Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Erster Jahrgang. 1885. (26)

Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Dezbr.  1.)  155

schaft  mit  Sr.  Majestät  über  die  Handhabung  des  preußischen  Landeshoheitsrechts
  in  Bezug  auf  Ausländer  in  Verbindung  gesetzt.

Statt  dessen  ist  im  deutschen  Reiche  der  Versuch  gemacht,  eine  vorausgesetzte
  Reichsregierung  zu  einer  Pression  auf  den  König  von  Preußen  zu
gunsten  ausländischer  Ansprüche  und  Interessen  herbeizuführen.  Wenn  dieser
Versuch  lediglich  von  den  polnischen  Abgeordneten  ausgegangen  wäre,  so
würde  Se.  Majestät  schwerlich  einen  Anlaß  gefunden  haben,  demselben  mit
dem  gewichtigen  Schritte  eines  Protestes  der  Krone  Preußen  entgegenzutreten.
Die  polnischen  Abgeordneten  haben  ihren  Ansichten  über  deutsches  Verfassungsrecht
  und  über  dessen  Ausbildung  zu  oft  in  dem  Sinne  der  Interpellation
Ausdruck  gegeben,  als  daß  dem  anders  als  mit  dem  geläufigen  geschäftlichen
Widerspruch  entgegengetreten  worden  sein  würde.  Auch  wenn  eine  solche
polnische  Interpellation  lediglich  von  der  sozialdemokratischen  Fraktion,  allenfalls
  auch  von  den  sonstigen  ausländischen  Elementen  unterstützt  worden  wäre
(oh!  links)  —  den  mit  dem  Ausland  sympathisierenden  Elementen  in  unserer
Landesvertretung,  wie  sie  uns  Dänemark,  wie  sie  uns  das  Elsaß  in  Gestalt
französierender  Protestler  liefert  —,  so  würde  darauf  nicht  in  dieser  Form
reagiert  worden  sein.  Gewichtiger  wird  die  Sache  schon  dadurch,  daß  die
frühere  Fortschrittspartei  in  Verbindung  mit  den  ehemaligen  Mitgliedern  der
nationalen  Partei,  den  Sezessionisten,  —  mit  einigen  unter  ihnen  —  ebenfalls
  ein  wesentliches  Kontingent  zu  den  Unterschriften  gestellt  hat.  Indessen
hätte  man  in  Erinnerung  an  die  Thatsache,  daß  unsere  Verfassung  seit  ihrer
Geburt  sich  bei  unseren  freisinnigen  Mitbürgern  nur  einer  stiefmütterlichen
Behandlung  zu  erfreuen  gehabt  hat,  darüber  hinweggehen  können.  Wenn
aber  eine  so  gewichtige  und  angesehene  Partei,  wie  das  Zentrum,  so  viel  wir
übersehen  können,  in  der  Gesamtzahl  ihrer  anwesenden  Mitglieder  eine  solche
Rechtsauffassung  sich  aneignet  und  unterstützt,  so  gibt  das  der  Sache  doch
ein  Gewicht,  dem  gegenüber  ein  voller  und  formeller  Protest  wohl  angebracht
  ist.

Man  hat  bisher  allgemein  in  dieser  Partei  —  und  namentlich  haben
die  einzelnen  verbündeten  Regierungen  es  gethan  —  eine  sichere  Stütze  und
einen  Hort  für  diejenigen  Rechte  zu  besitzen  geglaubt,  welche  den  einzelnen
Regierungen  und  Landesherren  durch  die  Verfassung  gesichert  sind.  Wenn
nun  auch  das  Zentrum  die  Hand  dazu  bietet,  einen  Weg  zu  betreten,  in
dessen  weiterer  Verfolgung  die  Möglichkeit  einer  Entwickelung  des  Reichstags
in  unitarischer  Richtung  liegt,  zu  einer  Art  von  Konvent,  welcher  die  Befugnis
  hätte,  interpellando,  das  heißt,  unter  Zuhilfenahme  einer  von  der
Majorität  unterschriebenen  Interpellation,  die  verschiedenen  deutschen  Landesherren,
  heute  den  König  von  Preußen,  morgen  den  König  von  Bayern,  übermorgen
  vielleicht  den  Großherzog  von  Baden  oder  von  Hessen  vor  seine
Schranken  zu  rufen,  um  sich  zu  rechtfertigen  durch  das  Organ  ihrer  amtlichen
Bevollmächtigten  im  Bundesrat  über  die  Art,  wie  sie  die  ihnen  zweifellos
zustehenden  Landeshoheitsrechte  namentlich  in  Bezug  auf  Ausländer  ausüben,
—  meine  Herren,  das  ist  eine  Entwickelung  der  Verfassung,  die  im  Widerspruch
  mit  den  Bundesverträgen  steht,  auf  denen  die  Verfassung  beruht,  eine
Entwickelung,  an  der  die  verbündeten  Regierungen  sich  nicht  beteiligen  können
und  deshalb  erkläre  ich  im  Namen  derselben,  daß  sie  die  Beantwortung  dieser
Interpellation  ablehnen  und  sich  an  einer  Erörterung  über  dieselbe  nicht  beteiligen
  werden.“  (Bravo  rechts.)

Der  Reichstag  beschließt  zunächst  die  Besprechung  der  Interpellation,
setzt  dann  aber  auf  Antrag  des  Abgeordneten  Windthorst  die  Besprechung
von  der  Tagesordnung  ab.  Als  der  Abgeordnete  Windthorst  bei  Begründung
  dieses  Antrages  auf  den  Gegenstand  selbst  eingeht,  verlassen  der  Reichskanzler
  und  sämtliche  Mitglieder  des  Bundesrats  den  Saal.