Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dritter Jahrgang. 1887. (28)

Rufland.  (Mai  25.—Juni  4.)  439

Ausländer  außerhalb  der  Städte  nicht  als  Verwalter  fungieren.  Die  Begrenzung
  der  Rechte  der  Ausländer  erstreckt  sich  nicht  auf  Mieten  von  Häusern,
  Quartieren  und  Billen.  Die  Erbschaft  von  Immobilien  in  gerader
Descendenzlinie  und  zwischen  Eheleuten  ist  gesetzmäßig  gestattet,  falls  der  Erbe
in  Rußland  vor  Feröslenpsichune  des  Ukas  angesiedelt  war,  anderenfalls  muß
der  Ausländer  nach  dreijähriger  Frist  seinen  Besitz  an  Russen  verkaufen.
Geschieht  dies  nicht,  so  wird  das  Eigentum  meistbietend  verkauft  und  der
Erlös  den  Erben  übergeben.

Der  amtliche  „Dniewnik  Warshawski“  schreibt  über  die  hierdurch
auch  unter  den  Polen  hervorgerufene  Bewegung:

„In  der  polnischen  Presse  sei  nicht  selten  über  den  großen  Zuzu
von  Ausländern  und  über  die  dadurch  hervorgerufene  Beeinträchtigung  un
Verdrängung  der  einheimischen  Bevölkerung  geklagt  worden.  Manche  polnische
  Blätter  hätten  sogar  die  russische  Regierung  wegen  ihrer  allzu  großen
Duldung  der  ausländischen  Arbeit  und  des  gremden  Arbeiters  getadelt.  Man
habe  daher  von  den  Polen  eine  freudige  Begrüßung  des  Ukas  vom  14./26.
März,  welcher  auch  den  Schuß  einheimischer  polnischer  Interessen  einschließe,
erwarten  können.  Ganz  im  Gegenteil  suche  aber  die  ganze  polnische  Presse
von  Posen  und  Galizien  mit  merkwürdiger  Uebereinstimmung  den  Ukas  als
eine  politische,  nicht  allein  gegen  die  Deutschen,  sondern  auch  gegen  die  Polen
gerichtete  und  allen  juridischen  und  Humanitätsgrundsätzen  zuwiderlaufende
Maßregel  hinzustellen.  Die  Polen  hätten  immer  noch  nicht  genug  durch  die
Erfahrung  gelernt.  Sie  meinten,  Rußland  könne  verhindert  werden,  seine
inneren  Angelegenheiten  selbständig  zu  ordnen,  und  ignerierten  diejenige  Seite
des  Ukas,  welche  zur  Förderung  und  Steigerung  des  ökonomischen  Wohlstandes
  der  polnischen  Bauern  und  des  gechgüc  Fortschritts  der  größeren
polnischen  Gutsbesitzer  geeignet  sei.  Alle  diese  Auslassungen  der  polnischen
Zeitungen  bezweckten  hauptsächlich,  die  von  der  russischen  Regierung  beabsichtigte
  Unterdrückung  der  Aspirationen  des  polnischen  Adels  bezüglich  der
Wiederherstellung  Polens  deutlich  hervorzuheben.  Die  polnische  Presse  vergesse
  offenbar,  daß  ein  jeder  Staat  nicht  sowohl  den  Wünschen  einzelner

evölkerungsklassen  als  vielmehr  den  allgemeinen  Interessen  des  ganzen
Landes  Rechnung  zu  tragen  habe  —  und  daß  es  durchaus  nicht  im  Interesse
Rußlands  liege,  irgendwelchen  Hoffnungen  auf  die  Wiederherstellung  des
polnischen  Reiches  Vorschub  zu  leisten."

Eine  später  veröffentlichte  amtliche  Zusammenstellung  gibt
den  Grundbesitz  der  Ausländer  in  Russisch-Polen  auf  1.900,000
Morgen  an.  Unter  den  Grundbesitzern  seien  29,370  Preußen,  3040
Oesterreicher  und  77  andere  Staatsangehörige.

25.  Mai.  Der  Reichsrat  beschließt  die  Erhöhung  der  Eingangszölle
  auf  Kohlen,  Torf  und  Koaks.  Das  Gesetz  tritt
am  9.  Juni  in  Kraft.

26.  Mai—4.  Juni.  Nihilistenprozeß  gegen  21  Mitglieder
der  „Narodnaja  Wolja."“

Sie  sind  der  Teilnahme  an  dieser  nihilistischen  Verbindung,  einzelne
verschiedener  Raubüberfälle,  Mordtaten,  Errichtung  geheimer  Druckereien  u.  s.  w.
beschuldigt.  Das  Fesgeere  nehmen  die  Verhandlungen  gegen  die  Mörder

 

des  Petersburger  Polizeiobersten  Sudejkin  in  Anspruch,  von  denen
der  Haupträdelsführer  Degajew  noch  immer  nicht  ermittelt  ist.
Die  Verhandlung  ergiebt,  daß  Sudejkin  1884  der  Mitwisser  eines