Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezbr. 1.) 155
schaft mit Sr. Majestät über die Handhabung des preußischen Landeshoheitsrechts
in Bezug auf Ausländer in Verbindung gesetzt.
Statt dessen ist im deutschen Reiche der Versuch gemacht, eine vorausgesetzte
Reichsregierung zu einer Pression auf den König von Preußen zu
gunsten ausländischer Ansprüche und Interessen herbeizuführen. Wenn dieser
Versuch lediglich von den polnischen Abgeordneten ausgegangen wäre, so
würde Se. Majestät schwerlich einen Anlaß gefunden haben, demselben mit
dem gewichtigen Schritte eines Protestes der Krone Preußen entgegenzutreten.
Die polnischen Abgeordneten haben ihren Ansichten über deutsches Verfassungsrecht
und über dessen Ausbildung zu oft in dem Sinne der Interpellation
Ausdruck gegeben, als daß dem anders als mit dem geläufigen geschäftlichen
Widerspruch entgegengetreten worden sein würde. Auch wenn eine solche
polnische Interpellation lediglich von der sozialdemokratischen Fraktion, allenfalls
auch von den sonstigen ausländischen Elementen unterstützt worden wäre
(oh! links) — den mit dem Ausland sympathisierenden Elementen in unserer
Landesvertretung, wie sie uns Dänemark, wie sie uns das Elsaß in Gestalt
französierender Protestler liefert —, so würde darauf nicht in dieser Form
reagiert worden sein. Gewichtiger wird die Sache schon dadurch, daß die
frühere Fortschrittspartei in Verbindung mit den ehemaligen Mitgliedern der
nationalen Partei, den Sezessionisten, — mit einigen unter ihnen — ebenfalls
ein wesentliches Kontingent zu den Unterschriften gestellt hat. Indessen
hätte man in Erinnerung an die Thatsache, daß unsere Verfassung seit ihrer
Geburt sich bei unseren freisinnigen Mitbürgern nur einer stiefmütterlichen
Behandlung zu erfreuen gehabt hat, darüber hinweggehen können. Wenn
aber eine so gewichtige und angesehene Partei, wie das Zentrum, so viel wir
übersehen können, in der Gesamtzahl ihrer anwesenden Mitglieder eine solche
Rechtsauffassung sich aneignet und unterstützt, so gibt das der Sache doch
ein Gewicht, dem gegenüber ein voller und formeller Protest wohl angebracht
ist.
Man hat bisher allgemein in dieser Partei — und namentlich haben
die einzelnen verbündeten Regierungen es gethan — eine sichere Stütze und
einen Hort für diejenigen Rechte zu besitzen geglaubt, welche den einzelnen
Regierungen und Landesherren durch die Verfassung gesichert sind. Wenn
nun auch das Zentrum die Hand dazu bietet, einen Weg zu betreten, in
dessen weiterer Verfolgung die Möglichkeit einer Entwickelung des Reichstags
in unitarischer Richtung liegt, zu einer Art von Konvent, welcher die Befugnis
hätte, interpellando, das heißt, unter Zuhilfenahme einer von der
Majorität unterschriebenen Interpellation, die verschiedenen deutschen Landesherren,
heute den König von Preußen, morgen den König von Bayern, übermorgen
vielleicht den Großherzog von Baden oder von Hessen vor seine
Schranken zu rufen, um sich zu rechtfertigen durch das Organ ihrer amtlichen
Bevollmächtigten im Bundesrat über die Art, wie sie die ihnen zweifellos
zustehenden Landeshoheitsrechte namentlich in Bezug auf Ausländer ausüben,
— meine Herren, das ist eine Entwickelung der Verfassung, die im Widerspruch
mit den Bundesverträgen steht, auf denen die Verfassung beruht, eine
Entwickelung, an der die verbündeten Regierungen sich nicht beteiligen können
und deshalb erkläre ich im Namen derselben, daß sie die Beantwortung dieser
Interpellation ablehnen und sich an einer Erörterung über dieselbe nicht beteiligen
werden.“ (Bravo rechts.)
Der Reichstag beschließt zunächst die Besprechung der Interpellation,
setzt dann aber auf Antrag des Abgeordneten Windthorst die Besprechung
von der Tagesordnung ab. Als der Abgeordnete Windthorst bei Begründung
dieses Antrages auf den Gegenstand selbst eingeht, verlassen der Reichskanzler
und sämtliche Mitglieder des Bundesrats den Saal.