Full text: Europäischer Geschichtskalender. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1882. (23)

32 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 1.) 
steriums, besondere Staatszuschüsse an die drei Universitäten, dann der 
Postulate der technischen Hochschule, der humanistischen und der Real- 
gymnasien, der Industrie- und der gewerblichen Fortbildungsschulen, der 
sämtlichen Lehrer-Bildungsanstalten. verschiedener Anstalten für wissen- 
schaftliche und künstlerische Zwecke u. a. Wie es scheint, will der Referent 
seine Anträge auf Genehmigung, Modifizierung oder Ablehnung der Postu- 
late erst dann im Ausschusse einbringen, wenn die von ihm im Referate an 
die Staatsregierung gestellten Fragen, insbesondere jene hinsichtlich der staats- 
rechtlichen Geltung der Tegernseer Erklärung, beantwortet worden, d. h. 
wohl, der Referent macht die Stellung seiner Anträge von dem Ausfalle 
der Beantwortung seiner Fragen abhängig. 
1. Februar. (Preußen.) Der bisherige deutsche Gesandte 
in Washington, v. Schlözer, geht als designierter preußischer Ge- 
sandter beim Vatikan von Berlin nach Rom ab. Seine förmliche 
Ernennung kann erst erfolgen, wenn der Landtag im Etat die für 
eine solche Gesandtschaft angesetzte Summe und damit die Gesandt- 
schaft selbst bewilligt haben wird. (Vgl. 1881 9. Sept.) 
Herrenhaus: die Regierung legt demselben einen Gesetzentwurf 
betr. eine neue Landgüterrolle für die Provinz Westfalen vor. 
Dieselbe beruht auf der hannoverischen Einrichtung der Höferolle 
(in dem vorliegenden Entwurfe „Landgüterrolle“ genannt). Danach sollen 
nur diejenigen Güter dem besonderen Unerbenrecht unterliegen, welche der 
Besitzer in die Rolle eintragen läßt, und nur so lange als nicht die 
jederzeit auf Verlangen des Besitzers zulässige — Löschung in der Rolle er- 
folgt ist. Das Prinzip der freien Verfügbarkeit wird also im Wesentlichen 
gewahrt. Der Entwurf entspricht denn auch keineswegs dem Antrage des 
Hrn. v. Schorlemer-Alst, welcher eine derartige Landgüterrolle nicht ein- 
führen wollte; der von diesem im Abgeordnetenhause beantragte Gesetz- 
entwurf war im Jahre 1880 vom westfälischen Provinziallandtage zwar 
angenommen worden, die Staatsregierung hielt indessen diesen Entwurf zur 
Annahme nicht für geeignet und legte dem im vorigen Jahre einberufenen 
Provinziallandtage den Entwurf eines anderen Gesetzes zur Begutachtung 
vor. Der Provinziallandtag hat in der Sitzung vom 13. Dezember v. J. 
diesen Entwurf mit einigen Änderungen und Zusätzen angenommen, und 
zwar mit 48 gegen 8 Stimmen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf stimmt 
— abgesehen von einigen nachträglichen Änderungen in der Fassung — mit 
dem vom Provinziallandtag angenommenen überein. 
Abg.-Haus: Von den beiden in Nordschleswig gewählten 
Landtagsabgeordneten verweigert der eine, Hörlück, unter Hinweis 
auf den für die Bevölkerung Nordschleswigs noch verbindlichen Ar- 
tikel 5 des Prager Friedenstraktats, wie er in einer Zuschrift an 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses erklärt, den Eid. Auch 
der zweite nordschleswig'sche Abgeordnete, Lassen, teilt dem Präsi- 
denten schriftlich mit, daß er den Rechtsstandpunkt Hörlücks teile; 
jedoch, da er die Pflichten eines preußischen Unterthanen übernom- 
men, sich genötigt sehe, an der Beratung über die Interessen seiner
	        
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