen über eine Revision der bestehenden Feudal-6“