Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

Daänemark. (März 3. —August.) 421 
Antrag Oxenböll auf Regelung der Polizeiverwaltung auf 
dem Lande an, damit die provisorischen Gesetze über die Gendarmerie 
und die außerordentlichen Polizeimaßregeln aufgehoben werden 
könnten. Der Justizminister erklärt sich mit dem Antrage einver- 
standen. 
3. März. Im Folkething erklärt Marineminister Ravpn 
auf eine Anfrage: 
Die europäischen Mächte wüßten sehr wohl, daß Dänemark bei einem 
etwaigen Konflikte nur eine nach allen Seiten freundliche unparteiische 
Neutralität beobachten würde. Einzelne Aeußerungen gewisser auswärtiger 
Blätter, welche die Absichten Dänemarks diesbezüglich zu verdächtigen suchten, 
würden daher keinen Glauben finden. 
30. bzw. 31. März. Folkethingspräsident Berg legt „aus 
politischen Gründen“ sein Amt nieder; an seiner Statt wird Tags 
darauf Hoegsbro zum ersten, ferner Bojsen zum Vizepräfidenten 
gewählt. 
Der Rücktritt Bergs hängt mit dem Widerstande zusammen, der die 
semälstgt Opposition unter dem Grafen Holstein-Ledreborg der unver- 
öhnlichen Ablehnungspolitik der Radikalen gegenüber der Regierung leistet. 
1. April. Schluß des Reichstages. 
Die Haltung der Oppofition während der verflossenen Session hat 
entschieden an Schärfe abgenommen, da in ihren Reihen die verföhnliche Rich- 
tung die Oberhand gewonnen hatte: 31 Regierungsvorlagen sind endgültig 
beraten und meist genehmigt worden. Hingegen ist über das Budget eine 
Einigung nicht erzielt, indem auch die gemäßigte Opposition in der Frage 
der Landbefestigung Kopenhagens und der Bewilligung der aus den provi- 
sorisch erlassenen Gesetzen erwachsenen Kosten auf der Ablehnung beharrt. 
1. April. (Provisorische Budgetgenehmigung.) Ein 
Erlaß des Königs ermächtigt das Ministerium zur Bestreitung aller 
zur Führung des Staatshaushaltes nötigen Ausgaben. 
April—Juli. In Kopenhagen finden wiederholt Versamm- 
lungen von Mitgliedern der Rechten und der gemäßigten Oppofition 
statt, um eine Grundlage für die Aussöhnung der Mehrheiten 
des Folkethings und des Landsthings zu schaffen und den 
seit 15 Jahren anhaltenden Verfassungsstreit zu beseitigen. 
15. April. Aufhebung des provisorischen Gesetzes vom 
5. Mai 1885 über Einfuhr und Anschaffung von Waffen und Ein- 
übung im Gebrauche derselben durch ein provisorisches Gesetz. 
Juli—August. (Island.) Der „nedri deild“, das Unter- 
haus des seit 1. Juli tagenden Altthings beschließt aufs Neue die 
seit 1885 geforderte, aber von der Regierung jedesmal verworfene 
Verfassungsänderung (val. Gesch. Kal. 1885 XI, 19.). 
Dieselbe bezweckt eine Aenderung des staatsrechtlichen Verhältnisses
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.