Rufland. (Mai 25.—Juni 4.) 439
Ausländer außerhalb der Städte nicht als Verwalter fungieren. Die Begrenzung
der Rechte der Ausländer erstreckt sich nicht auf Mieten von Häusern,
Quartieren und Billen. Die Erbschaft von Immobilien in gerader
Descendenzlinie und zwischen Eheleuten ist gesetzmäßig gestattet, falls der Erbe
in Rußland vor Feröslenpsichune des Ukas angesiedelt war, anderenfalls muß
der Ausländer nach dreijähriger Frist seinen Besitz an Russen verkaufen.
Geschieht dies nicht, so wird das Eigentum meistbietend verkauft und der
Erlös den Erben übergeben.
Der amtliche „Dniewnik Warshawski“ schreibt über die hierdurch
auch unter den Polen hervorgerufene Bewegung:
„In der polnischen Presse sei nicht selten über den großen Zuzu
von Ausländern und über die dadurch hervorgerufene Beeinträchtigung un
Verdrängung der einheimischen Bevölkerung geklagt worden. Manche polnische
Blätter hätten sogar die russische Regierung wegen ihrer allzu großen
Duldung der ausländischen Arbeit und des gremden Arbeiters getadelt. Man
habe daher von den Polen eine freudige Begrüßung des Ukas vom 14./26.
März, welcher auch den Schuß einheimischer polnischer Interessen einschließe,
erwarten können. Ganz im Gegenteil suche aber die ganze polnische Presse
von Posen und Galizien mit merkwürdiger Uebereinstimmung den Ukas als
eine politische, nicht allein gegen die Deutschen, sondern auch gegen die Polen
gerichtete und allen juridischen und Humanitätsgrundsätzen zuwiderlaufende
Maßregel hinzustellen. Die Polen hätten immer noch nicht genug durch die
Erfahrung gelernt. Sie meinten, Rußland könne verhindert werden, seine
inneren Angelegenheiten selbständig zu ordnen, und ignerierten diejenige Seite
des Ukas, welche zur Förderung und Steigerung des ökonomischen Wohlstandes
der polnischen Bauern und des gechgüc Fortschritts der größeren
polnischen Gutsbesitzer geeignet sei. Alle diese Auslassungen der polnischen
Zeitungen bezweckten hauptsächlich, die von der russischen Regierung beabsichtigte
Unterdrückung der Aspirationen des polnischen Adels bezüglich der
Wiederherstellung Polens deutlich hervorzuheben. Die polnische Presse vergesse
offenbar, daß ein jeder Staat nicht sowohl den Wünschen einzelner
evölkerungsklassen als vielmehr den allgemeinen Interessen des ganzen
Landes Rechnung zu tragen habe — und daß es durchaus nicht im Interesse
Rußlands liege, irgendwelchen Hoffnungen auf die Wiederherstellung des
polnischen Reiches Vorschub zu leisten."
Eine später veröffentlichte amtliche Zusammenstellung gibt
den Grundbesitz der Ausländer in Russisch-Polen auf 1.900,000
Morgen an. Unter den Grundbesitzern seien 29,370 Preußen, 3040
Oesterreicher und 77 andere Staatsangehörige.
25. Mai. Der Reichsrat beschließt die Erhöhung der Eingangszölle
auf Kohlen, Torf und Koaks. Das Gesetz tritt
am 9. Juni in Kraft.
26. Mai—4. Juni. Nihilistenprozeß gegen 21 Mitglieder
der „Narodnaja Wolja."“
Sie sind der Teilnahme an dieser nihilistischen Verbindung, einzelne
verschiedener Raubüberfälle, Mordtaten, Errichtung geheimer Druckereien u. s. w.
beschuldigt. Das Fesgeere nehmen die Verhandlungen gegen die Mörder
des Petersburger Polizeiobersten Sudejkin in Anspruch, von denen
der Haupträdelsführer Degajew noch immer nicht ermittelt ist.
Die Verhandlung ergiebt, daß Sudejkin 1884 der Mitwisser eines