Daänemark. (März 3. —August.) 421
Antrag Oxenböll auf Regelung der Polizeiverwaltung auf
dem Lande an, damit die provisorischen Gesetze über die Gendarmerie
und die außerordentlichen Polizeimaßregeln aufgehoben werden
könnten. Der Justizminister erklärt sich mit dem Antrage einver-
standen.
3. März. Im Folkething erklärt Marineminister Ravpn
auf eine Anfrage:
Die europäischen Mächte wüßten sehr wohl, daß Dänemark bei einem
etwaigen Konflikte nur eine nach allen Seiten freundliche unparteiische
Neutralität beobachten würde. Einzelne Aeußerungen gewisser auswärtiger
Blätter, welche die Absichten Dänemarks diesbezüglich zu verdächtigen suchten,
würden daher keinen Glauben finden.
30. bzw. 31. März. Folkethingspräsident Berg legt „aus
politischen Gründen“ sein Amt nieder; an seiner Statt wird Tags
darauf Hoegsbro zum ersten, ferner Bojsen zum Vizepräfidenten
gewählt.
Der Rücktritt Bergs hängt mit dem Widerstande zusammen, der die
semälstgt Opposition unter dem Grafen Holstein-Ledreborg der unver-
öhnlichen Ablehnungspolitik der Radikalen gegenüber der Regierung leistet.
1. April. Schluß des Reichstages.
Die Haltung der Oppofition während der verflossenen Session hat
entschieden an Schärfe abgenommen, da in ihren Reihen die verföhnliche Rich-
tung die Oberhand gewonnen hatte: 31 Regierungsvorlagen sind endgültig
beraten und meist genehmigt worden. Hingegen ist über das Budget eine
Einigung nicht erzielt, indem auch die gemäßigte Opposition in der Frage
der Landbefestigung Kopenhagens und der Bewilligung der aus den provi-
sorisch erlassenen Gesetzen erwachsenen Kosten auf der Ablehnung beharrt.
1. April. (Provisorische Budgetgenehmigung.) Ein
Erlaß des Königs ermächtigt das Ministerium zur Bestreitung aller
zur Führung des Staatshaushaltes nötigen Ausgaben.
April—Juli. In Kopenhagen finden wiederholt Versamm-
lungen von Mitgliedern der Rechten und der gemäßigten Oppofition
statt, um eine Grundlage für die Aussöhnung der Mehrheiten
des Folkethings und des Landsthings zu schaffen und den
seit 15 Jahren anhaltenden Verfassungsstreit zu beseitigen.
15. April. Aufhebung des provisorischen Gesetzes vom
5. Mai 1885 über Einfuhr und Anschaffung von Waffen und Ein-
übung im Gebrauche derselben durch ein provisorisches Gesetz.
Juli—August. (Island.) Der „nedri deild“, das Unter-
haus des seit 1. Juli tagenden Altthings beschließt aufs Neue die
seit 1885 geforderte, aber von der Regierung jedesmal verworfene
Verfassungsänderung (val. Gesch. Kal. 1885 XI, 19.).
Dieselbe bezweckt eine Aenderung des staatsrechtlichen Verhältnisses