178 Vie Oefterreithisch-Angarische Menarchie. (November 1. —7.)
der Majorität der Adreßkommission beschlossene Resolution bean-
tragt, über den Gregrschen Adreßantrag zur Tagesordnung über-
zugehen.
In der Resolution wird betont, es sei vertrauensvoll der Krone an-
heimzugeben, den Zeitpunkt selbst zu wählen, in welchem das große Werk
der freiheitlichen Institutionen Böhmens durch die Königskrönung abzu-
schließen sei.
1. November. (Böhmen: Schmeykal über das böh-
mische Staatsrecht.) Im Prager deutschen Verein spricht
Schmeykal über Staatsrecht und Königskrönung
und weist den Widerspruch zwischen dem zu restituierenden und dem
geltenden böhmischen Staatsrecht an dem Krönungseide und dem vorge-
schriebenen kaiserlichen Verfassungseide nach. Heute gebe es kein böhmisches
Staatsrecht mehr, die Tschechen bemühten sich aber, ein neues zu schaffen.
2.—3. November. Graf Kalnoky weilt beim Fürsten Bis-
marck in Friedrichsruh.
4. November. Ungarn: Die Unabhängigkeitspartei des
ungarischen Reichstags beschließt den Gesetzentwurf über Ungarns
zehnjährigen Beitrag zur Zivilliste nicht zu votieren, da die
von der Partei urgierte königlich ungarische Hofhaltung noch
immer nicht errichtet sei.
5. November. (Niederösterreichischer Landtag.) Die
Abgeordneten Fürnkranz und Genossen stellen einen Antrag, be-
treffend die Vereinigung Oesterreich-Ungarns mit Deutschland zu
einem gemeinsamen Zollgebiete.
5. November. (Wien: Bezirksausschußwahlen.) In
zwei Wiener Vorstädten finden Bezirksausschußwahlen statt, in
denen die Antisemiten im Gegensatz zu den letzten Wahlen Nieder-
lagen erleiden.
7.—9. November. (Böhmen: Krönungsadresse.) Im
Landtage kommt der jungtschechische Adreßentwurf, betreffend das
böhmische Staatsrecht und die Königskrönung, zur erneuten Be-
ratung.
Die Sitzung nimmt einen stürmischen Verlauf. Zunächst begründet
Rieger, der Führer der Alttschechen, den Antrag auf Uebergang zur Tages-
ordnung über den jungtschechischen Adreßentwurf. Er sagt, wenn man dem
tschechischen Volke einreden wolle, daß der Antrag der Alttschechen mit dem
Aufgeben des böhmischen Staatsrechts identisch ist, so sei dies Eskamotage
und Betrug. (Lärm seitens der Jungtschechen; Rufe: Gemeinheit! Nichts-
würdigkeit!) Abgesehen davon, daß der Antrag unzeitgemäß sei, sprächen
auch das Verhältnis zu Deutschland (die Jungtschechen rufen: Was kümmert
uns Deutschland2), zu den Ungarn, den Deutschböhmen, der Verfassung und
dem Kaiser dagegen, daß man mit der Frage jetzt sich beschäftigte. Das
Staatsrecht besprechend, sagt Redner, zwischen dem böhmischen Volke und