418 Niederlande. (Oktober Anfang —November Ende.)
sind die großen, gegenwärtig in der Ausführung begriffenen öffentlichen Ar-
beiten. Die Schlußrechnungen der Jahre 1885— 1887 werden voraussichtlich
Ueberschüsse ergeben. Der Fehlbetrag des ordentlichen Budgets für 1888
soll durch den Budgetüberschuß von Holländisch-Indien gedeckt werden. Vor-
derhand ist keine Anleihe erforderlich. In den Ausführungen zum Budget
wird hervorgehoben, daß angesichts der Erfordernisse des Staatshaushalts
die Finanzverwaltung mit großer Vorsicht gehandhabt werden müsse.
Am 26. wird der Haushalt für Indien vorgelegt:
Die Ausgaben find mit 138.876,522, die Einnahmen mit 133.784,060
Gulden berechnet, was also einen Fehlbetrag von 5.092,462 Gulden ergeben
würde. Da aber unter den Ausgaben 6.774,340 Gulden für den Bau von
Eisenbahnen und 1.140,000 Gulden für die Herstellung einer telegraphischen
Verbindung zwischen Java, Bali und Celebes begriffen sind, also einmalige
und produktive Ausgaben, und da der Verkaufspreis für Kaffee (47 ·# für
½ kg.) weit unter dem Marktpreis angenommen ist, so verschwindet der
Fehlbetrag thatsächlich und es würde sich sogar noch ein Ueberschuß heraus-
stellen. Der Ertrag der Kaffee-Ernte ist aber auf 400,000 Picols (1 Picol
— 61,7 kg.) geschätzt, während die Telegramme aus Indien die Ernte nur
auf 250,000 Picols angeben.
Anfang Oktober. (Java.) In Beantwortung einer Inter-
pellation in der ersten Kammer gesteht der Kolonialminister die Be-
fürchtung einer drohenden Hungersnot auf Java zu.
Er erklärt, man müsse Hilfe bringen und zwar zeitig und dürfe nicht
warten bis bedenkliche Unruhen dieselbe mit gebieterischer Notwendigkeit for-
dern würden.
12.—14. Oktober. Die zweite Kammer nimmt die Ver-
fassungsänderung in 2. Lesung mit der erforderlichen Zweidrittel-
mehrheit unverändert an. Auch die katholische Gruppe Schangman
stimmt für den Entwurf, nur eine kleine Gruppe starrster Ultramon-
tanen verhält sich ablehnend.
Der Thronfolgeparagraph stellt nunmehr fest, daß, wenn ein
König nur Töchter hat, im Falle des Mangels männlicher Erben zuerst die
alteste Tochter zur Thronfolge berufen wird, daß aber, wenn letztere vor
ihrer Thronbesteigung auch mit Hinterlafsung von Kindern stirbt, nicht
diese, sondern die Tante derselben, also die Schwester der letzten Thronerbin,
den Thron besteigen muß.
Die 2. Kammer wird hierauf bis auf weiteres vertagt.
16. November. Im Haag wird der Vertrag über den Han-
delsverkehr mit geistigen Getränken mit den Nordsfee-
fischern von Deutschland, England, Frankreich, Dänemark, Belgien
und den Niederlanden unterzeichnet (vgl. Deutsches Reich III, 18.).
30. November. Feierliche Verkündigung der neuen
Verfassung.
Ende November. (Indien: Hungersnot.) Die 2. Kammer
verwirft einen Antrag zum indischen Budget, der dem Kolonial=
minister aus den Ueberschüssen der Kaffeeernte eine Summe von