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1 Million Gulden zur Verfügung stellen wollte, um der notleiden-
den Bevölkerung zu helfen.
Anf. Dezember. (Heeresreform.) Der Kriegsminister er-
läßt eine Verordnung,
welche allen jungen Leuten, die sich dem seit 1870 errichteten Frei-
willigen-Vereinen zur Abhaltung von Waffenübungen anschließen, bei ihrem
Eintritt in die Armee bedeutende Vorteile gewährt. Sobald sie dienstpflichtig
werden und genügende Beweise ihrer Fertigkeit in der Waffenübung ablegen,
können sie alsbald zu Gefreiten oder Unteroffizieren befördert werden und
noch andere Vorteile z. B. hinsichtlich des Kasernenlebens genießen.
Die Einrichtung soll einen Ersatz für die deutsche Einrichtung des
Einzährig-Freiwilligen-Wesens bieten.
19. Dezember. Die 2. Kammer genehmigt das Heeres-
budget mit den außerordentlichen Ausgaben für die Verstärkung
der „Festung Holland“ mit 46 gegen 7 Stimmen.
Die sämtlichen Ausgaben für die Landesverteidigung für das nächste
Jahr betragen 20.274,391 fl. In dieser Summe ist auch enthalten die ein-
malige Ausgabe für die Umwandlung der bei der Armee gebräuchlichen
Beaumont-Gewehre in Magazin-Gewehre nach dem Muster des österreichischen
Mannlicher-Gewehres. Die hierfür von dem Kriegsminister geforderten Mittel
wurden ohne namentliche Abstimmung genehmigt.
XII.
Dänemark.
8. Januar. Auflösung des Folkethings.
Entsprechend der Erklärung der Folkethingsmehrheit, in eine sachliche
Prüfung des Budgets eintreten zu wollen, wenn die aus den provisorischen
Bestimmungen sich ergebenden Ansätze fortblieben (vgl. Gesch. Kal. 1886 X
13), hatte das Folkething das Budget einer Kommission zur Prüfung über-
geben. Diese legt am 7. Januar ihren Bericht vor. Derselbe setzt das von
der Regierung im Ordinarium auf eine Einnahme von 53.400,000 bei einem
Erfordernis von 62.500,000 Kronen veranschlagte Budget in Einnahme und
Ausgabe auf 49.300,000 Kronen herab und streicht neben allen aus den
provisorischen Maßnahmen der Regierung erwachsenen Auslagen besonders
den für die Gendarmen von dem für die Befestigung Kopenhagens und deren
Armierung, ferner für Schiffsbauten, wozu die Regierung früher erste Raten
durch provisorische Finanzgesetze sich selbst bewilligt hatte, geforderten Extra-
ordinarium von 9.300,000 Kronen 8.000,000. Da die Genehmigung dieser
Herabsetzungen in dem zu /8 aus Oppositionellen bestehenden Folkethinge
außer Zweifel steht. So löst der König das Folkething am 8. auf; der
Bericht des Finanzausschusses lasse keine Hoffnung auf Verständigung mit
dem Folkething zu und es solle darum keine Zeit mit den Beratungen im
lenum vergeudet werden. Das Folkething geht nach einem dreimaligen
och auf die Verfassung auseinander.
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