Die Oeferreithisqh· Angarishe Menarthie. (November 5.) 255
hier so zu verstehen, wie dies früher bei ähnlichen Gelegenheiten der Fall
war, wo die Länder ebenfalls frei gewählt und die Pforte die Wahl zu
bestätigen hatte, ohne daß der Regierungsantritt des Gewählten davon abhängig
gemacht worden wäre. Der Berliner Kongreß hat diesen Artikel
aus dem Vertrage von San Stefano angenommen, weil darin die freie Wahl
durch das Volk und die Autonomie Bulgariens ausgesprochen ist. Seine
Intention war, Bulgarien in den Sattel zu heben, dann aber es dem
Fürsten und dem Lande zu überlassen, weiter zu reiten. Eine Beschränkung
der freien Wahl lag nicht in den Intentionen des Kongresses, und mehr
als eine Art Kontrasignatur wollte derselbe den Mächten nicht zugestehen.
Allein selbst abgesehen hievon, wäre es logisch und politisch absurd, ein
Land schaffen zu wollen, welches, so oft ein Wechsel in der Person seines
Fürsten eintritt, Europa beunruhigt und eine Art Veto zu schaffen, wodurch
jede Wahl annulliert werden kann. Auch er — Graf Andrassy — ist der
Meinung, daß die Zustimmung aller Mächte erforderlich sei, jedoch nicht
kollektiv, sondern jede derselben gibt ihre Meinung ab, sobald ihr dies opportun
erscheint. Wäre nicht diese Deutung die richtige, so könne das, was
heute Rußland thut, morgen von uns, übermorgen von einer anderen Macht
bersucht werden, was eine fortwährende Gefährdung des Friedens involvieren
müßte. Wird jedoch die Deutung acceptiert, daß die Zustimmung nicht kollektiv
abgegeben wird, dann dürfte jede Macht es sich wohl überlegen, ehe
sie sich isoliertt außerdem wäre keine derselben genötigt, ihren Standpunkt
nachträglich zu verleugnen, und die Konsolidierung Bulgariens würde nicht
behindert. Graf Kalnoky habe gesagt, der Prinz von Koburg habe anfänglich
versucht, auf dem Boden des Berliner Vertrages zu bleiben, habe aber,
nachdem er die Zustimmung der Mächte nicht erwirken konnte, ein illeales
Terrain betreten. Wo war denn eigentlich das legale Terrain zu
Nach Ansicht des Redners hätte die Pforte sofort nach der
ahl Ja oder Nein sagen müssen. Sie hat das nicht gethan, und dadurch
ist ein circulus vitiosus entstanden. Die Mächte glaubten ihre Zustimmung
erst nach Bestätigung seitens der Pforte geben zu können; der
Pforte aber konnte doch nicht zugemutet werden, sich zu engagieren, so lange
sie mit Bestimmtheit wußte, daß jene Zustimmung nicht erfolgen werde.
Es wurde also von dem Prinzen von Koburg ein Vorgehen verlangt, welches
zu den Unmöglichkeiten gehört. Graf Andrassy richtet daher an den Minister
die Bitte, derselbe möge die befreundeten Mächte zur Kooperation heranziehen,
im Vereine mit diesen der Pforte die Bestätigung der jüngsten Wahl
empfehlen und dem Berliner Vertrage seine wahre und richtige Deutung
wiedergeben, wch das Hauptgewicht auf die freie Wahl der Bulgaren,
nicht aber auf die Zustimmung der Mächte zu legen sei. Die Hauptgefahr
liege nach einer weiteren Aeußerung des Grafen Kalnoky im Westen. Redner
wolle nicht leugnen, daß diese Gefahr existiert; allein die Annäherung
zwischen Rußland und Frankreich sei doch ganz besonders erst in Folge der
bulgarischen Frage in den Vordergrund getreten, und wenn es schon nicht
in unserer Macht liegt, jene Hauptgefahr abzuwenden, so sei es doch unsere
Aufgabe und unsere Pflicht, wenigstens diesen Anlaß derselben zu beseitigen.
Schließlich habe Graf Kalnoky gesagt, er lege großes Gewicht auf ein freundschaftliches
Verhältnis zu Rußland. Auch er (Redner) teile diese Anseicht,
umsomehr, als Rußland, wie er fest überzeugt sei, ebensowenig als wir ein
Interesse am Kriege habe, sowie er auch niemals ernstlich an die Intervention
Rußlands, respektive eine militärische Intervention in Bulgarien geglaubt
habe. Allein eben im Interesse des guten Verhältnisses zu Rußland
wünsche er eine definitive Lösung der bulgarischen Frage, denn ein solches
Verhältnis wird sich viel leichter herstellen lassen, wenn diese Frage gelöst